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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: SW2007 am 29. August 2011, 09:28:25

Titel: Nebenjob trotz Disziplinarstrafe?
Beitrag von: SW2007 am 29. August 2011, 09:28:25
Hi Zusammen,
hab mal ne Frage und hoff ihr könnt mir diese beantworten... Hab vor kurzem ein Diszi bekommen und jetzt hat mir ein Bekannter gesagt das ich meinen vorher genehmigten Nebenjob dann jetzt nicht mehr ausführen darf weil die Genehmigung durch das Diszi erlöscht. Stimmt das? Muss ich mir das dann wieder neu vom Chef genehmigen lassen?lg
Titel: Antw:Nebenjob trotz Disziplinarstrafe?
Beitrag von: snake99 am 29. August 2011, 09:38:03
Stand die Diziplinarstrafe im Zusammenhang mit der genehmigten Nebentätigkeit?
Titel: Antw:Nebenjob trotz Disziplinarstrafe?
Beitrag von: Fitsch am 29. August 2011, 11:23:23
aha - immer die Aussagen der Bekannten.  :P

War in der schriftlichen Begründung der Disziplinarmaßnahme etwas davon gestanden?

Horrido
Titel: Antw:Nebenjob trotz Disziplinarstrafe?
Beitrag von: SW2007 am 29. August 2011, 12:46:33
Nein, gar nicht... der nebenjob hat nichts mit der strafe zu tun... ich geh noch bedienen nebenbei und hab auch ein kleingewerbe und jetzt wollt ich halt wissen ob ich das jetzt nicht mehr darf, weil nicht das ich das nächste diszi an der backe hab:-)
Titel: Antw:Nebenjob trotz Disziplinarstrafe?
Beitrag von: KlausP am 29. August 2011, 13:39:19
Die Genehmigung der Nebentätigkeit muss von demjenigen, der sie erteilt hat, gesondert widerrufen werden.