Hallo.
Mir ist da eine Frage eingefallen, die mir beim WehrDBer noch nicht eingefallen ist. Vielleicht kann mir hier jemand helfen.
War 2002-2004 FWDL 18, abgegangen als HG
Durch diverse WÜb (insgesammt 9 Monate) Beförderung zum SG d.R.
Derzeit läuft mein Wiedereinstellerantrag als FA TD und ich freue mich schon aufs ZNwG in 3 Wochen.
Der WehrDBer hatte mir gesagt, dass, falls ich als FA eingestellt werden würde, dann mit Sicherheit nicht als SG, da ich nur SG d.R. bin und die Dienstzeit für den aktiven SG noch nicht reicht.
Nach meinen FWDL 18 könnte ich doch von der Dienstzeit her schon als U eingestellt werden, oder?
Ist sowas im TD möglich?
Wenn nein, wann würde die Beförderung zum U denn in etwa stattfinden? Müsste dann doch eigenltich recht zügig gehen, oder?
Das einzige was ich in der SLV gelesen habe ist, dass man im TD den FA/Fw-Lehrgang nur für die Beförderung zum FW braucht, was ja sowieso noch dauern würde.
Wer kann mich aufklären?
Danke!
Zitat von: thEODor am 30. August 2011, 13:37:29
Hallo.
Der WehrDBer hatte mir gesagt, dass, falls ich als FA eingestellt werden würde, dann mit Sicherheit nicht als SG, da ich nur SG d.R. bin und die Dienstzeit für den aktiven SG noch nicht reicht.
Diese Aussage ist schonmal völliger Quatsch, wenn du SG d.R. bist, wirst du auch als SG wiedereingestellt, weil der Reserve-DG ja nicht weniger wert ist, als ein aktiver DG und auch nur nach den gleichen Mindeststehzeiten erreicht werden kann.
Denke mal, dass die Beförderung zum Uffz dann nach ein paar Tagen oder Wochen vollzogen werden dürfte.
Hmm. Wie gesagt, der WehrDBer hat mir dies direkt beim ersten Gespräch so gesagt.
Er hatte gemeint, wenn ich als SG eingestellt werden würde, dann müssten alle 3,5 Jahre an die Dienstzeit angerechnet werden.
Beim HG wären es da nur noch 18 Monate. Dadurch würde ich der BW länger zur Verfügung stehen.
Fakt ist aber, dass bei einer Wiedereinstellung KEINE Herabsetzung des Dienstgrades stattfindet.
Und die Dienstzeitanrechnung ist auch Kokolores - angerechnet werden deine FWDL-Zeit sowie alle WÜ-Tage.
Ich möchte nochmal dezent darauf hinweisen, dass WDB immer gerne viel erzählen und für gewöhnlich sich nicht sonderlich mit der Materie "Reserve" auskennen.
Zitat von: HCRenegade am 30. August 2011, 14:11:03
Fakt ist aber, dass bei einer Wiedereinstellung KEINE Herabsetzung des Dienstgrades stattfindet.
Und die Dienstzeitanrechnung ist auch Kokolores - angerechnet werden deine FWDL-Zeit sowie alle WÜ-Tage.
Wenn ich dass also richtig aufgenommen habe, dann werden 27 Monate angerechnet aber ich werde trotzdem als SG FA eingestellt.
Ich glaub damit hab ich den Neckermann SG erfunden ;D :P ;D
Zitat von: HCRenegade am 30. August 2011, 14:11:03
Ich möchte nochmal dezent darauf hinweisen, dass WDB immer gerne viel erzählen und für gewöhnlich sich nicht sonderlich mit der Materie "Reserve" auskennen.
Damit musste ich bei meinem letztem Wiedereinstellerantrag nach alter SLV leider schmerzhaft Erfahrung machen. "Das mit dem Alter ist nicht so wild. Da kann man sicher Ausnahmen machen, wenn sie im ZNwG gut abschneiden."
Ergebniss: Keine Einladung zum ZNwG wegen Erreichung der Altersgrenze....
Der WehrDBer hatte übrigens noch gemeint, dass ich trotz Abitur keine Bewerbung als OA stellen könnte, da OA, auch als Wiedereinsteller, nur zum 01.07. jeden Jahres eingestellt werden würden.
Stimmt das? (Werde im Feb 2012 30 Jahre alt)
Zitat von: thEODor am 30. August 2011, 14:27:42
Ich glaub damit hab ich den Neckermann SG erfunden ;D :P ;D
Nein hast du nicht, weil du kein Neckermann bist - wirst doch nur mit deinem aktuellen DG und nicht mit einem höheren DG eingestellt.
In der Regel werden OA zum 1.07. eingestellt - mWn gibt es aber da ein paar Ausnahmen, z.B LW am 1.10. und einige SanOA zum 1.01.
Kann aber sein, dass sich das mittlerweile geändert hat - aber normalerweise kannst du den 1.07 als fixes Einstellungsdatum für OAs betrachten.
Zitat von: HCRenegade am 30. August 2011, 14:31:29
Zitat von: thEODor am 30. August 2011, 14:27:42
Ich glaub damit hab ich den Neckermann SG erfunden ;D :P ;D
Nein hast du nicht, weil du kein Neckermann bist - wirst doch nur mit deinem aktuellen DG und nicht mit einem höheren DG eingestellt.
Sind ja auch immerhin mehr als 5 Jahre vergangen zwischen AGA und Beförderung. ;D
Zitat von: HCRenegade am 30. August 2011, 14:31:29
Zitat von: thEODor am 30. August 2011, 14:27:42
Ich glaub damit hab ich den Neckermann SG erfunden ;D :P ;D
Nein hast du nicht, weil du kein Neckermann bist - wirst doch nur mit deinem aktuellen DG und nicht mit einem höheren DG eingestellt.
In der Regel werden OA zum 1.07. eingestellt - mWn gibt es aber da ein paar Ausnahmen, z.B LW am 1.10. und einige SanOA zum 1.01.
Kann aber sein, dass sich das mittlerweile geändert hat - aber normalerweise kannst du den 1.07 als fixes Einstellungsdatum für OAs betrachten.
Lw je nach Studiengang entweder am 01.08. oder 01.10. eines Jahres. Der größere Teil jedoch am 01.08.