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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Schloni am 21. September 2011, 14:08:50

Titel: FW SAZ12 bei anderer, aufgelisteter Verwendung?
Beitrag von: Schloni am 21. September 2011, 14:08:50
Hallo  :D
Wenn derzeit keine freie Stelle im Wunschbereich zur Verfügung steht, besteht dann die Möglichkeit, eine von den Psychologen/Prüfoffizieren andere aufgelistete Stelle als FW SAZ12 antreten zu können?? Oder ENTFÄLLT dann der FW - Posten, da man eine Ausbildung (ZAW) absolvieren müsste??

Bitte um Antwort!

Gruß :)
Titel: Antw:FRAGE
Beitrag von: Julius v. I. am 21. September 2011, 14:10:28
Erstmal nen neuen Titel überlegen für das Thema.
Und wenn der Wunschbereich nicht frei ist werden (so war es zumdin. in der OPZ) noch alternativen aufgezeitgt die "noch zu haben" sind.
Titel: Antw:FRAGE
Beitrag von: BulleMölders am 21. September 2011, 14:31:54
Dafür gibt es den Einplaner und der wird einem dann schon andere Vorschläge unterbreiten, sofern was passendes verfügbar ist.
Titel: Antw:FW SAZ12 bei anderer, aufgelisteter Verwendung?
Beitrag von: Schloni am 21. September 2011, 14:35:42
Das ist nicht meine Frage! Würde ich dann als Obermaat, Stabsunteroffizier einsteigen oder nicht?? Das möchte ich wissen^^
Titel: Antw:FW SAZ12 bei anderer, aufgelisteter Verwendung?
Beitrag von: Hei-Ko am 21. September 2011, 14:37:20
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen um mit einem höherem Dienstgrad eingestellt werden zu können, dann ja.
Titel: Antw:FW SAZ12 bei anderer, aufgelisteter Verwendung?
Beitrag von: wolverine am 21. September 2011, 14:38:23
Aus dem Wortlaut der Frage ist dieser Sinn jedenfalls nicht zu entnehmen.
Titel: Antw:FW SAZ12 bei anderer, aufgelisteter Verwendung?
Beitrag von: BulleMölders am 21. September 2011, 14:42:42
Also ich habe mir jetzt nochmal mehrfach den ersten Beitrag durchgelesen aber irgend einen Zusammenhang mit einer Frage nach dem Einstellungsdienstgrad kann ich beim besten willen dort nicht raus lesen!
Titel: Antw:FW SAZ12 bei anderer, aufgelisteter Verwendung?
Beitrag von: Schloni am 21. September 2011, 15:07:49
HeikoG: Danke :)
Titel: Antw:FW SAZ12 bei anderer, aufgelisteter Verwendung?
Beitrag von: snake84 am 21. September 2011, 15:35:13
man kann ja mehrere Verwendungswünsche angeben.. aber erst einmal steht die FW Eignungsfähigkeit für.x. im Vordergrund oder irr ich da ?

hab da auch mal ne Frage:
Ich hab mich Fw SaZ 12 beworben, da ich da noch nicht so richtig wusste, was man denn alles machen könnte hab ich meinen erlernten Beruf als Verwendungswunsch angegeben und mittlerweile eine andere wunsch Verwendung(en) alles Fachdienst.. jetzt zur Frage.. vor EUF im ZNwG schriftlich bescheid geben so als "Bewerbungs-Zusatz" oder erst mal EUF machen und bestehen und alles vor Ort klären?