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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: ente94 am 10. September 2011, 14:21:39

Titel: weniger Gehalt durch Ausstiegsklausel?
Beitrag von: ente94 am 10. September 2011, 14:21:39
Hallo,
ich habe mich für 12 Jahre verpflichtet und werde meinen Dienst am 2.01.2012 in Munster beginnen. Ich besitze eine Ausstiegsklausel, die es mir erlaubt dass ich nach einem halben Jahr meinen Hut nehmen kann. Allerdings ist mir zu Ohren gekommen dass ich wegen dieser Klausel im ersten halben Jahr nur den Sold eines FWDL bekomme!!! ist das richtig? wenn ja, kann ich diese Klausel aus meinem Vertrag nehmen lassen und somit den vollen Sold eines FA beziehen?

lg ente94
Titel: Antw:weniger Gehalt durch Ausstiegsklausel?
Beitrag von: KlausP am 10. September 2011, 16:32:17
Wenn Sie eine "Widerrufliche Verpflichtungserklärung" unterschrieben haben, können Sie in den ersten 6 Monaten jederzeit die Bundeswehr verlassen. Sie erhalten aber in dieser Zeit, soviel ich weiss, bereits SaZ-Besoldung, das mit dem Wehrsold in dieser Zeit gab es zu Zeiten der GWDLer.
Sie können natürlich innerhalb dieser ersten 6 Monate auch jederzeit schriftlich auf Ihr Widerrufsrecht verzichten und werden dann sofort in das Dienstverhältnis eines SaZ berufen.
Titel: Antw:weniger Gehalt durch Ausstiegsklausel?
Beitrag von: Shokk am 10. September 2011, 16:55:22
Soweit ich es mitbekommen habe, gibt es diese "widerrufliche Verpflichtungserklärung" nicht mehr und jeder SaZ kann innerhalb der ersten 6 Monaten die Bundeswehr verlassen? Korrigiert mich bitte, wenn das nicht stimmt!
Titel: Antw:weniger Gehalt durch Ausstiegsklausel?
Beitrag von: ente94 am 10. September 2011, 17:59:45
Das Dokument welches ich unterschrieben habe heißt: Wiederrufliche Verpflichtungserklärung A. da steht halt drin dass ich die Bundeswehr ohne Grund innerhalb der ersten 6 Monate verlassen kann. Vom meinem Wehrsold steht dort nichts. Habe dass aber mal gehört und war mir deshalb nicht sicher!!!

vielen Dank für die Antworten

lg ente94
Titel: Antw:weniger Gehalt durch Ausstiegsklausel?
Beitrag von: ulli76 am 10. September 2011, 18:06:12
Es gibt die Klausel zur Zeit noch. Also man muss dafür unterschreiben.
Die hat aber keine finanziellen Auswirkungen für den Soldaten mehr. D.h. man bekommt ab dem ersten Tag sein SaZ-Gehalt.

Früher war das anders: Da bekam man bei laufendem Widerrufsrecht den Wehrsold eines GWDL, aber auch dessen Vergünstigungen (Stichwort: kostenlose Verpflegung, Bahnberechtigungsausweis). Mit dem Ablauf des Widerrufsrechts oder auch bei Verzicht darauf bekam der Soldat dann eine Nachzahlung.
Titel: Antw:weniger Gehalt durch Ausstiegsklausel?
Beitrag von: KlausP am 10. September 2011, 18:27:34
Zitat von: ente94 am 10. September 2011, 17:59:45
Das Dokument welches ich unterschrieben habe heißt: Wiederrufliche Verpflichtungserklärung A. da steht halt drin dass ich die Bundeswehr ohne Grund innerhalb der ersten 6 Monate verlassen kann. Vom meinem Wehrsold steht dort nichts. Habe dass aber mal gehört und war mir deshalb nicht sicher!!!

vielen Dank für die Antworten

lg ente94

Genau das meinte ich.