Ein Mitglied des Eurokorps möchte privat ein Gebrauchtfahrzeug in Deutschland erwerben und dieses nach Frankreich überführen. Worauf muss man als VERKÄUFER dieses Fahrzeuges achten?
Idealerweise sollte der Verkäufer das Fahrzeug zuerst abmelden und dies auch der Versicherung mitteilen; danach die Verkaufsmodalitäten abwickeln. Der Käufer besorgt sich dann ein Ausfuhrkennzeichen, gilt normalerweise eine Woche, und kümmert sich anschließend um die Anmeldung etc. in Frankreich. Keinesfalls würde ich das noch angemeldete Fahrzeug übergeben oder die Papiere nur umschreiben lassen und so aus der Hand geben.