Hallo Leute,
ich spiele zur Zeit mit dem Gedanken, zur Bundeswehr zu gehen.
Ich wurde letzte Woche bereits erneut gemustert und habe nach wie vor T2.
Ich habe vor, im Januar 2012 meinen Dienst anzutreten und ihn nach Möglichkeit im September
wieder beenden zu können. ( Laufende Bewerbung bei der Polizei ). Deswegen sind nur 8 Monate Dienstzeit drin.
Wäre also mit dem Freiwilligen Wehrdienst ohne weiteres Möglich.
Die Bundeswehr wirbt für den Freiwilligen Grundwehrdienst u.a. mit einem attraktiven
finanziellen Auskommen...! Als ich mir den Flyer ansah, bin ich aber fast vom Stuhl gefallen. Vom
1.-6. Monat gibt es nur 777 € bzw. 800 €. Meine Frage ist nun folgende : Kommen da noch andere
Verdienste ( Entlassungsgeld und Weihnachtsgeld mal vernachlässigt ) dazu oder ist das wirklich
das, was man überwiesen bekommt ? Wenn ja, dann befinde ich mich in einem moralischen Konflikt, da
ich momentan mehr als das Doppelte ausgezahlt bekomme.
Wäre es evt. möglich, als SaZ zur Truppe zu gehen und den Dienst ohne weiteres nach 8 Monaten zu beenden ?
Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar !
MfG Becker
ZitatWäre es evt. möglich, als SaZ zur Truppe zu gehen und den Dienst ohne weiteres nach 8 Monaten zu beenden ?
Nein.
ZitatVom 1.-6. Monat gibt es nur 777 € bzw. 800 €. Meine Frage ist nun folgende : Kommen da noch andere Verdienste ( Entlassungsgeld und Weihnachtsgeld mal vernachlässigt ) dazu oder ist das wirklich das, was man überwiesen bekommt ?
Das ist das, was Sie als Wehrsold überwiesen bekommen (übrigens Brutto = Netto). Weiterhin erhalten Sie als FWDL Ihre Verpflegung kostenlos bereitgestelt,der SaZ muss sie vom ersten Tag an bezahlen. An Tagen, an denen Sie keinen Dienst leisten (Wochenenden, Urlaub) erhalten Sie das doppelte Verpflegungsgeld, das ein SaZ bezahlen muss, ausgezahlt. Sie erhalten kostenlose Unterkunft, der SaZ zahlt eine Unterkunftspauschale. Sie können mit Ihrem "Berechtigungsausweis für Familienheimfahrten" kostenlos mit der Bahn zwischen Dienst- und Wohnort fahren, der SaZ zahlt die Fahrten komplett. Weiterhin können Sie bei Ihrer zuständigen Unterhaltssicherungsbehörde Leistungen beantragen, wenn das für Sie zutrifft (z.B. Mietbeihilfe), dazu müssten Sie mal nach "Unterhaltssicherungsgesetz" googeln.
Vielen Dank für ihre aufschlussreiche Antwort !
Ich entnehme ihrer Antwort ebenfalls, dass man also
unabhängig von der Häufigkeit jede Heimfahrt mit der
Bahn bezahlt bekommt, wenn man sich im FWDL-Verhältnis
befindet ? Angenommen nach der AGA ,wenn die Möglichkeit
besteht, zu jedem WE kostenfrei nach Hause ?
MfG Becker
So ist es. Sie benutzen den Berechtigungsausweis in der Regel als ganz normale Fahrkarte. Bei Verkehrsverbünden kann es etwas anders aussehen, aber das wird Ihnen der Rechnungsführer erklären können, wie das dann mit der Kostenerstattung läuft.
Ich danke Ihnen vielmals !
Gruß und ein schönes Wochenende wünschend,
Becker