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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Gast33 am 13. September 2011, 14:50:41

Titel: Prozentabzug bei VerpflichtungsPrämie Steuerklasse 1:)
Beitrag von: Gast33 am 13. September 2011, 14:50:41
Mahlzeit Jungs

Hab mal ne Frage
Bin ab Oktober wieder dabei
und kriege diese 6000 euro VerpflichtungsPrämie

Lohnsteuerklasse 1

Wieviel Bleibt also von den 6000 euro übrig
wieviel Prozent werden abgezogen

Könnt ihr mir das beantworten ??
Titel: Prozentabzug bei VerpflichtungsPrämie Steuerklasse 1:)
Beitrag von: ulli76 am 13. September 2011, 14:55:54
Als erstes suchst du dir nen brauchbaren Thread-Titel.
Kein Mensch weiss, was mit "Prozent" gemeint ist.
Titel: Antw:Prozent
Beitrag von: Gast33 am 13. September 2011, 15:01:53
Hab kein Button hier wo steht das ich den Ändern kann :-\

Hast du vllt die Macht es zutun ???
Titel: Antw:Prozent
Beitrag von: ulli76 am 13. September 2011, 15:03:48
Ja, hab ich.
Titel: Antw:Prozent
Beitrag von: Gast33 am 13. September 2011, 15:05:15
Würdest du es auch tun :)
Titel: Antw:Prozent
Beitrag von: ulli76 am 13. September 2011, 15:07:05
Dafür brauch ich aber den neuen Text  ;)
Titel: Antw:Prozent
Beitrag von: Gast33 am 13. September 2011, 15:09:51
Prozentabzug bei VerpflichtungsPrämie Steuerklasse 1:)
Titel: Antw:Prozentabzug bei VerpflichtungsPrämie Steuerklasse 1:)
Beitrag von: schlammtreiber am 13. September 2011, 15:10:31
ätsch, schneller  8)
Titel: Antw:Prozentabzug bei VerpflichtungsPrämie Steuerklasse 1:)
Beitrag von: ulli76 am 13. September 2011, 15:11:01
Und ich hab mich schon gewundert
Titel: Antw:Prozentabzug bei VerpflichtungsPrämie Steuerklasse 1:)
Beitrag von: AriFuSchr am 13. September 2011, 17:58:31
also der Thread-Titel ist immer noch etwas gewöhnungsbedürftig...


Es gibt keinen Prozent-Abzug. Die Verpflichtungsprämie wird in der Lohnabrechnung des Auszahlungsmonats als sog. Einmalbezug erfasst und abgerechnet. Die Höhe der LSt / später ESt richtet sich nach der Höhe des übrigen Jahreseinkommens. Zuviel entrichtete Steuer kann über eine sog. Antragsveranlagung (wenn keine Pflicht zur Abgabe einer StErkl vorliegt) zurück erstattet werden.

Entsprechende Gehaltsrechner gibt es im Internet online