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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: vaniLLa91 am 14. September 2011, 18:41:21

Titel: Soldat auf Zeit / Steuern;Abgaben
Beitrag von: vaniLLa91 am 14. September 2011, 18:41:21
Hallo Leute,
ich bin 20 Jahre jung und fang ab dem 4.10.11 bei der BW an (SaZ 9)!
Ich habe die Laufbahn der Unteroffiziere, und fange am 4.10.11 als Schütze (UA) an mit einer ZAW zum Bürokaufmann!

Kann mir einer vll. meinen möglichen Laufbahnverlauf schreiben und wie hoch ich aufsteigen könnte.(Habe die Fachhochschulreife)
Auch wäre es freundlich wenn mir einer sagen könnte, was man allg. für Vorteile hat als SaZ und wie das mit den Steuern/Abgaben ist ( was entfallen würde)
Zum Schluß noch eine kleine Frage? ---> gelte ich als SaZ als Beamter?

Liebe Grüße
Tim.
Titel: Antw:Soldat auf Zeit / Steuern;Abgaben
Beitrag von: ulli76 am 14. September 2011, 19:25:42
Höchter Dienstgrad in der Laufbahn ist Stabsunteroffizier.

Der genaue Verlauf ist individuell interschiedlich. Aber am Anfang war äh ist die AGA. Dann machst du irgendwann noch nen UffzLehrgang. Ggf. noch ein paar andere Lehrgänge- die hängen aber auch von deiner Verwendung ab. Und dann geht´s irgendwann in die ZAW und danach halt auf den festen Dienstposten.
Also so grob mal- normalerweise bekommst du aber noch ne Planung welche Lehrgänge du machen sollst und wann die voraussichtlich stattfinden werden.

Steuern zahlst du ganz normal.
Was halt weg fällt ist die Krankenversicherung- da lohnt es sich aber ggf. eine Anwartschaft für nach deiner Dienstzeit abzuschließen.
Unter bestimmten Bedingungen bekommst du nen Zuschuss zur Bahncard.
Und du bekommst halt alle Dienstreisen und dienstlich notwendige Umzüge bei Zusage der UKV gezahlt.

Als Beamter gilst du nicht- bekommst aber bei einigen Versicherungen die gleichen Konditionen wie Beamte.
Titel: Antw:Soldat auf Zeit / Steuern;Abgaben
Beitrag von: gäste22 am 14. September 2011, 19:33:19
Was ist eigentlich mit Pflegeversicherung , braucht man eine Private als Saz ???

Man muss jaa beim Feinstantritt Papiere mitbringen wie mir gesagt worden ist
Pflegeversicherung , Rentenversicherung etc

Meines wissens auser meine Krankenversicherung dir mit meinem Saz beginn endet
habe ich keine Versicherungen wie Pflege oder Renten
Titel: Antw:Soldat auf Zeit / Steuern;Abgaben
Beitrag von: ulli76 am 14. September 2011, 19:35:47
Ja, Pflegeversicherung brauchst du auch.
Rentenversicherung ist nicht Pflicht, da du aber durch die Bundeswehr nur zu einem geringen Satz nachversichert wirst, bietet es sich an, zusätzlich privat vorzusorgen.
Titel: Antw:Soldat auf Zeit / Steuern;Abgaben
Beitrag von: KlausP am 14. September 2011, 19:37:37
Die Pflegepflichtversicherung müssen Sie abschließen. Geht bei jedem Krankenversicherer, egal ob GKV oder PKV. Ohne diesen Nachweis kann die Wehrbereichsverwaltung Ihre Besoldung nicht berechnen, da der Beitrag an die Versicherung abgeführt werden muss. Genauso müssen Sie der Bundeswehr mitteilen, welche Steuerklasse Sie haben sowie Ihre Steuernummer angeben.
Titel: Antw:Soldat auf Zeit / Steuern;Abgaben
Beitrag von: BulleMölders am 15. September 2011, 07:23:24
Also Steuernummer wage ich mal zu bezweifeln, denn die ändert sich alle Nase lang, sofern man überhaupt eine hat.
Was mittlerweile jeder Bundesbürger hat ist die ID-Nummer und diese ist lebenslang Gültig. Diese wird zur Elektronischen Übermittlung der Lohndaten vom Arbeitgeber an die Finanzverwaltung im Rahmen der Elektronischen-Steuerkarte benötigt, um eine eindeutige Zuordnung der Daten zu gewährleisten.
Entweder du hast noch deine Lohnsteuerkarte 2010, die auch für 2011 gültig ist, eventuell vom alten Arbeitgeber anfordern oder wenn du noch nie eine Lohnsteuerkarte besessen hast, dann geh zu deinem zuständigem Finanzamt und hohl dir eine Bescheinigung über deine elektronischen Lohnsteuermerkmale.


Weiterhin brauchst du keine Rentenversicherung, sondern deine Rentenversicherungsnummer, damit die Bundeswehr weiß auf welches Rentenkonto irgendwann mal die Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen.
Titel: Antw:Soldat auf Zeit / Steuern;Abgaben
Beitrag von: snake99 am 15. September 2011, 08:21:22
Zitat von: BulleMölders am 15. September 2011, 07:23:24
Also Steuernummer wage ich mal zu bezweifeln, denn die ändert sich alle Nase lang, sofern man überhaupt eine hat.

Äh ja und nein.

Der normale Bundesbürger erhält eine StNr. (vom zuständigen Finanzamt am Wohnort) in der Regel erst, nach dem er das erste Mal eine Einkommenssteuererklärung abgegeben hat. Privatpersonen müssen diese nicht zwingend jedes Jahr einreichen, es sei denn, man möchte Geld zurück bekommen (und als Soldat, womöglich mit hoher Belastung an Auslagen, bekommt man meistens immer Geld zurück erstattet).

Ändern tun sich die StNr. in der Regel nur bei dem Wechsel des Wohnorts oder beim Wechsel des Status von einer Privatperson zum Gewerbebetreibenden. Wer z.B. ein (Neben-)Gewerbe anmeldet, der bekommt in der Regel auch eine neue Steuernummer, da sich im Rahmen dessen ggf. die Zuständigkeiten beim Finanzamt intern ändern.
Titel: Antw:Soldat auf Zeit / Steuern;Abgaben
Beitrag von: KlausP am 15. September 2011, 08:56:20
Die Steuer-ID-Nummer meinte ich ja, kam nur nicht auf den Begriff. Das Alter ...  ::)
Titel: Antw:Soldat auf Zeit / Steuern;Abgaben
Beitrag von: BulleMölders am 15. September 2011, 09:10:05
Zitat von: snake99 am 15. September 2011, 08:21:22
Ändern tun sich die StNr. in der Regel nur bei dem Wechsel des Wohnorts oder beim Wechsel des Status von einer Privatperson zum Gewerbebetreibenden. Wer z.B. ein (Neben-)Gewerbe anmeldet, der bekommt in der Regel auch eine neue Steuernummer, da sich im Rahmen dessen ggf. die Zuständigkeiten beim Finanzamt intern ändern.
Wie und wann sich eine StNr. ändert, kann man so Pauschal nicht sagen. Hängt vom jeweiligem Bundesland und den Dortigen Organisationsstrukturen der Finanzämter ab.

Bei uns in Hamburg würde sich die Steuernummer eines Arbeitnehmers bei Wohnortwechsel nur dann ändern, wenn der Wechsel in den Bereich eines anderen Finanzamtes vollzogen wird. Bleibt das Finanzamt gleich, gibts auch keine neue StNr.