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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: saibara am 20. September 2011, 13:45:50

Titel: Führerschein
Beitrag von: saibara am 20. September 2011, 13:45:50
Moin Moin,

ich komme nach meiner AGA im Januar zum LogBtl 142 nach Stavenhagen und würde gerne wissen ob es möglich ist, da für meine Verwendung nicht erforderlich (soweit ich weiß) den Führerschein dort auf eigene Kosten zu machen.
Oder muss ich mir in der Umgebung eine Fahrschule suchen ?

Mfg
Titel: Antw:Führerschein
Beitrag von: KlausP am 20. September 2011, 13:49:14
ZitatOder muss ich mir in der Umgebung eine Fahrschule suchen ?

Ja, müssen Sie. Die Kraftfahrausbildungszentren sind nur für die Ausbildung zum Militärkraftfahrer vorgesehen, das gilt dann natürlich auch für den dienstlich notwendigen Neuerwerb eines Führerscheins. Es gibt keine Möglichkeit, dort auf private Kosten den zivilen Führerschein zu erwerben.
Titel: Antw:Führerschein
Beitrag von: saibara am 20. September 2011, 13:52:07
Alles klar,
vielen dank für die schnelle Antwort.

Vielleicht können Sie mir ja auch helfen, denn ich bin mir nicht sicher ob ich wirklich keinen für meine Stellung brauche

Auf meiner Einberufung steht das ich als StDstUffz SK vorgesehen bin.
Titel: Antw:Führerschein
Beitrag von: KlausP am 20. September 2011, 14:01:07
Wenn dort nur die ATB "StDstUffz SK" steht und nicht noch "Kf B", dann ist für Ihren Dienstposten kein Führerschein notwendig und auch nicht vorgesehen.
Titel: Antw:Führerschein
Beitrag von: saibara am 20. September 2011, 14:03:04
Danke nochmals  :)
Titel: Antw:Führerschein
Beitrag von: Eduard Jegel am 01. Oktober 2011, 10:15:33
Hey ich hatte mal. ne frage wie ist des kann man jetzt in der bundeswehr den fuhrerschein machen.  und wenn ja wo oder wie darf ich in benutzen.  wer cool wenn mir da wer mal genaeine genaue antwort geben konnte
Titel: Antw:Führerschein
Beitrag von: Jakkaru am 01. Oktober 2011, 10:21:23
Die Suchfunktion hätte Ihre Frage schnell beantwortet.

Sie werden nur einen Führerschein bei der Bundeswehr machen, wenn dieser für Ihre Verwendung notwendig ist. Ansonsten müssen Sie diesen natürlich zivil machen. Sollte für Ihre Verwendung ein Führerschein vorgesehen sein, ist dieser soweit ich weiß auch nur im Dienst nutzbar, denn es ist ja ein Dienstführerschein ;)
Titel: Antw:Führerschein
Beitrag von: ulli76 am 01. Oktober 2011, 11:15:49
Man kann einen BW-Führerschein allerdings problemlos auf einen zivilen umschreiben lassen.
Titel: Antw:Führerschein
Beitrag von: Jakkaru am 01. Oktober 2011, 12:43:34
ZitatMan kann einen BW-Führerschein allerdings problemlos auf einen zivilen umschreiben lassen.

Ja, stimmt. Das geht natürlich :D