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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: GuteFrage am 22. September 2011, 20:35:02

Titel: SAZ12->SAZ 8
Beitrag von: GuteFrage am 22. September 2011, 20:35:02
Schreibe zum 1. Mal hier, und weiss selbst, dass meine Frage wahrscheinlich sehr kritisch gesehn wird. Komme am 01.04.11 in mein 4. Dienstjahr. Insgesamt hätte ich 15 Jahre abzuleisten.
Wurde vom Mannschafter zum U(FA).

Soll nächstes Jahr meinen Feldwebellehrgang antreten, welchen ich auch vorhabe, zu bestehen. Danach sollte es in die ZAW übergehen.
Was würde passieren, wenn ich einen Antrag auf Verkürzung ( 8 Jahre) stelle, bevor ich die ZAW antrete?
Würden mir Kosten entstehen? Wie sieht es mit dem BDF-Anspruch aus?
Bleibe ich in meiner jetzigen Einheit?
Hätte ich Nachteile (ausser die weiteren "sicheren" Jahre beim Bund)?

Mfg






Titel: Antw:SAZ12->SAZ 8
Beitrag von: miguhamburg1 am 23. September 2011, 08:53:15
Wenn Sie nicht bereits in Ihrer ersten Zuschrift WidersLeiche hätten, könnte man Sie direkt ernst nehmen: Im Betreff schreiben Sie etwas von SaZ 12 und im Text danach etwas von 15 Dienstjahren.

Und jetzt dieselbe Information zur "Antragsfrage": Sie haben als Staatsbürger das Recht, was auch immer zu beantragen. Sie haben allerdings nicht das Recht, dass Ihr Antrag auch in Ihrem Sinn beschieden wird. Insofern kann Ihnen auch niemand verbindlich sagen, was mit Ihrem Antrag geschieht und welche Folgen das für Sie hätte.
Titel: Antw:SAZ12->SAZ 8
Beitrag von: KlausP am 23. September 2011, 09:12:29
Zitat... Im Betreff schreiben Sie etwas von SaZ 12 und im Text danach etwas von 15 Dienstjahren. ...

Ich verstehe seinen Text schon. Er ist jetzt SaZ 4 und im 3. Dienstjahr. Ich vermute, dass er sich für weitere 12 Jahre in der Feldwebel-Laufbahn verpflichtet hat, deshalb die Gesamtdienstzeit von 15 Jahren.

ZitatWas würde passieren, wenn ich einen Antrag auf Verkürzung ( 8 Jahre) stelle, bevor ich die ZAW antrete?

Ob eine Dienstzeitverkürzung in Betracht kommt, entscheidet alleine die SDBw nach Abwägung aller Umstände.

ZitatWürden mir Kosten entstehen?

Kann ich nicht beantworten, dazu müsste man im SG nachlesen.

ZitatWie sieht es mit dem BDF-Anspruch aus?

Dann hätten Sie einen BFD-Anspruch wie jeder andere SaZ 8 auch.

ZitatBleibe ich in meiner jetzigen Einheit?

Kommt darauf an, welcher Dienstposten dann für Sie noch möglich wäre. Auf Ihrem Dienstposten werden Sie dann sicher nicht bleiben, weil Sie genau dafür ja die ZAW bekommen sollen.

ZitatHätte ich Nachteile (ausser die weiteren "sicheren" Jahre beim Bund)?

Sie müssen mit einem Dienstpostenwechsel oder mit einer Versetzung rechnen und Sie haben weniger BFD-Anspruch.
Titel: Antw:SAZ12->SAZ 8
Beitrag von: Rollo83 am 23. September 2011, 09:55:00
Das ist doch wieder alles bischen komisch.
Er hat sich gerade für weitere 12 Jahre verpflichtet und denkt schon über eine Dienstzeitverkürzung nach?
Eine ZAW werden sie sicherlich auch bei 8 Jahren machen müssen wenn es bei der Feldwebellaufbahn bleiben sollte. Diese beinhaltet im Fachdienst immer eine ZAW wenn man noch keine zivile abgeschlossene Berufsausbildung hat. Ich kenne übrigends mehrer SAZ8 Feldwebel, allerdings waren die von beginn SAZ 8 und sind dazu als SU Fa eingestiegen.

Den Rest der Fragen sollte man sich doch schon fast selbst beantworten können wenn man schon mehrere Jahre dient, oder nicht?

Das sie einen Antrag für alles möglich stellen können sollte auch klar sein, oder? Der Antrag wird aber wohl nur positiv in ihrem Sinne entschieden wenn dem Dienstherrn dadurch keine dienstlichen Nachteile entstehn. Vielleicht ist die Zeit im Moment durch die Reform nicht so schlecht für dienstzeitverkürzung, ich weiss es nicht. Aber was denken sie denn wie ihr Spieß und auch DV guckt wenn sie gerade für SAZ 12 unterschrieben haben und nun auf SAZ 8 verkürzen wollen.
Titel: Antw:SAZ12->SAZ 8
Beitrag von: F_K am 23. September 2011, 10:17:32
@ Rollo:

Mir ist etwas unklar, was Dein Beitrag "bringen" soll:

Klar ist, das FAs mit ZAW für mindestens 12 (nun 13) Jahre verpflichtet werden, sonst lohnt sich das Verhältnis Nutzen zur Ausbildung nicht.

Daneben gibt es FAs mit 8 Jahren Verpflichtungszeit, die bereits einen entsprechenden Beruf mitbringen und daher keine ZAW benötigen - dann stimmt das Verhältnis Nutzen - Ausbildung wieder.

Würde unser TE auf 8 Jahre verkürzt werden, ist dies also  zwingend mit einer Änderung der Laufbahn verbunden (auf UA von FA), ggf. mit anderer / ohne ZAW.

Seinen Dienstposten kann er dann nicht mehr bekleiden - was man so liest sind fast alle UA / FA Stellen besetzt.

Also:
Kosten - Nein.
Bfd Anspruch - geringer.
Verbleib in der Einheit - vermutlich nicht.
Nachteile: Klar - vermutlich keine ZAW, Versetzung, ggf. Entlassung.
Titel: Antw:SAZ12->SAZ 8
Beitrag von: Rollo83 am 23. September 2011, 10:25:49
Ja, genau. Aber ich hab doch nichts anderes geschrieben, oder ?
Titel: Antw:SAZ12->SAZ 8
Beitrag von: F_K am 23. September 2011, 10:28:19
ZitatEine ZAW werden sie sicherlich auch bei 8 Jahren machen müssen wenn es bei der Feldwebellaufbahn bleiben sollte.

Damit wird der Eindruck erweckt, dass es diese Möglichkeit gibt (SaZ 8 FA mit ZAW).
Diese gibt es aber nicht ...

Dem TE muss klar werden, dass eine Dienstzeitverkürzung in seinem Fall (vor der ZAW) eine Laufbahnänderung nach sich zieht - er ggf. keine entsprechende Stelle bekommt und daher eher zu entlassen ist ..
Titel: Antw:SAZ12->SAZ 8
Beitrag von: Rollo83 am 23. September 2011, 10:32:32
Ja ok war ein bischen schlecht geschrieben.
Ich meinte eigentlich das wenn es auf SAZ 8 hinaus laufen sollte trotzdem eine ZAW absolviert werden muss wenn es minimum bei der Unteroffizierslaufbahn bleibt.
Somit muss eigentlich nichts zurück gezahlt werden. Ich wollte damit auf das zurück zahlen hinaus.