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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Metalhead234 am 01. September 2011, 00:21:40

Titel: Gelder / Zuschüsse zum Sold als FWDL
Beitrag von: Metalhead234 am 01. September 2011, 00:21:40
Guten Abend,

ich trete meinen Dienst zum FWD am 4.10. in Kastellaun an, nun stellt sich für mich die Frage,ob ich ein Entfernungsgeld oder andere Zuschüsse erwarten kann, da ich über 400 km von zuHause entfernt bin und bereits etwas von Zuschüssen auf Grund von Entfernung gehört habe. Was für andere möglichen Zuschüsse gibt es generell noch, die man von der Bundeswehr grundsätzlich erstmal erhalten kann, es geht mir hierbei nicht darum, "Gelder" abzustauben, ich möchte mich lediglich infomieren, was für Leistungen mein Arbeitgeber anbietet.

MfG Thilo Struckmeier :)
Titel: Antw:Gelder / Zuschüsse zum Sold als FWDL
Beitrag von: thomasb8045 am 01. September 2011, 01:07:00
Als FWDL bekommst du die Zugfahrten erstattet. 

Außerdem bekommst du:

- Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung
- Unentgeltliche Verpflegung
- Unentgeltliche Unterkunft

- Weihnachtsgeld in Höhe von 19,20 € / Monat und Entlassungsgeld in Höhe von 76,80 € / Monat.

Des weiteren bekommst du noch eine Verpflichtungsprämie in Höhe von 100 € / Monat.

Titel: Antw:Gelder / Zuschüsse zum Sold als FWDL
Beitrag von: Mat21 am 01. September 2011, 04:29:10
Hey..

Wenn ich das hier so lese . Fällt mir ein das mir nie was von einer Verpflichtungsprämie gesagt wurde. Mache auch ab Oktober FWD (23 Monate.) . Nicht das ich hier unbedingt Geld haben will . Aber wenn es mir zusteht würde ich es dann auch gerne haben.

Ich wusste zwar schon vor meiner Musterung (im August) das es so-was wie eine Verpflichtungsprämie gibt. Jedoch wurde mir bei der Musterung und auch bei dem Gespräch mit dem WDB vorher nix davon gesagt. ?

Bekomme ich die auch ? . bzw. wann bekommt man die ?


Danke schonmal im voraus


PS: Danke nochmal an alle hier aus dem Forum , und vorallem an die Admins , hier wird einem Wunderbar geholfen !
Titel: Antw:Gelder / Zuschüsse zum Sold als FWDL
Beitrag von: Pearlinha am 01. September 2011, 07:31:51
Lieber Gast Mat21,

es gibt schon ein Menge Threads die das Thema bearbeitet haben. Einfach mal mit der SuFu ein dieversen Schlagwörtern auf dich suche machen ;)

Ansonsten zitiere ich mich mal selber weil ich schreibfaul bin und es noch keine 8h sind! :D

Zitat von: Pearlinha am 10. August 2011, 12:47:20
Zum Thema Sold (ich poste einfach mal frech aus einem anderen Thread das was ich da geschrieben habe ;) ):

http://mil.bundeswehr-karriere.de/portal/a/milkarriere/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK93Myc7MSioszUolS9zIyiVDgnrTwlt0C_INtREQCyVcdK/

Schau dir auch die Pdfs auf der rechten Seite mal an.

Da steht alles drin was du wissen musst. Zu deinem Wehrsold kannst du noch in bei den Ämtern deiner Stadt Mietbeihilfe und Wirtschaftsbeihilfe (in gewissen Maße wird da auch Ehefrauenund Kinder mit berücksichtigt). Das was du da bekommst ist nicht außer acht zu lassen. Ich als ledige unverheiratet bekäme für meine Miete ca. 400€ + mein Wehrsold ... davon kann man gut Leben. Ein bischen mehr bekommst du auch noch wenn du am WE zuhause bist - dann wird dir das Verpflegungsgeld mit dem Wehrsold augezahlt. Ansonsten kannst du für weitere Fahrten das DB-Card 25/50/100 für einen vergünstigteren Preis kaufen wenn ich nicht falsch informiert bin.


Wegen der Mietbeihilfe einfach mal im Rathaus deiner Stadt anrufen und dann dich zur Entsprechenden Behörde durchstellen lassen. (DU bekommst natürlich nur die Mietbeihilfe so fern du seid mehr als 6 Monaten eine eigene Wohnung hast!)
Titel: Antw:Gelder / Zuschüsse zum Sold als FWDL
Beitrag von: FWDLer12 am 01. September 2011, 08:13:27
Liebe Forummitglieder,

ich habe mir die Broschüre einmal durchgelesen und dazu ein paar kleine Fragen.

1) Ich habe das richtig verstanden, wenn ich ein FWDL12 mache, in den ersten drei Monaten 777€ bekomme und das sich dann immer weiter steigert, oder bekomme ich vom ersten Monat an 1003€?

2) Erhält man Sonderzahlungen nach der Probezeit auch rückwirkend auf die ersten 6 Monate?

Ja, das wars.

Danke für die Antworten.
Titel: Antw:Gelder / Zuschüsse zum Sold als FWDL
Beitrag von: Pearlinha am 01. September 2011, 08:18:17
zu 1) Les die Broschüre noch mal aufmerksam durch, dann kommst du auf die Antwort! Denn in der Broschüre steht das sowas von eindeutig.

■ Eingangsdienstgrad 777,30 Euro
■ Gefreiter (nach drei Monaten Dienstzeit) 800,40 Euro
■ Obergefreiter (nach sechs Monaten Dienstzeit) 1.003,50 Euro
■ Hauptgefreiter (ab dem 13. Monat) 1.086,30 Euro
■ Hauptgefreiter (ab dem 19. Monat) 1.146,30 Euro.

zu 2) Lt. meinem WB Ja!
Titel: Antw:Gelder / Zuschüsse zum Sold als FWDL
Beitrag von: Metalhead234 am 01. September 2011, 15:35:04
Okay, danke schonmal für die Infos, nun noch eine Frage:
Die Verpflichtungsprämie gilt also nur für FWDLer, die sich im Jahr 2011 weiterverpflichten lassen und nicht im Jahre 2011 verpflichten lassen allgemein?
MfG Thilo Struckmeier
Titel: Antw:Gelder / Zuschüsse zum Sold als FWDL
Beitrag von: HG MOK am 01. September 2011, 19:35:16
Man lässt Sich nicht verpflichten!!!
Man verpflichtet sich!!!
Sowas muss man immer selber machen.
Titel: Antw:Gelder / Zuschüsse zum Sold als FWDL
Beitrag von: Pearlinha am 01. September 2011, 20:36:32
Zitat von: HG MOK am 01. September 2011, 19:35:16
Man lässt Sich nicht verpflichten!!!
Man verpflichtet sich!!!
Sowas muss man immer selber machen.

Das lernen alle irgendwann mal ;) Ruhig Blut Brauner ...

@ Metalhead234:

Prämie erhalten die, die entweder

- ihren Wehrdienst freiwillig im Jahr 2011 verlängern
oder
- die SaZ sind und deren Dienstzeit spätestens 2013 endet und im Jahr 2011 für 2 Jahre in der Mannschaftslaufbahn verlängern
oder
- BewerberInnen die sich mindestens 2 Jahre in der Mannschaftslaufbahn verpflichten
Titel: Antw:Gelder / Zuschüsse zum Sold als FWDL
Beitrag von: Metalhead234 am 02. September 2011, 00:32:39
AHH okay :) gut dann habe ich das nun verstanden, vielen Dank für die Informationen.
Titel: Antw:Gelder / Zuschüsse zum Sold als FWDL
Beitrag von: Becker am 10. September 2011, 11:25:18
Die 100€-Prämie erhalten nur jene, die bereits bei der Einführung des Freiwilligen Grundwehrdienstes
ihren Dienst angetreten haben und ihre Dienstzeit in diesem jahr verlängern.

Also alle, die im Oktober gezogen werden, bekommen diese Prämie nicht !