Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Der Reservist am 23. September 2011, 19:02:50

Titel: Bewertung "Beurteilungsvermerk für Reservistinnen und Reservisten"
Beitrag von: Der Reservist am 23. September 2011, 19:02:50
Liebe Gemeinde,

ich habe kürzlich aufgrund eines längeren Truppenpraktikums eine Bewertung vom KpChef der Einheit bekommen, wo ich die WÜ abgeleistet habe.
Der über mich angefertigte Text liest sich (wie sicherlich bei den meisten) wie immer gut UND nichtssagend. Des Weiteren gibt es in der Beurteilung eine Bewertung in Form einer Note von 1-9, 9 ausgezeichnet, 1 miserabel.

Als unerfahrener Resi wollte ich daher mal fragen, welche Note in etwa was bedeuten bzw wie mit Schulnoten gleichzusetzen sind. Ist es überhaupt möglich nur einen oder alle neun Punkte zu bekommen, sind 5 Punkte der Durschnitt oder doch eher schlecht, wo liegt in etwa sonst der Durschnitt und ab wann kann man mit der Beurteilung bei der Notenbwertung zufrieden sein ?

Horrido
Titel: Antw:Bewertung "Beurteilungsvermerk für Reservistinnen und Reservisten"
Beitrag von: F_K am 23. September 2011, 19:23:51
80% der beurteilten Vergleichsgruppe hat im Schnitt eine 5, die oberen 20% dürfen maximal im Schnitt eine 7,5 haben.

Also ja: 1 und 9 sind möglich, wenn der Schnitt insgesamt eingehalten wird - die Vergleichsgruppe muss immer ca. 5 Soldaten beinhalten.

Res sind nicht in Vergleichsgruppen einzuordnen, aber entsprechend zu beurteilen.

Ach ja . die neuen Beurteilungen sind nicht nichtssagend: Note und Förderungshinweise sind EINDEUTIG.
Titel: Antw:Bewertung "Beurteilungsvermerk für Reservistinnen und Reservisten"
Beitrag von: HCRenegade am 23. September 2011, 19:34:12
Inwieweit habe denn die Beurteilungen für einen Res Konsequenzen?
Wenns um den Spitzendienstgrad der Laufbahn geht, spielen die Beurteilungen bestimmt eine Rolle, aber habe gute bzw. schlechte Beurteilungen sonst weiter irgendwelche Auswirkungen?
Titel: Antw:Bewertung "Beurteilungsvermerk für Reservistinnen und Reservisten"
Beitrag von: bayern bazi am 23. September 2011, 19:39:03
hat was mit der förderung - lehrgänge ecc zu tun

bei gaaaanz schlechten beurteilungen kann auch die resikariere schnell zu ende sein ;)
Titel: Antw:Bewertung "Beurteilungsvermerk für Reservistinnen und Reservisten"
Beitrag von: HCRenegade am 23. September 2011, 19:42:03
Zitat von: bayern bazi am 23. September 2011, 19:39:03

bei gaaaanz schlechten beurteilungen kann auch die resikariere schnell zu ende sein ;)


Dürfte aber wohl nicht allzu oft vorkommen - ich habe eher das Gefühl, dass die Noten der Beurteilungen "leicht inflationär" verteilt werden ...
Titel: Antw:Bewertung "Beurteilungsvermerk für Reservistinnen und Reservisten"
Beitrag von: KlausP am 23. September 2011, 19:46:47
Zitat von: HCRenegade am 23. September 2011, 19:42:03
Zitat von: bayern bazi am 23. September 2011, 19:39:03

bei gaaaanz schlechten beurteilungen kann auch die resikariere schnell zu ende sein ;)


Dürfte aber wohl nicht allzu oft vorkommen - ich habe eher das Gefühl, dass die Noten der Beurteilungen "leicht inflationär" verteilt werden ...

Mir ist ein Reservist persönlich bekannt, bei dem die Beurteilung in einem Einsatz bei SFOR endlich die "Karriere" beendet hat, übrigens ein ehemaliger StFw und BS und mein Vorgänger in meiner letzten aktiven Verwendung !! Wer den vor 20 Jahren zum BS übernommen hat, müsste heute noch bestraft werden. Ich hab mich für den mehr als einmal fremdgeschämt.
Titel: Antw:Bewertung "Beurteilungsvermerk für Reservistinnen und Reservisten"
Beitrag von: F_K am 23. September 2011, 21:38:38
Zitatich habe eher das Gefühl, dass die Noten der Beurteilungen "leicht inflationär" verteilt werden ...

NEINNNNNNNNNNNNNN - den die Notenschnitte (5 für 80% und 7,5 für die besten 20%) sind befohlen - die muss der DV einhalten - einzige Ausnahme: Er überzeugt einen anderen DV für "seine" Soldaten dessen Soldaten schlechter zu beurteilen.

Dies wird über Abstimmungsrunden sichergestellt - bei diesem Beurteilungssystem kann es keine Inflation geben.
Titel: Antw:Bewertung "Beurteilungsvermerk für Reservistinnen und Reservisten"
Beitrag von: ulli76 am 23. September 2011, 21:45:19
Was bei Reservisten allerdings auch wieder schwierig bzw. oft sogar unmöglich wird.

Und auch bei Aktiven treibt das neue BU-System bisweilen merkwürdige Blüten: So ist es schon vorgekommen, dass 80% ihre 5.5 bekommen haben und die anderen 20% die 7,5 ohne weiter zu differenzieren.

Auch bei den Resi-BUs hab ich schon merkwürdige Dinge erlebt: Grottenschelchter Schnitt, im freien Text Feststellung der Nichteignung- hatte keinerlei Auswirkung.
Titel: Antw:Bewertung "Beurteilungsvermerk für Reservistinnen und Reservisten"
Beitrag von: HCRenegade am 23. September 2011, 22:26:35
Zitat von: F_K am 23. September 2011, 21:38:38
Zitatich habe eher das Gefühl, dass die Noten der Beurteilungen "leicht inflationär" verteilt werden ...

NEINNNNNNNNNNNNNN - den die Notenschnitte (5 für 80% und 7,5 für die besten 20%) sind befohlen - die muss der DV einhalten - einzige Ausnahme: Er überzeugt einen anderen DV für "seine" Soldaten dessen Soldaten schlechter zu beurteilen.

Dies wird über Abstimmungsrunden sichergestellt - bei diesem Beurteilungssystem kann es keine Inflation geben.


@ F_K:

Meine Aussage bezog sich auf die Beurteilungen von Res - da ist es doch nicht möglich, eine Vergleichsgruppe zu bilden, wie denn auch: der eine übt 2 Wochen, der andere 3 Monate - und dann nicht einmal zur selben Zeit. Wie soll das denn von einem Chef berücksichtigt werden?
Bei Aktiven kann man ja die Kameraden untereinander vergleichen und eine Eignungsreihenfolge bilden - bei Res ist das mMn nicht möglich - und auch nicht sinnvoll, wie oben schon erwähnt.
Titel: Antw:Bewertung "Beurteilungsvermerk für Reservistinnen und Reservisten"
Beitrag von: F_K am 23. September 2011, 22:33:43
@ Ulli:

Dann kommt der DV seinen Pflichten nicht nach: Aber eine Eignungsreihenfolge wird es trotzdem geben (und danach hatte dieser DV keinen wirklich guten Soldaten dabei ...)

@ HC Renegade:

Der DV hat eine Eignungsreihenfolge bei den Aktiven gebildet, und kennt die Noten dazu (so a la 6 ist ein guter Soldat, 7 schon ein sehr guter, der Beste hat ne 8), da ist dann der Res einzuordnen - auch wenn er nur zwei Wochen übt.

(Allerdings ist klar, der Res hat keine Vergleichsgruppe).
Titel: Antw:Bewertung "Beurteilungsvermerk für Reservistinnen und Reservisten"
Beitrag von: wolverine am 23. September 2011, 22:59:32
Wolve ist gelb und trägt ´ne Sonnenbrille!
Titel: Antw:Bewertung "Beurteilungsvermerk für Reservistinnen und Reservisten"
Beitrag von: Schamane am 24. September 2011, 07:25:01
Können Reservisten eigentlich in die aktive Vergleichsgruppe eingepflegt werden? Da ich ein Gespräch mit einem DV hatte und dieser sagte, da für Reservisten die Wichtigkeit der Beurteilung bei Beförderungen nicht so ausschlaggebend ist wie bei Aktiven setzt er die Reservisten in die Gruppe mit den Aktiven und bewertet sie zwischen 4,5 und 4,8 und erhält somit Quote für Aktive und für einen BS müßte ich lügen liegt bei San der Schnitt zur Übernahme bei fast an 8 tendierend.
Wenn ich jetzt also über das Jahr 50 Feldwebel RettAss und ich in der Einheit weiter 100 Feldwebel RettAss aktiv habe, dann sagt sich der Chef bei der Beurteilung wenn ich alle 50 Reservisten mit 4,5-4,8 beurteile muss ich noch 70 Aktive zwischen 5,0 und 5,5 beurteilen und kann 30 mit Bestnoten versorgen, wobei man schauen muss wer bald zur Beförderung ansteht und wie die Quoten zur Ernennung BS usw. aussahen.
Wenn ich also unter den 30 15 mal eine 7,0 vergebe kann ich auch 15 mal eine 8,0 vergeben habe ich ein Schnitt von 7,5.
Somit findet im Rahmen der Beurteilung keine Feststellung des Leistungspotentials des Individuums statt, sondern eine taktische Berechnung zur Quotenerfüllung und auch wenn im alten Beurteilungssystem die 7 schon inflationär verwendet wurde, so ist es bei dem neuen auch möglich dieses in seinem Sinne zu nutzen.
In wie weit wurde eigentlich dem Urteil gegen die Bundesrepublik Deutschland von 2009 Rechnung getragen, wo das 2007 Beurteilungssystem als nicht rechtskonform eingestuft und es auch für 6 bzw. 9 Monate ausgesetzt wurde. ( siehe 1 WB 48.07) Nach dem Urteil des gleichen Senats wird in 2011 die Rechtskonformität in einem ähnlichen Fall (Soldat Offz MilFD mit 6,20 beurteilt) 1 WB 14.11 festgestellt wurden hier nur formaljuristische Punkte behoben, da das BMVg mit der 2007 Änderung seine Kompetenzen überschritten hatte.
Titel: Antw:Bewertung "Beurteilungsvermerk für Reservistinnen und Reservisten"
Beitrag von: miguhamburg1 am 24. September 2011, 14:19:44
Selbstverständlich wird die Leistung eines Res mit der seiner vergleichbaren aktiven Kameraden - und wenn aktuell vorhanden, auch von ResKam - vom Beurteilenden verglichen, um einen Maßstab zu bekommen. Dass es dabei keine Abstimmungsrunden geben kann, ergibt sich aus der Natur der Sache.

Darüber hinaus bilden die PersfSt wie bei den Aktiven aus den Beurteilungen der Res auch eine Eignungsteigenfolge, deshalb gibt es ja auch die zeitlichen Unterschiede bei den Beförderungen. Eine Aussage, dass ein Res schlechte Leistungen bringt, kann allerdings nicht zu einer Aufhebung der Beorderung führen, warum auch? Dieser Res wird dann einfach wie ein Aktiver später befördert. Wenn ein TrTl einen Res nicht mehr beordert haben will, muss er dies mit der PersfSt auf den Weg bringen. Das sind also zwei verschiedene Paar Schuhe.
Titel: Antw:Bewertung "Beurteilungsvermerk für Reservistinnen und Reservisten"
Beitrag von: Troubleshooter am 24. September 2011, 15:19:27
Zitat von: Schamane am 24. September 2011, 07:25:01
[...] und für einen BS müßte ich lügen liegt bei San der Schnitt zur Übernahme bei fast an 8 tendierend.

Wobei der Beurteilungsschnitt nur EIN Aspekt bei der Betrachtung der Antragsteller ist. Da kann z.B. ein vergeigter Feldwebellehrgang eine gute Note schnell relativieren.

@HCRenegade:
Wenn man Ihrer Argumentation folgen würde (unterschiedliche Zeiträume und -dauer der Dienstleistungen), dann dürfte man streng genommen auch nicht z.B. alle aktiven Fw und OFw einer Einheit in eine Vergleichsgruppe packen, da diese z.T. trotz gleicher AVR unterschiedliche Aufgabengebiete haben und man Äpfel und Birnen vergleicht. Das ist in meinen Augen leider noch ein kleiner Haken im System, aber immer wieder zu Unfrieden im Gefüge führt.
Titel: Antw:Bewertung "Beurteilungsvermerk für Reservistinnen und Reservisten"
Beitrag von: Schamane am 24. September 2011, 16:44:54
@ miguhamburg1 nicht ganz bei dem Reservisten gibt es noch einen weiteren Punkt da es ja den klassischen Laufbahnaufbau kaum gibt. Er muss die Standzeit nach Soldatenlaufbahnverordnung haben und muss dass Durchschnittsalter der aktiven erfüllen. Wenn also im Schnitt ein Soldat mit 38 zum StFw befordert wird, bringt es dem Reservisten nichts wenn er mit 36 die 16 Feldwebeljahre voll hätte.
Titel: Antw:Bewertung "Beurteilungsvermerk für Reservistinnen und Reservisten"
Beitrag von: KlausP am 24. September 2011, 16:48:49
Zitat... Er muss die Standzeit nach Soldatenlaufbahnverordnung haben und muss dass Durchschnittsalter der aktiven erfüllen. ...

Nein. Er darf nicht jünger sein als der jüngste beförderte Aktive, vergleichbare Beurteilung und alle anderen Voraussetzung als erfüllt angenommen. Deshalb veröffentlicht ja die SDBw jährlich die entsprechenden Vergleichswerte der Beförderungen.
Titel: Antw:Bewertung "Beurteilungsvermerk für Reservistinnen und Reservisten"
Beitrag von: ulli76 am 24. September 2011, 18:59:48
Da muss ich dem Troubleshooter recht geben:
Die Punkte bei der BS-Betrachtung setzen sich zu je ca. 1/3 aus Note des Fw-Lg, Potentialfeststellung und BU zusammen.

Führt auch schon mal dazu, dass Soldaten, die in den ersten beiden Punkten sehr gute Wertungen haben, auch gut beurteilt werden- so unter dem Motto: Dann fördern wir wenigstens den, der noch am ehesten ne Chance hat, besser als keinen im Verband/der Einheit zum BS machen zu können . Was dann allerdings auch gerne vergessen wird ist, dass Soldaten sehr gute Theoretiker sein können (somit gute Lehrgangsnoten), im praktischen Dienstbetrieb allerdings die letzten Flachpfeiffen.
Titel: Antw:Bewertung "Beurteilungsvermerk für Reservistinnen und Reservisten"
Beitrag von: snake99 am 24. September 2011, 19:33:37
Zitat von: KlausP am 24. September 2011, 16:48:49
Zitat... Er muss die Standzeit nach Soldatenlaufbahnverordnung haben und muss dass Durchschnittsalter der aktiven erfüllen. ...

Nein. Er darf nicht jünger sein als der jüngste beförderte Aktive, vergleichbare Beurteilung und alle anderen Voraussetzung als erfüllt angenommen. Deshalb veröffentlicht ja die SDBw jährlich die entsprechenden Vergleichswerte der Beförderungen.

Seid ihr euch sicher, dass dies noch aktuell ist?

Denkt an die neue SLV und die Möglichkeit bei einer fachdienstlichen Verwendung direkt als SF eingestellt werden.
Titel: Antw:Bewertung "Beurteilungsvermerk für Reservistinnen und Reservisten"
Beitrag von: KlausP am 24. September 2011, 19:38:10
Ja, ich bin mir sicher. Und die Einstellung mit höherem Dienstgread hat mit einer Beförderung erstmal nichts zu tun. In der SLV ist auch festgelegt, welche Zeiten zu erfüllen sind und es wird unterschieden zwischen Soldaten, die die "normale" Laufbahn absolvieren und solchen, die mit höherem Dienstgrad eingestellt worden sind - auch und gerade bei Aktiven.
Titel: Antw:Bewertung "Beurteilungsvermerk für Reservistinnen und Reservisten"
Beitrag von: miguhamburg1 am 25. September 2011, 14:27:57
@ Schamane: Gerade ein so aktiver Teilnehmer hier im Forum sollte wissen, dass nur Maschinen, Geräte und Fahrzeuge etc. Standzeiten haben. Wir Soldaten haben Stehzeiten!

@ Schamane und Snake: Die Beförderungen der Reservisten erfolgen nach den gleichen Grundsätzen wie bei den vergleichbaren Aktivenlaufbahnen. Grundlage hierfür sind gesetzliche und laufbahnrechtliche Vorgaben. Zentrale Entscheidungsgrundlage sind sowohl erfolgreich abgelgte Ausbildungsabschnitte sowie die Beurteilungen. Heißt, die Spitzengruppe der Aktiven wird altersmäßig vergleichbar mit der Spitzengruppe der Reservisten befördert usw. Hierzu schrieb Klaus bereits Detailliertes. Das war auch vor der Änderung der SLV so.
Titel: Antw:Bewertung "Beurteilungsvermerk für Reservistinnen und Reservisten"
Beitrag von: Schamane am 25. September 2011, 15:14:35
Ich fühle mich hiermit ermahnt und stell mich in die Ecke  :-[ werde in der Eile bei Stand bleiben, da ich damit auch den Standort verbinde.
Titel: Antw:Bewertung "Beurteilungsvermerk für Reservistinnen und Reservisten"
Beitrag von: Holgi33 am 11. März 2012, 18:39:12
Nach meiner AAP zum StDstBearb SK im Dienstgrad Fw wurde ich jetzt, kurz der vor der Beförderung zum Ofw, mit 8.x beurteilt.

Bereits in einem Jahr kann ich zum HtpFw befördert werden (Eintritt in die Bundeswehr länger als 8 Jahre), was dann mein letzter möglicher Dienstgrad ist, da ich dann mit 59 Jahren erst zum StFw befördert werden könnte. Ein Jahr vor dem 60. darf nicht mehr befördert werden es sei denn, man verlängert bei mit auf 65. Jahre.

Wie oft werden Reservisten beurteilt?
Werde ich zur nächsten Beförderung nach einem Jahr Stehzeit wieder beurteilt?
Titel: Antw:Bewertung "Beurteilungsvermerk für Reservistinnen und Reservisten"
Beitrag von: Tommie am 11. März 2012, 18:48:28
@holgi33:

Hier hilft ein Blick in die ZDv 20/6, die in ihrem Kapitel 2 (u. a.) die Beurteilungen der Reservisten regelt:

Ziffer 213 a)

"Eine Beurteilung ist zu erstellen für Offiziere und Unteroffiziere der Reserve

...
– nach einer Wehrdienstleistung von mehr als zwölf Tagen, wenn Wehrdienstleistende in ihrem derzeitigen Dienstgrad noch nicht beurteilt wurden,
– bei Wehrdienstleistungen, in denen die zeitlichen Voraussetzungen für eine Beförderung erfüllt werden und bis dahin noch keine Beurteilung in der derzeitigen Beorderungsverwendung erstellt wurde oder
– auf Anforderung durch die PersBSt."

Falls Du die ZDv in digitaler Form haben möchtest, schicke mir bitte eine PM mit Deiner Emailadresse zu ;) !
Titel: Antw:Bewertung "Beurteilungsvermerk für Reservistinnen und Reservisten"
Beitrag von: HCRenegade am 12. März 2012, 08:22:24
@ Holgi:

Wieso 8.x ?
Die Beurteilungen für Res haben doch immer nur ganze Zahlen und keine Nachkommastellen.
Titel: Antw:Bewertung "Beurteilungsvermerk für Reservistinnen und Reservisten"
Beitrag von: Tommie am 12. März 2012, 11:25:35
Da hat er allerdings recht, der HCRenegade ;) !

Der aktuelle Beurteilungsvordruck für Reservisten ist in Anlage 14 zur ZDv 20/6 geregelt und erfasst unter dem Punkt 2 "Bewertung der Aufgabenerfüllung" nur eine Reihe von Feldern zum Ankreuzen von 1 bis 9! Allerdings soll es gelegentlich schon vorgekommen sein, dass eine Zwischen-Bewertung von z. B. 5,5 durch Ankreuzen sowohl der 5 als auch der 6 zum Ausdruck gebracht wurde ;) !

Sollte die Beurteilung allerdings auf einem "alten" Vordruck erstellt worden sein, wird die SDBw diese zur Korrektur und "Umschreibung" auf den aktuellen und richtigen Vordruck an den Ersteller zurück verweisen!
Titel: Antw:Bewertung "Beurteilungsvermerk für Reservistinnen und Reservisten"
Beitrag von: DK am 13. März 2012, 10:22:38
Interessante Diskussion!
Wie lange ist die Stehzeit um vom DG Hauptmann zum DG Major befördert zu werden. (Beurteilung  7.8 im letzten Jahr). Meines wissens 72 Tage WÜ abBeförderung zum H. Liege ich da richtig?

MKG
DK
Titel: Antw:Bewertung "Beurteilungsvermerk für Reservistinnen und Reservisten"
Beitrag von: Tommie am 13. März 2012, 10:32:17
Um zum Major d. R. befördert werden zu können, sind laut ZDv 20/7, Ziffer 215, zunächst einmal eine Zeit von 10 Jahren seit der Beföderung zum Leutnant d. R. erforderlich, also zehn sog. "Offiziersdienstjahre"! Weiterhin muss seit der letzten Beförderung mindestens ein Jahr vergangen sein (ZDv 20/7, Ziffer 111) und im Dienstgrad Hauptmann müssen mindestens 36 Wehrübungstage abgeleistet worden sein, von denen mindestens 12 Tage zusammenhängend geübt worden sein muss, dass eine Beurteilung erstellt werden kann, auch müssen mindestens 12 dieser 36 Wehrübungstage in einer höher bewerteten Verwendung abgeleistet worden sein (ebenfalls ZDv 20/7, Ziffer 215)! Für diese höher bewertete Verwendung ist die Stelle des "Chef 1. Kp", die meistens mit "H/M" geschlüsselt ist, recht beliebt.
Titel: Antw:Bewertung "Beurteilungsvermerk für Reservistinnen und Reservisten"
Beitrag von: miguhamburg1 am 13. März 2012, 11:40:13
Der Reserveoffizier hat im Dienstgrad Hauptmann mindestens 36 WÜ-Tage abzuleisten, davon mindestens 12 Tage auf einer mit A 13 dotierten Stelle zu üben und muss entsprechend beurteilt werden. Alle weiteren Details von Tommie stimmen.

Da es bei den Übungsmöglichkeiten ganz stark auf die TrGttg/Verwendung des ResOffz ankommt, kann man den "beliebten Chef 1./- Dienstposten" sicher nur als Anhalt, aber eben nicht als Maßstab anlegen. Übrigens ist mir kein einziger Chef-1./- DP bekannt, der als "A 12/A13" dotiert wäre. Meines Wissens nach sind dies allesamt A 13 DP.

Weitere Betätigungsfelder für die höherwertige Verwendung wären z.B. im Bataillonsbereich S 4 StOffz, TStOffz, S 3 StOffz (u. stvBtlKdr) oder ab der Brigadeebene auch S 2 StOffz, S 6 StOffz, NschStOffz etc.
Titel: Antw:Bewertung "Beurteilungsvermerk für Reservistinnen und Reservisten"
Beitrag von: F_K am 13. März 2012, 12:14:38
ZitatÜbrigens ist mir kein einziger Chef-1./- DP bekannt, der als "A 12/A13" dotiert wäre.

Zustimmung. Gibt es auch nicht, weil eine Bündelung "Offizier / Stabsoffizier" nicht sinnvoll wäre.

Tommies "Vermutung" kommt wohl eher aus der Praxisbeobachtung, dass der junge BS als Hauptmann auf diese Stelle kommt, und dann zum Major befördert wird.

ZitatBeurteilung  7.8 im letzten Jahr

Diese Beurteilung noch als Aktiver? Wie ist die derzeitige Stelle dotiert?
Titel: Antw:Bewertung "Beurteilungsvermerk für Reservistinnen und Reservisten"
Beitrag von: miguhamburg1 am 13. März 2012, 12:20:58
Lieber F_K, Sie haben Recht, diese Bündelung ist nicht vorgesehen, ist also auch nicht in STAN abgebildet...

Aber: Es gibt natürlich Dienstposten, die sind entweder als A 11/12 oder als A 13 ausgeworfen..., z.B. der TOffz/TStOffz..