Hallo,
kann mir einer von euch sagen ob es möglich ist einen Führerschein u.a PKW zu machen?
MatBewUffz auf 8 Jahre.
Da ich nämlich noch keinen besitze!
Danke
Joker81
Wenn für Ihren Dienstposten ein Führerschein benötigt wird weil er z.B. "MatBewUffz/MKF B" heisst, werden Sie einen Führerschein bekommen, auch als Anfänger.
Dies wird dann auch als Info in Ihrer Aufforderung zum Dienstantritt stehen ;)
Ok
Danke
Zitat von: Synthic am 26. August 2011, 22:45:10
Dies wird dann auch als Info in Ihrer Aufforderung zum Dienstantritt stehen ;)
Da steht doch normlerweise bloß dirn wo man seinen Deinst anzutreten hat, und wann? Die genau Verwendung mit Zweitverwendung bekommt man doch scho bei der Einplanungsverfügung.
ZitatDie genau Verwendung mit Zweitverwendung bekommt man doch scho bei der Einplanungsverfügung.
Ja das stimmt :-\ Gut, dass sie nochmal drauf hinweisen.
Also Joker81. Sollten Sie ihre genauen Verwendungen schon kennen, können sie sich anhand dieser Infos schonmal ein Bild davon machen, ob für Sie ein Führerschein nötig sein wird, oder ebend nicht.
Doch letztendlich entscheiden auch das wieder andere Leute ;) Manchmal kommt es auch anders als man denkt. Da bleibt Ihnen wahrscheinlich nur abwarten übrig.
Warten kann ich momentan ganz gut,
warte zzt. noch auf die Papiere der Haushaltsstelle.
Laut der E-Mail meines Einplaner ist es eine MatBewUffz stelle
alles weitere soll ich noch in Papierform erhalten.
Ja ich warte auch mehr als ich was nützliches tun kann :D Aber so ist es halt.
So das warten hat ein Ende
Hab eben die Unterlagen erhalten mit einigen änderungen
Verpflichtungszeit: 9 Jahre
Einstellungsdienstgrad: Stabsunteroffizier
Was mich natürlich sehr erfreut hat.
Frage an die Aktiven:
Zu meiner Zeit (napoleonische Kriege) war es Grundvoraussetzung daß man die FS-Klasse 3 (jetzt "B") innehatte.
Ohne diese zivile Fahrerlaubnis wurde man auf keinen mil-FS-Lehrgang abkommandiert. Auch nicht als SAZ.
Ist dies nun nicht mehr so?
Horrido
Es gab auch damals schon den "B Anfänger" nur wurde der so gut wie nie genehmigt. Ich kenne einen einzigenFall in meiner Dienstzeit.
Ich kann von 2 Fällen berichten. Logbtl SKB, 2 Schützen UA, beide 18 steigen ohne FS in die BW ein und erhalten im 4. Dienst Monat die Kommandierung zu B Anfänger und dann später auch auf BCE.
Ist aber auch schon wieder fast 10 Jahre her.
Vorletztes Jahr war das bei einem meiner FA so, der auch ohne zivilen Führerschein eingestellt wurde. Da er als PzGrenFw den Dienstführerschein F SPz benötigt, wurde er auch erst auf den B-Anfänger geschickt.
Es werden heutzutage recht viele Soldaten eingestellt, die noch den B-Anfänger brauchen.
@TE: Ist also kein Problem. Wenn du noch keinen Führerschein hast, aber für deinen Dienstposten einen brauchst, dann wird dich die Bundeswehr auf einen entsprechenden Lehrgang schicken, wenn von der ZMK (ist wie Flensburg nur militärisch) und vom Arzt nichts dagegen spricht.
Das klingt doch Positiv,
vielleicht habe ich ja Glück.
Danke.
Kleine Frage. Ich bin jetzt fürn B-Anfänger kommandiert, habe aber kein Bock, meine gesamte Ausrüstung mit Bahn dahin zu schleppen. Kann ich auch irgendwas zuhause lassen? Weiß jemand, was dort definitiv nicht benötigt wird?! (Schlafsack? Zeltbahn? Koppel komplett? Helm?)
Spieß meinte nur ich soll ABC-Schutz mitnehmen
Dankeschön
Panzer Hurra
Fragen Sie am besten Ihren Kompanietruppführer, der kann Ihnen genau sagen, was Sie alles mitnehmen müssen. Gepäck kann man übrigens über die MatGrp schicken lassen, Ihr NschDstFw kann Ihnen da behilflich sein.
So - und was wollen Sie Ihren Vorgesetzten beim Kraftfahrausbildungszentrum sagen, wenn dort irgendetwas von ihrer Bekleidung/persönlichen Ausrüstung fehlt? Etwa als Entschuldiigung "Aber die leute im Bundeswehrforum haben mir geschrieben, ich bräuchte nur meine Badehose mitzunehmen?
Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an Ihre Vorgesetzten. Die können Einblick nehmen, welcher Umfang mitzuführender Bekleidung/Ausrüstung für Ihren Lehrgang befohlen ist - und daran halten Sie sich dann.
Zitat von: wolverine am 05. September 2011, 16:30:07
Es gab auch damals schon den "B Anfänger" nur wurde der so gut wie nie genehmigt. Ich kenne einen einzigenFall in meiner Dienstzeit.
In vielen Einheiten war ein B-Anf oder auch AY ein "Bonbon", was ausgewählten Soldaten gewährt wurde, vorzugsweise jenen, die in der KpFü tätig waren. Wie auch immer man es geschafft hat, die notwendigen Zweitvervendungen nachzuweisen. Unser PersUffz in der Kp hat es als einziger mir bekannter Fall in meiner Dienstzeit geschafft, sich einen Lehrgangsplatz für B-Anf zu verschaffen, genehmigt und zugewiesen zu bekommen. Ohne nennenswerte Fahrpraxis dann ein paar Monate später auch CE. Es war aber zu einer Zeit, als es in den vielen StO noch ein KfAusbZentr gab, auch wenn die Zuweisung irgendwo im Bundesgebiet erfolgte, zumindest waren mengenmäßig ja die Lehrgangsplätze da, da auch viele GWDL einen in ihrer 8-monatigen Restdienstzeit nach der AGA noch CE-Scheine bekamen.
Bei uns gab es das regelmäßig. Nicht jeder FA hat einen Zivilführerschein, für den Fw-Lehrgang bei Panzergrenadiers ist aber der Führerschein "F-SPz" Lehrgangsvoraussetzung. Also muss der Kamerad erstmal auf "B-Anf".
Zitatda auch viele GWDL einen in ihrer 8-monatigen Restdienstzeit nach der AGA noch CE-Scheine bekamen.
Muss natürlich heißen: da auch viele GWDL
einen in ihrer 8-monatigen Restdienstzeit nach der AGA noch
einen CE-Scheine bekamen.
Zitat von: KlausP am 04. September 2012, 12:22:56
Bei uns gab es das regelmäßig. Nicht jeder FA hat einen Zivilführerschein, für den Fw-Lehrgang bei Panzergrenadiers ist aber der Führerschein "F-SPz" Lehrgangsvoraussetzung. Also muss der Kamerad erstmal auf "B-Anf".
Das ist ja auch der eigentliche Sinn und Zweck dieses Lehrgangs, aber nicht um Innendienstsoldaten, ohne dienstliche Notwendigkeit (Zweitverwendung) eine Freude bereiten zu können.
Hallo,
hab es tatsächlich geschafft den FS Kl.B zu bekommen.
Bin demnächst auf nem Lehrgang in Heimatnähe.