Hallo zusammen.
Dass sich ein Berufssoldat bei bestehendem "dienstlichem Interesse" zum Zeitsoldaten zurückstufen(Soldatengesetz §45a) lassen kann ist bekannt.
Meine Frage ist, ob jemand tatsächlich ein reales Beispiel für einen Berufsoffizier mit Studium kennt, der sich erfolgreich zurückstufen lassen hat?
Und bei welchen Rahmenbedingungen das funktioniert hat, Strukturmaßnahmen o.ä.
Da sollte es einige geben; wo soll denn das Problem liegen?
"Problem" gibts da keins.
Ja, "sollte"...
Da ich selbst zum Beispiel niemanden kenne, interessieren mich Aussagen wie
"ich war so einer(oder kenne jemanden), Berufssoldat, im xten Dienstjahr Antrag auf Rückstufung gestellt, Studium xy, und wurde im Jahr xy abgelehnt/genehmigt."
Danke.
Mit Namen und Daten kann ich das nicht mehr benennen. In aller Regel waren das Soldaten, die ein für sie besseres Angebot aus der Wirtschaft erhielten. Einer meiner Chefs war z. B. so einer.
Ich kenn über 3 Ecken einen PUO der sich vom BS auf SAZ 15 zurückstufen lassen hat.
Angeblich kann man als BS "kündigen", habe auch schon von Leuten gehört, die das gemacht haben - weiß allerdings nicht, auf welcher rechtlichen Grundlage das beruht.
§ 46 (3) SG
(3) Der Berufssoldat kann jederzeit seine Entlassung verlangen;...
Ist aber keine Umwandlung in das DV eines SaZ.
Ist aber IMHO der einfachste Weg, wenn man als BS ausscheiden will - wieso sollte man sonst BS in SaZ umwandeln? Wegen Übergangsgebührnisse?
... und wegen der BFD-Ansprüche. So isses.
Das Problem ist halt, die Umwandlung bedarf des dienstl. Interesses und geht auch nur bis zum 20. Dienstjahr.
Da bleibt vielen nur die Kündigung und die ist auch aufgrund der geringen Nachversichungsbeträge nicht besonders lukrativ.
Ja stimmt, aber das "dienstliche Interesse" könnte sich ja aufgrund der aktuellen Lage der Streitkräfte ja durchaus ergeben.
Meine Frage zielte im Wesentlichen auch darauf, einen Überblick zu erhalten, wieviele Fälle hier so bekannt sind, wo dieses dienstliche Interesse bestand oder eben nicht und auf welche äußere Rahmenbedingungen das vielleicht zurückzuführen war.
Kündigung ist eine Möglichkeit, jedoch heisst "jederzeit" in dem entspr. Paragraphen immernoch , dass die 3fache Ausbildungszeit(zB Studium) nach Abschluss des Studiums noch zu dienen ist.
Einer meiner Offiziere hat Ende letzten Jahres den Antrag auf Entlassung gestellt - kurz vor dem 20. Dienstjahr, 4 Monate später war er Zivilist.
Ging schneller als so mancher das erwartet hatte.
Maßgeblich beim dienstl. Interesse ist vorrangig der GebJg und der Werdegang, in dem der Soldat geführt wird.
Ergibt ein Soll-Ist Vergleich im betreffenden Jg und darüber hinaus auch in den Nachbarjahrgängen ein Ist-Überhang, stehen die Chancen nicht schlecht.
Möglicherweise wird das nach der Strukturentscheidung in einigen Werdegängen einfacher werden. Vllcht gibt aber dann auch ein Reformenbegleitgesetz die Möglichkeit, einfacher und "lukrativer" auszusteigen. Ohne eine Glaskugel zu haben...aber das wird eine spannende Zeit für uns Personaler.
Zitat von: Chef_6/451 am 28. August 2011, 15:05:06
Einer meiner Offiziere hat Ende letzten Jahres den Antrag auf Entlassung gestellt - kurz vor dem 20. Dienstjahr, 4 Monate später war er Zivilist.
Ging schneller als so mancher das erwartet hatte.
u
Ich weiss da steht "Entlassung", oder hast Du doch Umwandlung zum SaZ gemeint, das wäre ja bis zum 20.Dj noch möglich.