Hallo!
Ich fühle mich total verarscht!
Wir kennen uns schon seit über 1 Jahr, waren auch auf der selbe Stube.
Ich war ein guter Kamerad, so wie es sich auch gehört. Hab immer vom Bahnhof abgeholt, zum Supermarkt gefahren und und und.
Mir hat des nie was ausgemacht.
Geld hab ich auch geliehen. Er hat mir versprochen dass er mir alles auf einmal zurückzahlt ,wenn er SaZ wird (hat ziemlich gedauert doch jetzt ist er SaZ geworden) doch sein versprechen halten tut er nicht.
Es geht um mehr als 500€.
Was kann ich da machen? Ich habe meine Lektion gelernt, doch nun will ich das zurück haben was mir gehört! Dafür hab ich auch hart arbeiten müssen!
Kann der KpChef was machen? Wie siehts aus?
Danke im Voraus!
Zitat von: maximumso am 02. September 2011, 08:18:51
Er hat mir versprochen dass er mir alles auf einmal zurückzahlt ,wenn er SaZ wird (hat ziemlich gedauert doch jetzt ist er SaZ geworden) doch sein versprechen halten tut er nicht.
Warum nicht? Streitet er die Schulden ab?
Wenn dies der Fall ist, und Du nix schriftliches (oder Zeugen) hast, dann sieht es hiermit schlecht aus:
ZitatKann der KpChef was machen? Wie siehts aus?
Bliebe noch der zivilrechtliche Weg ... wobei es auch da schlecht aussieht, wenn man nichts in der Hand hält und nur mit mündlichen Aussagen seine Klage untermauern kann. Zeugen oder ein schriftlicher Beweis für die Schulden wäre da schon wesentlich hilfreicher.
Es gibt 2 Leuten die halt wissen das ich Geld geliehen habe, dass aber schon länger her. Die haben es nur nicht "gesehen"
Ansonsten steht bei mir im Facebook drin dass er mir des zahlt, steht aber keinen Betrag da zum beweisen...
Sowas ist echt mies, er verletzt die Kameradschaftspflicht!
Danke für die schnelle Antwort!
Meiner Auffassung nach hat dies nur bedingt bis gar nichts mit dem §12 SG zu tun, denn sie haben ihm das Geld "privat" geliehen. Was soll also die Bw damit zu tun haben?
Die zentrale Frage ist noch nicht beantwortet: WARUM zahlt er es nicht zurück, wo er doch jetzt ein Gehalt kriegt?
Ich denke weil ich jetzt Ende September ausscheide...
Nein, ich meine wie äußert er sich?
"Hab immer noch kein Geld"
"jaja, später, gerade nicht"
"Ich schulde dir doch gar nichts"
etc etc?
.. geh zur Vertrauenperson (dann ggf. zum DV / Meldung), dann wird man sehen, was sich belegen läßt.
(Ist halt immer "doof", Geld zu leihen ohne Schuldschein / Rückzahlungstermin / Zinsen, Verzugsregeln - ein Zweizeiler hilft da immer, Zweifel auszuräumen).
Sonst Mahn- und Vollstreckungsbescheid.
@ Wolverine:
.. und soll er dann ankreuzen: Bei Widerspruch Streitiges Verfahren vor dem Amtsgericht? Ohne Belege? Würdest Du dies bei dem hohen Prozeßrisiko einem Mandanten anraten?
MMn: Wenn er über Vertrauenperson / DV nichts erreicht - als Lehrgeld abschreiben.
Zitat von: F_K am 02. September 2011, 09:52:20
MMn: Wenn er über Vertrauenperson / DV nichts erreicht - als Lehrgeld abschreiben.
Dem würde ich mich anschließen ...
Ich gehe von der Einlassung als Sachverhalt aus; alles andere ist Spekulation und ungenau. Zudem wäre eine Einzelfallberatung ohne Mandatierung auch illegal. Also der Fall: X hat Y Geld geliehen und Y zahlt nicht wie vereinbart zurück. Dann lässt X dem Y einen Mahnbescheid und evtl. einen Vollstreckungsbescheid zustellen. Das ist das normale Verfahren; völlig unabhängig vom Soldatenstatus.
Und was ist, wenn Y alles abstreitet und angibt, nie Geld erhalten zu haben?
@ wolverine:
Spekulieren wollen wir hier ja nicht - Die Einlassung ist aber:
"Geld geliehen, kein Schuldschein, keine Zeugen - lediglich Zeugen vom "Hören Sagen" ohne Details vor längerer Zeit".
Das Mahnverfahren ist mir durchaus bekannt (Been there, done that, - mit GV, Kontopfändung, Räumung und allem "was so geht" ...) - man kann auch durchaus anraten, mal den Mahnbescheid zustellen zu lassen, vielleicht gibt es ja keinen Einspruch - ein streitiges Verfahren ist bei der Einlassung aber sehr riskant ...
Soll ich jetzt denkbare Konstellation beschreiben, wie ein Prozess mit einem Prozessrisiko irgendwo zwischen 0 und 100% ausgehen könnte? Gibt es relevante Zahlungseingänge auf Y´s Konto, reichen die Facebook-screenshots als Anschein oder die Mitwisser als Zeugen? Verwickelt sich Y in Widersprüche, ist seine Aussage schlüssig.....
Ich kann hier nur das bewerten was hier steht und von dem ich weiß! Wenn mir mein Mandant sagt, dass er Geld verliehen hat, nehme ich das erst einmal als Faktum hin und mache daraus mein materielles Gutachten. Das prozessuale Gutachten als Relationsgutachten kommt erst dann, wenn es relevant wird. Und dazu fehlen mir hier die Angaben und ich kann auch viele Punkte einfach nicht bewerten.
Ist aber schön, dass mir hier mein Job erklärt wird. Ich sage Ulli demnächst auch, wo sie zu schneiden hat...
OMG :o
zumindest merkt Y daß die Daumenschrauben angezogen werden und zahlt dann freiwillig.
Ich persönlich würde letztmalig ein Gespräch mit Y suchen und ihm ruhig, sachlich aber unmißverständlich klar machen welche weiteren Schritte bei unverzüglicher Nichtzahlung folgen werden (alternativ einen schriftlichen Rückzahlungsplan vereinbaren)
- Gespräch mit VP und KpChef
- Mahn- Vollstreckungsbescheid (welcher dann zur Folge hat daß über eine Lohnpfändung die Bundeswehr "reingezogen" wird und daß dies für Y nicht von Vorteil ist ;D )
Aber alles in allem kannst Du nur hoffen daß er den Geldverleih nicht abstreitet.
Horrido
Fitsch
Genau hab ich das gemacht @Fitsch
Vielen Dank an alle die hier geschrieben haben!
Nach einen haufen missverständnisse hab ich heute mit ihm geredet und er sagte mir das ich Montag das Geld bekomme.
Eigentlich wollte ich nur wissen was ich machen könnte falls das nicht passieren sollte.
Hat mir sehr geholfen, schönen Tag an alle noch!!
MfG