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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: K120Logitech am 29. August 2011, 19:40:58

Titel: Musterung im KWEA - Führungszeugnis?
Beitrag von: K120Logitech am 29. August 2011, 19:40:58
ich hab mal eine frage, werde demnächst gemustert für den freiwilligen wehrdienst und wollte wissen ob ich dafür ein führungszeugnis brauche.
mir wurde nämlich von einem bekannten gesagt er hätte früher eins gebraucht bei seiner musterung ( zu wehrpflichtzeiten)
oder bestellen die sich selbst eins für behörden oder so? am telefon hat die frau nichts davon gesagt aber ich will jetzt nicht nochmal da anrufen und die belästigen
Titel: Antw:Musterung im KWEA - Führungszeugnis?
Beitrag von: KlausP am 29. August 2011, 19:48:15
Zur Musterung beim KWEA wäre mir neu.
Titel: Antw:Musterung im KWEA - Führungszeugnis?
Beitrag von: gsus am 29. August 2011, 19:52:27
das führungszeugnis brauchen nur die SaZ Bewerber, beim FWdL machst du nur die Angabe das du noch nie etwas mit dem Staatsanwalt zu tun hattest, und diese sollte auch ehrlich beantwortet werden wie alles anderen! ^^ Weil wenn da ungereimtheiten auftauchen, dann kann das KWEA es von dir verlangen, wird aber in der Regel ni gemacht!
Titel: Antw:Musterung im KWEA - Führungszeugnis?
Beitrag von: K120Logitech am 29. August 2011, 20:17:07
okay danke für eure antworten
heisst das wehrdienstleistende werden gar nicht auf ihre strafrechtliche vergangenheit geprüft?
Titel: Antw:Musterung im KWEA - Führungszeugnis?
Beitrag von: miguhamburg1 am 29. August 2011, 21:49:29
Doch, werden sie. Aber der Maßstab ist nicht so streng wie bei SaZ.
Titel: Antw:Musterung im KWEA - Führungszeugnis?
Beitrag von: K120Logitech am 29. August 2011, 21:58:25
ja aber wann muss ich denn dann ein führungszeugnis vorlegen? zum dienstantritt? oder bestellen die sich selbts dieses behördliche führungszeugnis? oder inwiefern wird das wann konntrolliert? also keine sorge ich bin nicht vorbestraft oder so aber ich will nicht das die das denken nur weil ich dann irgendwann ohne führungszeugnis da stehe, bisher musste ich bei jeder bewerbung (im zivilen bereich) mein führungszeugnis vorlegen, deswegen wundert mich das ganze bisher
Titel: Antw:Musterung im KWEA - Führungszeugnis?
Beitrag von: KlausP am 29. August 2011, 22:04:23
Sie müssen als FWDL erstmal gar nichts vorlegen. Wenn etwas Relevantes über Sie im Bundeszentralregister steht, bekommt die Bundeswehr das per "MISTRA" (Mitteilung in Strafsachen) schon mitgeteilt. Dauert unter Umständen nur etwas länger
Titel: Antw:Musterung im KWEA - Führungszeugnis?
Beitrag von: K120Logitech am 29. August 2011, 22:16:31
okay und wie oder wann bekommt die bundeswehr eine mitteilung in strafsachen? und muss ich mich da irgendwie drum kümmern? und geht es dabei auch um ordnungswidrigkeiten im verkehr? fahrradfahren ohne licht... mofa ohne helm...?
Titel: Antw:Musterung im KWEA - Führungszeugnis?
Beitrag von: KlausP am 29. August 2011, 22:19:29
Ordnungswidrigkeiten sind keine Strafsachen. Und Sie müssen sich um nichts kümmern.
Titel: Antw:Musterung im KWEA - Führungszeugnis?
Beitrag von: K120Logitech am 29. August 2011, 22:26:15
ok danke strafsachen klingt jetzt auch so als wenn es sich dabei nur um aktuelle sachen handelt also wenn gerade gegen einen ermittelt wird etc ? sachen aus der vergangenheit haben da nix mit zutun?
Titel: Antw:Musterung im KWEA - Führungszeugnis?
Beitrag von: KlausP am 29. August 2011, 22:27:23
Doch, wenn sie im Bundeszentralregister stehen schon ...
Titel: Antw:Musterung im KWEA - Führungszeugnis?
Beitrag von: Rollo83 am 29. August 2011, 22:30:34
Na das ist doch wieder nur logisches Denken. Wenn ich wegen Mordes vor x Jahren verurteilt wurde ist das Verfahren zwar abgeschlossen, aber der Einstellungsgrund bleibt natürlich bestehn. Wäre ja auch sonst total sinnbefrei.
Titel: Antw:Musterung im KWEA - Führungszeugnis?
Beitrag von: K120Logitech am 29. August 2011, 22:30:59
Ok und wann erfährt die bundeswehr davon? oder wie geht sie damit um? oder wann muss ich selbst angeben ob da was steht oder nicht?
Titel: Antw:Musterung im KWEA - Führungszeugnis?
Beitrag von: vero269 am 29. August 2011, 22:34:40
So wie Sie fragen, scheint ja doch was bei Ihnen zu stehen. Das sollten Sie offen und ehrlich angeben. Die Bundeswehr wird es sowieso rausfinden.  ;)
Titel: Antw:Musterung im KWEA - Führungszeugnis?
Beitrag von: KlausP am 29. August 2011, 22:38:30
Selbstverständlich müssen Sie das angeben, wenn Sie gefragt werden oder das in einem Fragebogen gefordert wird. Wenn das KWEA vor Ihrem Dienstantritt erfährt, dass ein Einstellungshindernis besteht, wird Ihre Aufforderung zum Dienstantritt aufgehoben und Sie folglich gar nicht erst eingestellt. Wenn Sie bereits Soldat sind und Ihre Einheit erfährt davon, werden Sie wegen eines bestehenden Einstllungshindernisses entlassen. Wenn Sie wahrheitswidrig angegeben haben dass gegen Sie nichts vorliegt, fliegen Sie wegen Einstellungsbetruges fristlos raus. So einfach ist das.
Titel: Antw:Musterung im KWEA - Führungszeugnis?
Beitrag von: Rollo83 am 29. August 2011, 22:40:45
Und sowas wird raus kommen da kann ich ihnen alle Illusionen nehmen.
Titel: Antw:Musterung im KWEA - Führungszeugnis?
Beitrag von: K120Logitech am 29. August 2011, 23:19:22
bisher wurde ich ja noch gar nicht gemustert und habdemnach auch keine aufforderung zum dienstantritt oder so und wie wird die aufgehoben?? das kwea weiss doch wohl bevor die so eine aufforderung ausstellen ob da ein hindernis vorliegt oder nicht?? oder meinen sie jetzt wenn man die anlügt?? wird das dann direkt vom kwea geprüft mit der strafakte oder erst nach dienstantritt von der bundeswehr?
ist denn jeder eintrag ein einstellungshindernis? auch es sich um sozialstunden gehandelt hat und es ein einmaliger eintrag nur im erziehungsregister ist? und ordnungswidrigkeiten stehen da nicht drin habe ich sie richtig verstanden?
Titel: Antw:Musterung im KWEA - Führungszeugnis?
Beitrag von: Affenjunge am 30. August 2011, 00:45:04
Keine Sorge K120, ich habe auch ein paar Sozialstunden hinter mir und kann ab 04.10 den fwdl antreten. Du wirst bei der Musterung gefragt von der Psychologin ob du schonmal Kontakt mit der Polizei hattest/vorbestraft bist. Sag der/dem Psycholgin/Psychologen einfach die Wahrheit und erklär ihr wie es dazu gekommen ist und wie du dazu heute stehst ( Am besten du stehst dazu heute so, dass du es nie wieder machen würdest und es dir leid tut). Bei mir hat dann alles gepasst, ein Einstellungshindernis liegt nur vor wenn du zu einem Jahr Haftstrafe verurteilt wurdest oder wenn du was mit der Rechtsextremen Szene zu tun hast. Ankreuzen oder so musst ich gar nichts, auch kein Führungszeugnis einreichen/beantragen, bzw. ich musste auch nicht unterschreiben das die einen Auszug aus dem Zentralregister holen dürfen oder ähnliches. Keine Ahnung ob die es rausbekommen hätten, und ist mir auch egal im nachhinein weil ich ja eben trotzdem genommen wurde. Sie sprachen ja bereits von Sozialstunden, wenn sie die also nicht unbedingt ableisten mussten weil sie rechtsextrem oder gewaltätig sind, sollte das kein Problem sein. Wie gesagt sie müssen es eben gut begründen können und Reue zeigen.
Titel: Antw:Musterung im KWEA - Führungszeugnis?
Beitrag von: nilllzzz am 30. August 2011, 01:22:00
Es kommt so oder so irgendwann raus, deshalb bleib bei der Wahrheit, verschweige nichts und dann liegt es nicht mehr in deiner Hand.

Kann nur eine kleine Anekdote erzählen als ich mich als SaZ vor 3 oder 4 Jahren beworben hatte (hat sich leider aufgrund einer Allergie dann zerschlagen).
Damals waren wir glaube ich 6 Leute auf einer Stube, mit denen man dann die Tests quasi gemeinsam durchlaufen hat.
Einer davon hatte laut eigener Aussage uns gegenüber wohl schonmal etwas mit Drogen zu tun gehabt und in Folge dessen dann ein "kleines?" Führungszeugnis beantragt (kenne mich da nicht aus), wo die Sache wohl nicht drin stand und er sich dann schon relativ sicher glaubte und natürlich gelogen hatte auf die Frage nach Vorstrafen.

Das Wochenende und die Tests vergingen, er machte alles mit, zum Schluss dann zum Psychologen und dort wohl bei seiner Story geblieben.
Nach 2 Minuten kam er raus, die hatten dort wohl noch ein anderes Zeugnis wo die Sache noch vermerkt war, später sagte er dann man hätte ihm gesagt "er könne froh sein ohne Anzeige hier rauszugehen", von daher lass dir das gesagt sein und überleg was du tust.
Titel: Antw:Musterung im KWEA - Führungszeugnis?
Beitrag von: Tommy84 am 15. Februar 2012, 09:49:08
SAZ 12, steht Trunkenheit im Straßenverkehr im behördlichen Zeugnis?
Titel: Antw:Musterung im KWEA - Führungszeugnis?
Beitrag von: Tommie am 15. Februar 2012, 09:53:14
Im Führungszeugnis stehen alle Straftaten, wegen derer Sie rechtskräftig verurteilt wurden!
Titel: Antw:Musterung im KWEA - Führungszeugnis?
Beitrag von: miguhamburg1 am 15. Februar 2012, 09:54:48
Es stehen dort aber auch aktuelle Ermittlungs- und Strafverfahren...
Titel: Antw:Musterung im KWEA - Führungszeugnis?
Beitrag von: Tommie am 15. Februar 2012, 09:55:46
Nein, das tun sie nicht, so lange sie noch nicht abgeschlossen sind! Das Führungszeugnis heisst im Amtsdeutsch auch "Auszug aus dem Bundeszentralregister". Und was da rein kommt, regelt ein Gesetz!

Quelle ist dann auch das Bundeszentralregistergesetz ;) ! Und da heisst es im § 4:

"In das Register sind die rechtskräftigen Entscheidungen einzutragen, durch die ein deutsches Gericht im Geltungsbereich dieses Gesetzes wegen einer rechtswidrigen Tat ... "

Und Ermittlungen und Strafverfahren sind per Definition noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ...
Titel: Antw:Musterung im KWEA - Führungszeugnis?
Beitrag von: miguhamburg1 am 15. Februar 2012, 10:11:44
Sie haben recht, ich hatte übersehen, dass es hier um das BZR ging. Dennoch wird angefragt, ob es Strafverfahren gibt - und auch dafür gibt es irgendein Register, das die ZNwG und die OPZ "anzapfen" (lassen). Jedenfalls war das zu Zeit meiner Verwendung im PersA so.
Titel: Antw:Musterung im KWEA - Führungszeugnis?
Beitrag von: F_K am 15. Februar 2012, 12:47:05
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_19052008_RB314313R2422007.htm

MiStra .

(.. und bei einer SÜ werden auch die Polizeidienststellen der Wohnorte abgefragt - um damit Ermittlungsverfahren vor der Ebene StA zu "erwischen".)
Titel: Antw:Musterung im KWEA - Führungszeugnis?
Beitrag von: papan0ah am 15. Februar 2012, 13:24:52
Man wird gefragt, ob man strafrechtlich bereits in Erscheinung getreten ist.

Außerdem muss man auch beim KWEA für den FWD ein polizeiliches Führungszeugnis einholen (lassen), so war's bei mir, ohne dass von Straftaten die Rede war. Man bekommt einen Wisch vom Einplaner, welchen man bei seinem Rathaus abgeben kann. Dort wird das Führungszeugnis (ich glaube in Bonn) angefordert und direkt an das KWEA geschickt.

Die Unkosten sind selbst zu tragen.

So war's bei mir im November vergangenen Jahres.

EDIT:

Seitdem die Wehrpflicht abgeschafft ist, dürfen KWEAs keine polizeilichen Führungszeugnisse mehr einholen. Daher der Aufwand, so mein Einplaner.
Titel: Antw:Musterung im KWEA - Führungszeugnis?
Beitrag von: read_me.txt am 15. Februar 2012, 14:01:00
Zitat von: papan0ah am 15. Februar 2012, 13:24:52

Die Unkosten sind selbst zu tragen.


Soweit ich weiß, gibt's sogar das Geld dafür dann in der Einheit wieder zurück. Wird sich aber noch herausstellen.
Titel: Antw:Musterung im KWEA - Führungszeugnis?
Beitrag von: papan0ah am 15. Februar 2012, 14:12:51
Zitat von: read_me.txt am 15. Februar 2012, 14:01:00
Zitat von: papan0ah am 15. Februar 2012, 13:24:52

Die Unkosten sind selbst zu tragen.


Soweit ich weiß, gibt's sogar das Geld dafür dann in der Einheit wieder zurück. Wird sich aber noch herausstellen.

Darüber wurde mir nichts gesagt, aber es wäre möglich. Laut dem Einplaner soll es anscheinend auch schon Diskussionen und Gesetzesentwürfe geben, die dieses Prozedere vereinfachen, aber mehr weiß ich auch nicht darüber. Kostet aber auch nicht die Welt :)
Titel: Antw:Musterung im KWEA - Führungszeugnis?
Beitrag von: F_K am 15. Februar 2012, 14:31:43
ZitatSoweit ich weiß, gibt's sogar das Geld dafür dann in der Einheit wieder zurück. Wird sich aber noch herausstellen.

.. und diejenigen, die nicht "genommen werden" - bleiben auf den Kosten sitzen?
Auf welchen Titel soll das denn gehen?

Es handelt sich hier um Kosten im Bewerbungsprozeß, die beim Bewerber verbleiben.
Titel: Antw:Musterung im KWEA - Führungszeugnis?
Beitrag von: Stephan89 am 15. Februar 2012, 14:36:18
Ja, man braucht für den FWD beim KWEA das Führungszeugnis.
Man bekommt ein schreiben vom Einplaner, damit geht man zur Behörde und beantragt es. (13 Euro)
Danach sendet man es unverzüglich zum Einplaner.

Und die Kosten muss man selber tragen.

Titel: Antw:Musterung im KWEA - Führungszeugnis?
Beitrag von: papan0ah am 15. Februar 2012, 15:11:32
Zitat von: Stephan89 am 15. Februar 2012, 14:36:18
Ja, man braucht für den FWD beim KWEA das Führungszeugnis.
Man bekommt ein schreiben vom Einplaner, damit geht man zur Behörde und beantragt es. (13 Euro)
Danach sendet man es unverzüglich zum Einplaner.

Und die Kosten muss man selber tragen.

Es wird direkt zum KWEA geschickt, nicht zu einem nach Hause. Wer es vorher einsehen will, muss dies beantragen und kann dann zu gegebenem Termin im Amtsgericht oder Rathaus das Führungszeugnis einsehen.
Titel: Antw:Musterung im KWEA - Führungszeugnis?
Beitrag von: read_me.txt am 15. Februar 2012, 15:37:21
Hab da was durcheinander gebracht, die Befreiung von der Gebühr für das Führungszeugnis gibt es nur bei Mittellosigkeit.
Titel: Antw:Musterung im KWEA - Führungszeugnis?
Beitrag von: KlausP am 15. Februar 2012, 16:07:41
Zitat von: read_me.txt am 15. Februar 2012, 14:01:00
Zitat von: papan0ah am 15. Februar 2012, 13:24:52

Die Unkosten sind selbst zu tragen.


Soweit ich weiß, gibt's sogar das Geld dafür dann in der Einheit wieder zurück. Wird sich aber noch herausstellen.

Nö!
Titel: Antw:Musterung im KWEA - Führungszeugnis?
Beitrag von: wolverine am 15. Februar 2012, 16:23:40
Komm Klaus, Du hast Dir mit der ganzen Kohle für die Führungszeugnisse doch ´nen Lenz gemacht!
Titel: Antw:Musterung im KWEA - Führungszeugnis?
Beitrag von: KlausP am 15. Februar 2012, 16:28:33
Zitat von: wolverine am 15. Februar 2012, 16:23:40
Komm Klaus, Du hast Dir mit der ganzen Kohle für die Führungszeugnisse doch ´nen Lenz gemacht!

Da zehre ich heute noch davon, und meine letzte WÜb ist schon über 1 Jahr her.  ;D
Titel: Antw:Musterung im KWEA - Führungszeugnis?
Beitrag von: Sossar am 13. Juli 2013, 12:19:35
Moin.

Habe den Thread beim stöbern gefunden!

Ich habe im Jahre 2011 mal ein Führungszeugnis beantragen müssen,
um eine kaufmännische Ausbildung anfangen zu können.

In diesem Führungszeugnis steht "Keine Eintragungen" = Sauber.

Heißt das, dass im BZRG auch keine Eintragungen sind?
Im Jahre 2007 wurde ich mal zu 500Euro Bußgeld verurteilt, ohne Bewährung etc.

Gruß
Titel: Antw:Musterung im KWEA - Führungszeugnis?
Beitrag von: Sossar am 13. Juli 2013, 13:31:44
Hat sich erledigt....

Schade das man seine Post´s nicht editieren kann...  ;D