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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: gast am 18. Juni 2003, 19:42:54

Titel: AGA bei Wachbataillon?
Beitrag von: gast am 18. Juni 2003, 19:42:54
hallo ich habe ne frage:

ist die aga beim wachbataillon die gleiche wie bei anderen truppenteilen?
und was soll das bedeuten : " Ihre Verwendung wird nach Überprüfung Ihrer Protokolltauglichkeit im Rahmen der truppenärztlichen Einstellungsuntersuchung festgelegt."

wie läuft diese untersuchung denn ab? reicht T1 dafür nich aus?

danke für die antworten
Titel: Re:AGA bei Wachbataillon?
Beitrag von: schlammtreiber am 20. Juni 2003, 08:31:55
"Protokolltauglich" ist weniger ein körperlicher Begriff - es kommt darauf an, ob man den Mann an den Rand des roten Teppichs stellen kann, ohne daß Bush, Chirac und Co einen Lach-/Heulkrampf erleiden.
D.h. im Wachbtl werden die "repräsentativsten" Soldaten wirklich für Ehrenabteilungen herangezogen.

Der Rest übernimmt die üblichen Supportaufgaben. Ist übrigens auch keine Schande, sondern ein anständiger Job und erspart Dir zuviel Formaldienst.

zur AGA: Wie oben angedeutet, viel viel viel Formaldienst. Für Dich als Laie: linksum, rechtsum bis zum abwinken !!!
Zusätzlich noch ein bißchen Gelände, weil das Wachbtl "offiziell" ja eine Sicherungseinheit ist

;D ;D ;D