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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: EinStuffz am 14. September 2011, 18:34:19

Titel: Anwartschaft
Beitrag von: EinStuffz am 14. September 2011, 18:34:19
Hi zusammen,

hab da mal ne frage...
Ich scheide nun zum Ende des Monats entgültig nach 8 Jahren aus der BW aus....

Ich hatte während dessen keine Anwartschaft, gibts deshalb im nachhinein probleme ?
ich meine, ich will zu einer gesetzlichen Krankenkasse von daher kanns doch eigentlich egal sein....

Danke im vorraus
Titel: Antw:Anwartschaft
Beitrag von: wolverine am 14. September 2011, 20:44:56
Für gesetzliche Versicherungen bringt die Anwartschaft nichts.
Titel: Antw:Anwartschaft
Beitrag von: JuleGebJgFA am 14. September 2011, 21:20:43
hallo,
habe dies in einem anderen Forum gefunden, denke es könnte dir weiter helfen:

"Krankenversicherung als Anwartschaft:

Als aktiver Soldat ist man im Rahmen der unentgeltlichen, truppenärztlichen Versorgung umfassend abgesichert. Dennoch stellt eine Anwartschaftsversicherung bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) in meinen Augen einen unverzichtbaren Baustein des eigenen Versicherungsschutzes dar. Hierfür gibt es mehrere Gründe:

Heiratet man als Soldat und/oder hat Kinder, so werden die anfallenden Kosten zu 70-80% durch die sogenannte Beihilfe abgedeckt (soweit Frau/Kinder nicht über eine gesetzliche Versicherung versichert sind). Die verbleibenden 20-30% müssen privat abgesichert werden.

Eine Anwartschaft bietet hier (je nach Vertrag) den Vorteil, dass Frau (mit Heirat) und Kinder (mit Geburt) ein Anrecht haben, einen Vertrag ohne die sonst üblichen Wartezeiten zu erhalten (für den dann natürlich eine eigene Prämie für den obigen Restkostenanteil zu zahlen ist).

Scheidet man als Soldat auf Zeit aus, so werden die anfallenden Krankheitskosten während des Erhalts von Übergangsgebührnissen erneut von der Beihilfe (70%) erstattet. Die verbleibenden 30% sind privat abzudecken.

Wird man Berufssoldat, so tritt die Beihilfe mit Pensionierung ein und erstattet erneut 70% der Kosten, die restlichen 30% sind wiederum privat abzusichern.

Um die Beihilfe (als vorhandene Leistung des Dienstherrn) also überhaupt nutzen zu können, ist ein zur Beihilfe passender Tarif (Restkostenversicherung) erforderlich, der genau die von der Beihilfe nicht abgedeckten Kosten übernimmt. Da nur 20-30 % der Kosten durch die private Restkostenversicherung zu tragen sind, ist die Beitrag sowohl für die Anwartschaft als auch für die spätere aktive Versicherung entsprechend niedriger.

Eine normale Krankenversicherung bei der gesetzlichen Versicherung beruht aber auf dem Sachkostenprinzip, d.h. die GKV übernimmt sämtliche Kosten. Die Leistungen der Beihilfe können folglich nicht genutzt werden.

Kennzeichnend für die PKV ist, dass ein früher Eintritt beitragsmindernd wirkt, da für das Alter Rückstellungen gebildet werden. Zudem können bei bestehenden Krankheiten Ausschlüsse oder Zuschläge erhoben werden. Die Anwartschaft schreibt den Gesundheitszustand fest und stellt sicher, dass bei Bedarf die Versicherung aktiviert werden kann. Mit der grossen Anwartschaft werden zudem Rückstellungen für das Alter gebildet (wichtig bei Berufssoldaten).

Es ist daher nicht sinnvoll, die PKV erst bei Entlassung oder Pensionierung abzuschliessen.

Für die Auswahl der richtigen Versicherungsgesellschaft sollte einige Sorgfalt aufgewendet werden, da ein Wechsel zumindest derzeit nicht möglich ist. Man kann zwar kündigen, verliert dann aber alle Rechte aus dem bisherigen Vertrag und beantragt eine neue Anwartschaft (mit den oben aufgeführten Risiken wie nunmehr bestehende Krankheiten, höheres Alter, usw.).

Bei den gesetzlichen Versicherungen sind die Anwartschaften Anfang der 90er Jahre abgeschafft worden, dort ist eine Mitgliedschaft zwar zu einem reduzierten Tarif möglich (der sich aber immer noch prozentual nach dem Gehalt richtet), was aber aufgrund der unentgeltlichen, truppenärztlichen Versorgung keinen Sinn macht. Bereits der gesetzlich festgelegte Mindestbeitrag von 30 Euro/Monat ist höher als die meisten Anwartschaften."
Quelle:(soldatentreff.de --> Expertenforum)
lg

Jule
Titel: Antw:Anwartschaft
Beitrag von: mailman am 14. September 2011, 21:34:12
Ich hoffe, das ist nich einfach nur rauskopiert.
Titel: Antw:Anwartschaft
Beitrag von: JuleGebJgFA am 14. September 2011, 22:14:19
Zitat von: JuleGebJgFA am 14. September 2011, 21:20:43
hallo,
habe dies in einem anderen Forum gefunden, denke es könnte dir weiter helfen:

"Krankenversicherung als Anwartschaft:

Als aktiver Soldat ist man im Rahmen der unentgeltlichen, truppenärztlichen Versorgung umfassend abgesichert. Dennoch stellt eine Anwartschaftsversicherung bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) in meinen Augen einen unverzichtbaren Baustein des eigenen Versicherungsschutzes dar. Hierfür gibt es mehrere Gründe:

Heiratet man als Soldat und/oder hat Kinder, so werden die anfallenden Kosten zu 70-80% durch die sogenannte Beihilfe abgedeckt (soweit Frau/Kinder nicht über eine gesetzliche Versicherung versichert sind). Die verbleibenden 20-30% müssen privat abgesichert werden.

Eine Anwartschaft bietet hier (je nach Vertrag) den Vorteil, dass Frau (mit Heirat) und Kinder (mit Geburt) ein Anrecht haben, einen Vertrag ohne die sonst üblichen Wartezeiten zu erhalten (für den dann natürlich eine eigene Prämie für den obigen Restkostenanteil zu zahlen ist).

Scheidet man als Soldat auf Zeit aus, so werden die anfallenden Krankheitskosten während des Erhalts von Übergangsgebührnissen erneut von der Beihilfe (70%) erstattet. Die verbleibenden 30% sind privat abzudecken.

Wird man Berufssoldat, so tritt die Beihilfe mit Pensionierung ein und erstattet erneut 70% der Kosten, die restlichen 30% sind wiederum privat abzusichern.

Um die Beihilfe (als vorhandene Leistung des Dienstherrn) also überhaupt nutzen zu können, ist ein zur Beihilfe passender Tarif (Restkostenversicherung) erforderlich, der genau die von der Beihilfe nicht abgedeckten Kosten übernimmt. Da nur 20-30 % der Kosten durch die private Restkostenversicherung zu tragen sind, ist die Beitrag sowohl für die Anwartschaft als auch für die spätere aktive Versicherung entsprechend niedriger.

Eine normale Krankenversicherung bei der gesetzlichen Versicherung beruht aber auf dem Sachkostenprinzip, d.h. die GKV übernimmt sämtliche Kosten. Die Leistungen der Beihilfe können folglich nicht genutzt werden.

Kennzeichnend für die PKV ist, dass ein früher Eintritt beitragsmindernd wirkt, da für das Alter Rückstellungen gebildet werden. Zudem können bei bestehenden Krankheiten Ausschlüsse oder Zuschläge erhoben werden. Die Anwartschaft schreibt den Gesundheitszustand fest und stellt sicher, dass bei Bedarf die Versicherung aktiviert werden kann. Mit der grossen Anwartschaft werden zudem Rückstellungen für das Alter gebildet (wichtig bei Berufssoldaten).

Es ist daher nicht sinnvoll, die PKV erst bei Entlassung oder Pensionierung abzuschliessen.

Für die Auswahl der richtigen Versicherungsgesellschaft sollte einige Sorgfalt aufgewendet werden, da ein Wechsel zumindest derzeit nicht möglich ist. Man kann zwar kündigen, verliert dann aber alle Rechte aus dem bisherigen Vertrag und beantragt eine neue Anwartschaft (mit den oben aufgeführten Risiken wie nunmehr bestehende Krankheiten, höheres Alter, usw.).

Bei den gesetzlichen Versicherungen sind die Anwartschaften Anfang der 90er Jahre abgeschafft worden, dort ist eine Mitgliedschaft zwar zu einem reduzierten Tarif möglich (der sich aber immer noch prozentual nach dem Gehalt richtet), was aber aufgrund der unentgeltlichen, truppenärztlichen Versorgung keinen Sinn macht. Bereits der gesetzlich festgelegte Mindestbeitrag von 30 Euro/Monat ist höher als die meisten Anwartschaften."
(soldatentreff.de --> expertenforum)
lg

Jule