Hallo!
Erst einmal, leider habe ich bei einer bekannten Suchmaschiene und im Forum nichts zum Thema gefunden.
Wir sind ja fast alle im Besitz eines "Bonusheft (Nachweis von Zahngesundheitsuntersuchung)" und
wir sind ja laut "§ 30 (5) SGB V" verpflichtet mindestens 1 mal im Jahr (über 20 Jahre alt)
zur Zahn/-Gebissbehandlung zugehen,
sonst erlischt/mindert sich der Zuschuss bei eventuelen Zahnersatzbehandlungen.
Wie regelt sich das bei der Bundeswehr?
Muss ich da zu meinen zuständigen "medizienischen Bereich" oder werde ich von den "Sanis o.ä."
angeschrieben.
Wäre interesant zuwissen.
Im vorrasu ein großes Dankeschön
Ich persönlich mach mir immer selber die Termine. Lass mir mindestens ein mal im Jahr die Zähne sauber machen.
Bei Impfungen läuft es anders herum, da kommen die Termine vom SanBereich.
Denke aber das könnte von Standort zu Standort verschieden gehandhabt werden.
Bist du dir sicher mit dem § 30 SGB V?
Als ich nachgeschaut hatte, steht da drin nämlich "weggefallen". Oder ist es ein anderer Paragraph?
Muss dazu sagen,
dass der Mitter der 90ér Jahre ausgestellt wurden ist
und auf diesen der Beitrag vom "§ 30 SGB V" stand.
Es kann möglich sein, dass sich da etwas in der Zeit geändert hat.
Sicher weiß ich nur dem Tatbestand,
dass mit den Rabattpunkten für den Zahnersatz.
Das war mir recht wichtig,
nicht das ich die letzen Jahre für "lau" zum Onkel Dr. gegangen bin.
Als Soldat haben Sie Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Insofern vereinbaren Sie Untersuchungs-/Behandlungstermine auch bei Ihrem zuständigen Truppenzahnarzt.