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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Bobbycar am 27. August 2011, 09:33:28

Titel: Kündigungsschutz
Beitrag von: Bobbycar am 27. August 2011, 09:33:28
Hallo liebes Forum.

Erstmal zu meinen Daten. Ich bin 27 Jahre alt, bin in einem festen Arbeitsverhältnis als Kfz- Mechatroniker und habe mich zum SaZ12 Feldwebel im Allgemeinen Fachdienst verpflichtet. Dienstantritt ist der 2.1.2012 in Nienburg zur Aga.

Nun mein Anliegen. Ich habe vor ein paar Tagen mein Einberufungsbescheid erhalten. Nun habe ich die Frage ob ich schon vor der Eignungsübung unter Kündigungsschutz stehe oder erst während? Ich würde am liebsten so schnell wie möglich meinem Arbeitgeber bescheid sagen das ich zur BW gehe. Ich habe halt nur Sorgen, dass sie mich dann vorher schon kündigen, sind ja noch  4 Monate bis Dienstantritt.

Schonmal Danke für Antworten.
Titel: Antw:Kündigungsschutz
Beitrag von: ARMY STRONG am 27. August 2011, 09:36:59
Wie soll die BW dir einen Kündigungsschutz garantieren vor deiner Einberufung?

Der Bund interesiert sich für dich ab Dienstantritt. was du bis dahin machst ist dein Problem.
Titel: Antw:Kündigungsschutz
Beitrag von: KlausP am 27. August 2011, 09:38:35
Er darf Ihnen nicht aus Gründen Ihrer Eignungsübung kündigen. Googeln Sie bitte mal nach "Eignungsübungsgesetz", dort ist das geregelt.

Zitat von: ARMY STRONG am 27. August 2011, 09:36:59
Wie soll die BW dir einen Kündigungsschutz garantieren vor deiner Einberufung?

Der Bund interesiert sich für dich ab Dienstantritt. was du bis dahin machst ist dein Problem.

Falsch, siehe oben.  ::)
Titel: Antw:Kündigungsschutz
Beitrag von: ARMY STRONG am 27. August 2011, 09:44:09
Seien wir mal realistisch, dann kündigt er eben nicht wegen der EÜ sondern wegen Arbeitsmangel oder sosntwas. Wenn er dich loshaben will, schafft er das. Da wird dir das EÜG wenig nutzen (ja, theoretisch schon, aber wie soll das praktisch aussehen? denn dann müßte er klagen auf Wiedereinstellung, zu einem Zeitpunkt wo er vielleicht schon beim Bund ist).
Titel: Antw:Kündigungsschutz
Beitrag von: Bobbycar am 27. August 2011, 09:56:14
Mein Arbeitgeber müsste sich aber trotzdem an den Kündigungsfrist halten. Die liegt glaub ich bei drei Monaten, wenn ich mich nicht irre... 
Titel: Antw:Kündigungsschutz
Beitrag von: KlausP am 27. August 2011, 10:41:44
So ist es. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen ab dem Zeitpunkt, an dem er Kenntnis vom Beginn Ihrer Eignungsübung erhält (also ab dem Tag, an dem Sie ihm die für ihn bestimmte Ausfertigung des Einberufungsbescheides übergeben) bis zum Ende Ihrer Eignungsübung nicht kündigen. (§ 2 EÜbG). Ihr Arbeitsverhältnis endet erst dann, wenn Sie nach Beendigung Ihrer EÜb in das Dienstverhältbis eines SaZ berufen werden.
Titel: Antw:Kündigungsschutz
Beitrag von: Aliki am 27. August 2011, 12:04:13
Gilt der Kündigungsschutz weiterhin auch für FWDL?
Titel: Antw:Kündigungsschutz
Beitrag von: Jakkaru am 27. August 2011, 12:10:51
Natürlich.
Titel: Antw:Kündigungsschutz
Beitrag von: KlausP am 27. August 2011, 12:41:31
Aber nach einer anderen Rechstgrundlage. Bei FWDL gilt das Arbeitsplatzschutzgesetz. http://www.buzer.de/gesetz/3752/index.htm