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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Warior120 am 20. September 2011, 14:17:01

Titel: Verwendungsausschlüsse.
Beitrag von: Warior120 am 20. September 2011, 14:17:01
Guten Morgen,

Mein Wehrdienstberater hat so eben angerufen und mir meine Nachuntersuchungsergebnisse mitgeteilt.

Ich habe eine menge Verwendungsausschlüsse zb. Fallschirmjäger, Jäger, Gebirgsjäger, ...

Ich hatte ja als Kind ein Fieberkrampf und musste deswegen ein EEG nachträglich machen.

Bevor ich das EEG gemacht habe, meinte der Musterungs Arzt das ich für Jäger, Fallschirmjäger etc. Tauglich bin.

Und jetzt kam der schlag, auf ein mal ist mir die Lust jetzt wirklich an der Bundeswehr vergangen.

Alle Untersuchung die ich vorher hatte die nichts mit der Musterung zu tun hatten waren alle Positiv, also es war alles ok, ich war zu 100% Kern Gesund.

Ich habe keine Lust Putzkraft für die nächsten 2 Jahre bei der Bundeswehr zu sein.


Dazu gesagt hatte ich 1 Tag vor dem EEG test nicht geschlafen und ein bisschen was getrunken da wir Geburtstag gefeiert haben, könnte es damit zusammen hängen?

Titel: Antw:Verwendungsausschlüsse.
Beitrag von: StOPfr am 20. September 2011, 14:22:22
Zitat von: Warior120 am 20. September 2011, 14:17:01
Dazu gesagt hatte ich 1 Tag vor dem EEG test nicht geschlafen und ein bisschen was getrunken da wir Geburtstag gefeiert haben, könnte es damit zusammen hängen?
Ja! Und wenn du schon fragst: War die Feier wichtiger als deine Zukunft?
Titel: Antw:Verwendungsausschlüsse.
Beitrag von: Warior120 am 20. September 2011, 14:44:57
Na Super, kann ich mit dem Musterungsarzt nachträglich noch einmal sprechen?

Ist so was überhaupt möglich das ich erneut ein EEG machen kann? dann schildere ich ihm die ganze Situation...
Titel: Antw:Verwendungsausschlüsse.
Beitrag von: F_K am 20. September 2011, 15:08:34
http://health.nytimes.com/health/guides/test/eeg/overview.html

Es ist extrem "clever", vor einem EEG eine Nacht nicht zu schlafen und dann noch Alkoholmißbrauch zu begehen (insbesondere, wenn man positive Ergebnisse haben möchte - weil man ja nachweisen will, dass die Fieberkrämpfe keine Nachwirkungen mehr haben).

Insoweit würde ich als Musterungsart in jedem Fall "am Verstand des Patienten zweifeln" - und damit ausmustern bzw. Verwendungsausschlüsse vergeben.

Ein "Anrecht" auf eine Nachmusterung gibt es nicht - stelle einen Antrag mit Begründung ("ich habe blöderweise nicht geschlafen und mich besoffen"), und hoffe, dass die Bundeswehr erneut die Kosten eines EEG Test eingehen möchte ...

Leute gibts, die gibts es nicht.
Titel: Antw:Verwendungsausschlüsse.
Beitrag von: KlausP am 20. September 2011, 16:00:09
Zitat... Und jetzt kam der schlag, auf ein mal ist mir die Lust jetzt wirklich an der Bundeswehr vergangen. ...

Dann lassen Sie es doch einfach bleiben. Das wird die Bundeswehr jetzt auch nicht in den Wahnsinn treiben, wenn ausgerechnet Sie sich das anders überlegen.

Selten solchen Schwachsinn gelesen:

ZitatIch habe keine Lust Putzkraft für die nächsten 2 Jahre bei der Bundeswehr zu sein.

Was glauben Sie, was Sie bei Jägern, Fallschirmjägern ....... für 23 Monate letzdendlich sind? Richtig: Hilfskraft für alles Mögliche, vom Waffenkammergehilfen bis zum Sporthallenwart.
Titel: Antw:Verwendungsausschlüsse.
Beitrag von: miguhamburg1 am 20. September 2011, 17:02:52
Lieber F_K: Aus meiner Sicht bestehen zwischen "ein bisschen was getrunken" und "Alkoholmissbrauch" ohne weitere Erläuterungen schon Unterschiede, insofern ist diese Bemerkung von Ihnen eine Unterstellung, die wenig weiterhilft.

@ Fragensteller: Sie haben als Staatsbürger (ggf. auch in Uniform) das Recht, alles Mögliche, Sinnvolle, Blödsinnige... bei den entsprechenden staatlichen Stellen zu beantragen. Sie haben allerdings nicht das recht, dass alle diese Anträge in Ihrem Sinn entschieden werden. Insofern beantragen Sie, nachgemustert zu werden und warten ab, ob Ihr zuständiges KWEA Ihrem Antrag folgt. Und weiter: Wer sagt denn, dass Sie in einem Panzerbataillon, einem Artilleriebataillon oder bei den Pionieren in der Hauptsache "putzen" würden und in einem Infanterieverband nicht? Oder umgekehrt wäre es auch möglich, dass Sie als FWDL 23 in einem Fallschirmjägerbataillon Waffenkammergehilfe würden, in einem Pamzerbataillon jedoch als Kraftfahrer für den KPz Leopard ausgebildet werden würden.

Mit anderen Worten: Gehen Sie erst noch einmal in sich und überlegen Sie mal ohne gleich emotional zu werden, wie die Situation für Sie ist, ob die Nachmusterung wirklich etwas in Ihrem Sinn bringen würde oder ob das Thema "Bundeswehr" überhaupt zu Ihnen passt.
Titel: Antw:Verwendungsausschlüsse.
Beitrag von: F_K am 20. September 2011, 20:42:59
Ach, lieber Miguhamburg,

wenn das auffällige EEG nicht auf Alkoholmißbrauch zurückzuführen ist, dann gibt es wohl "Reste" vom Fieberkrampf.

Die Unterstellung ist also die eher lösbare Aufgabe für den TE.
Titel: Antw:Verwendungsausschlüsse.
Beitrag von: miguhamburg1 am 20. September 2011, 21:59:33
Nun ja, ich denke auch als Nichtmediziner, dass ein unpassendes EEG durchaus auch andere Ursachen als Alkoholmissbrauch haben kann, und ich werde da durch eine mir besonders nahestehende Ärztin auch durchaus gestützt. Wir beide reden also bei unserem Fragensteller allenfalls von einer aufgrund seines Beitrags unterstellten Wahrscheinlichkeit...