Hallo zusammen,
hätte mal ne einfache Frage. Geh nächsten Monat auf die Schießbahn und zieh dann meine privat beschaffte Uniform an da ich nicht eingekleidet bin. So ich wurde 2009 aus dem Wehrdienst entlassen, Barett Heeresflieger. Von Oktober 2010 - März diesen Jahres war ich in einem TrsBtl auf Eignungsübung brach diese aber vorzeitig ab.
Frage: Muss ich dass rote Nachschubbarett tragen oder darf ich das weinrote der Heeresflieger nutzen?
weder noch wenn noch nicht eingekleidet, dann einkleiden lassen sonst zivil hingehn
anonsten:
schießbahn ist gefechtsdienst
und da wird ????
richtig - die feldmütze getragen, ausser man ist als funktioner eingeteilt
Das hatte ich mir auch schon gedacht, nur sagte mir der Vorsitzende unser Kameradschaft ich solle bitte in Uniform erscheinen... Naja aber danke für die Antwort, mal schauen ob ich noch iwo ne Feldmütze bestelle. Äh interesse halber, welches Barett dürfte ich denn tragen wenn ich eingekleidet wäre, ich bin da in der ZDV nicht fit?
Gar keins, weil das Barett zur Friedenszusatzausstattung und nicht zur Kampfausstattung gehört. Wenn Sie als beorderter Reservist eingekleidet werden, erhalten Sie nur die Kampfausstattung.
ah, nicht eingekleidet - aber auf die schießbahn...auch dein resikumpel scheint ne marke zu sein, weiß er, dass du nicht eingekleidet bist... oder gar nicht beordert...???
Zitat von: KlausP am 25. September 2011, 21:25:57
Gar keins, weil das Barett zur Friedenszusatzausstattung und nicht zur Kampfausstattung gehört. Wenn Sie als beorderter Reservist eingekleidet werden, erhalten Sie nur die Kampfausstattung.
Mißverständlich ausgedrückt...
Mittels Anfrage beim FeldwebelRes wird man auch für die freiwillige beorderungsabhängige Reservistenarbeit eingekleidet. Dies umfasst in erster Instanz den Dienstanzug, in zweiter Instanz den Feldanzug (genauso werden in den Vorschriften die UTEs abgestuft).
Wie schon gesagt, wird auf der Schießbahn und beim Gefechtsdienst Feldmütze getragen. Ansonsten trägt man das Barett der Truppengattung, in der man zu letzt gedient hat oder falls man beordert ist, das Barett des Mob-Truppenteils.
Auch falsch, lieber Vorposter,
- eine UTE wird bei Bedarf des Res (ggf. vom BeordTrTl veranlasst) vom zuständigen LKdo erteilt und gilt dann sowohl für den DA, als auch für den FA.
- Auch nicht jeder Reservist, der im VerbResBw aktiv ist, bekommt den DA, sondern nur diejenigen, für die es der Verband als notwendig ansieht und dem LKdo meldet, damit die das Notwendige bei der LHBw veranlassen.
Das ist von Fw.Res zu Fw.Res anders,bei mir war das so,das ich mir erstmal eine passende RK gesucht habe dann habe ich die erste Dvag in Zivil mit gemacht und am gleichen Tag dem Fw.Res den Einkleidungsantrag in die Hand gedrückt.
Drei wochen Später hatte ich meine Klamotten.
Bei der Zuziehung zu einer Dvag wird auf dem Schreiben erste seite der Anzug Befohlen und da heist es meisten die Feldmütze (Barett selten)
Der Antrag auf UTE und Res-Ausweis kann man beim Fw.Res beantragen(persönliches erscheinen ist zwingend notwendig) dauert ca 30 min.
Jeder Reservist bekommt den DA jedenfalls bei uns im LKdo
Wenn der Fragesteller eine Zuziehung zu einer DVad hat ist es wurscht ob er eingekleidet ist oder nicht. ich bin auch nicht offiziell eingekleidet und war schon auf zig. DVags und VVags mit UTE.
Wo soll da der Zusammenhang sein?
Es mag ja bei Ihnen so sein, dass der VerbResBw für alle seine aktiven Mitglieder pauschal UTE und Einkleidung ermöglicht. Das wiederspricht ja auch nicht dem, was ich schrieb.
Nein, das meinte ich auch nicht. Ich finde es nur kontroproduktiv Dinge unnötig zu komplizieren. Wer heute mal auf irgendeine Wald und Wiesen DVag geht (gibts ja eh fast nur noch für Schießen mit Bw-Waffen), dann wird man sehen, dass dort jede Mengen Barette getragen werden. Wenn der RK-Vorsitzende meint das ist ok, dann soll er doch. Wenn man sieht wie das manche grau und weißhaarigen OGs rumlaufen, dann erübrigt sich sowieso jeglicher Kommentar.
Das dies nicht vorschriftenkonform ist weiß ich auch, aber die Realität ist nun mal eine ganz andere.
Zitatschießbahn ist gefechtsdienst
Ja, schon, aber ...
... ich habe auch jedesmal bei DVags / Schulschießen meinen Helm, Gerödel, SpliSchu, KMW im Auto liegen ... aber noch nie benötigt.
Der Anzug ist eher (ja, entgegen der Vorschrift) FA, Grundform mit Barett - so durch Beispiel vorgegeben vom Leitenden.
(.. von meiner aktiven Einheit kenne ich das auch anders, da wird, wie es sich "gehört", im Gefechtsanzug geschossen ...)
Zur Ursprungsfrage: Da die WÜ im TransportBtl vermutlich nur eine Wehrübung war (und keine Umbeorderung), ist weiterhin das Heeresfliegerbarett zu tragen.
Also nach meinen bisherigen DVAG Erfahrungen (in NRW) kann ich nur sagen, dass es die eingeteilte Dienstaufsicht offensichtlich mit der ZDv 37/10 nicht soooo ernst nimmt, denn ich es gibt nichts, was ich noch nicht auf einer DVAG gesehen habe.
Die Teilnehmer treten meistens immer im wahrsten Sinne des Wortes "bunt gemischt" an ... der eine trägt Barett, der nächste Feldmütze, etc. etc. etc. Ein Kamerad meinte sogar in einer US Uniform mit deutschem TD Muster aufzuschlagen ... Konsequenzen für diesen Kameraden gab es keine.
Ich habe diesen "uneinheitlichen Uniformmischmasch" auch mal zur Sprache gebracht mit dem Ergebnis, dass ich plötzlich der Buhmann war und man mir sagte, dass wir doch zum Spaß da sein und da sollte man mal "5 gerade lassen" ...
Seither halte ich mich gepflegt zurück und staune einfach nur ;)
... Na, so nun auch nicht.
Seit Monaten wird nun bei Zuziehungen in NW ein "Umdruck" mit den wichtigsten Punkten zur Anzugordnung versandt und auch darauf geachtet.
MWn gibt es zwar die "kleineren Verfehlungen", aber die großen Dinge sollten ausgemerzt sein (so meine Beobachtungen und Zielsetzung LKdo - mag im Einzelfall noch nicht ganz gelungen sein, aber dass ist der Weg.)
Ich würde es begrüßen, doch dran glauben tu ich erst, wenn ich es live erleben :)
Zitat von: F_K am 26. September 2011, 20:40:55
Seit Monaten wird nun bei Zuziehungen in NW ein "Umdruck" mit den wichtigsten Punkten zur Anzugordnung versandt und auch darauf geachtet.
Gute Idee, die hoffentlich Schule macht. :)
Das wäre in der Tat wünschenswert ... doch solang die eingeteilten Dienstaufsichten es nach wie vor "sehr locker und entspannt sehen" habe ich bezüglich der Umsetzung nach wie vor meine Zweifel ;)
Tja, da klemmts dann wieder, in der Tat würde man dann einige heimschicken müssen. Diese würden dann beim RK-Leiter mit Austritt aus dem Verband drohen, der RK-Leiter sich daraufhin beim OrgLtr beschweren, dieser dem FwRes Druck machen... parallel dazu würde irgendein Vertreter aus der Politik, den man von der Theke her kennt und der wiederum gute Kontakte zum Landeskommando hat, scharfgemacht - das Ende vom Lied wäre dann, dass der Zettel wieder verschwindet, die Leitenden vorher zur Seite genommen und die rosa Brille verpasst bekommen.
Muss nicht so sein, aber ähnliche Aktionen gab es schon.
Trotzdem, ein Schritt in die richtige Richtung.
Zitat von: ARMY STRONG am 27. September 2011, 08:19:26
Muss nicht so sein, aber ähnliche Aktionen gab es schon.
Jep ... zwar lächerlich, aber so ist es ...
Zitatder RK-Leiter sich daraufhin beim OrgLtr beschweren, dieser dem FwRes Druck machen... parallel dazu würde irgendein Vertreter aus der Politik, den man von der Theke her kennt und der wiederum gute Kontakte zum Landeskommando hat, scharfgemacht - das Ende vom Lied wäre dann, dass der Zettel wieder verschwindet, die Leitenden vorher zur Seite genommen und die rosa Brille verpasst bekommen.
.. schöne Geschichte ... es wird aber überhaupt kein "Leitender" benötigt, um die Anzugordnung durchzusetzen.
Ein Vorgesetzter ist völlig ausreichend. Standortschießanlagen sind regelmäßig mil. umzäunte Gelände - also sind die Dienstgradgruppen einander vorgesetzt.
... und wer Befehle nach wiederholung nicht befolgt, befindet sich im Wehrstrafgesetz.
... und da kann sich ein RK Vorsitzender noch so viel beim OrgLeiter beschweren (der sowieso meiner Ansicht ist).
Zitat von: F_K am 27. September 2011, 09:14:23
Ein Vorgesetzter ist völlig ausreichend.
Richtig, nur doof, wenn man als Vorgesetzter einen Untergebenen auf einen eklatanten Mangel hinweist, dieser darauf hin meint eine lautstarke Diskussion beginnen zu müssen und dann der dienstaufsichtführende OTL mir auf die Schulter tippt mit den Worten "Komm lass mal gut sein" ... ::)
@ Lieber Snake, jetzt kommt schon wieder so ein gerade passendes Beispiel von Ihnen. Das nervt!
Denn erstens ist nicht bei jedem xbeliebigen Schießen ein diebstaufsichtsführender StOffz dabei und zweitens kennen sich die CdS LKdo oder StOffzRes der LKdo (welche anderen OTL sollten denn sonst Dienstaufsicht führen?) mit der militärischen Disziplin im Zweifel besser aus als viele der Reservistenmaulhelden.
Also, was mähren Sie und andere hier herum? Lassen Sie derartige Anzüge abstellen nd geben den Kameraden entsprechende Befehle dazu! Oder halten Sie die Klappe, wenn Ihnen das zu stressig ist und Sie einfach keinen Mumm dazu haben!
Zitat von: miguhamburg1 am 27. September 2011, 09:35:20
Also, was mähren Sie und andere hier herum? Lassen Sie derartige Anzüge abstellen nd geben den Kameraden entsprechende Befehle dazu!
Na dann versuchen Sie das mal bei einem der leider immer noch üblichen Samstagvormittag Resi-Bespassungsschießen.
Ich hab das als StUffz mal versucht, kurz nach dem Antreten. Die Folge war, dass der Gesamtleitende (OTL d.R und auch noch OrgLtr) im Schweinsgalopp auf mich zukam und mir erklärte ich solle das unterlassen, da er sonst beim nächsten Schießen alleine dastehen würde.
Aber da nicht sein kann kann was nicht sein darf.... ::)
@Army
Beruhigend zu lesen, dass ich nicht der Einziger bin, der sich schon mal zum "Harry" gemacht hat ::)
Zitat von: Army Strong
... und mir erklärte ich solle das unterlassen, da er sonst beim nächsten Schießen alleine dastehen würde.
Genau da liegt der Hase im Pfeffer ;)
Lieber Army Strong: Da gibt es doch gleich zwei Möglichkeiten:
1) Den höheren DG auf derartige Fehler aufmerksam machen und die Bereitschaft signalisieren, dafür zu sorgen, dass so etwas abgestellt wird.
2) Nützt das nichts oder wird so etwas unterbunden, kann ich das an den Kdr LKdo melden und abwarten, was passiert.
3) Wenn sich nichts ändert, kann ich auch darauf verzichten, an derartigen Alibi-Dienstverrichtungen teilzunehmen.
Fakt ist, ohne dass es jemand in die Hand nimmt, ändert sich nichts! Garantiert!
Lieber migu,
ich lade sie herzlich dazu ein, an einer der nächsten DVAG's teilzunehmen :) Bilder sagen oftmals mehr als tausend Worte :)
Leute, regt Euch nicht auf. Das hat NICHTS mit mangelnder Disziplin oder Verlotterung zu tun. Das ist Armee im Einsatz. Da sehen die "örtlichen Verteidigungskräfte" einheitlich aus, d.h. die Reservistengruppe in Hindelang adoptiert das Erscheinungsbild einer Arbaki-Miliz vom Hindukusch 8)
Warum ich da nicht früher drauf gekommen bin 8)
Was meinen Sie, lieber Snake - ich war sowohl StOÄ, als auch KasKdt und das nicht nur ein halbes Jahr. Diese Bilder kenne ich und weiß daher auch, wie sie abzustellen sind. Ich habe einen "Leitenden" der HiBaAusb mit Phantasieuniform der Kaserne verwiesen und selbst die Leitung übernommen, da sich niemand der anwesenden Res dies zutraute - und ich dem einzigen infrage kommenden DG umgekehrt auch nicht traute. Ich habe als StOÄ auch dem Leitenden OTL dR auf der StOSA befohlen, sein Schießen zu unterbrechen und seiner Mahalla einschließlich seinen Funktionern aufzutragen, den vorschriftsmäßigen Schießanzug/-ausrüstung anzulegen, bevor weiter geschossen wird. Und habe schließlich dafür gesorgt, dass einzelne Herren wegen Nichterfüllbarkeit meines Befehls nicht weiter am Schießen teilnahmen. Mir brauchen Sie so etwas also nicht zu erzählen. Ich habe allerdings auch viele souveräne Verbandsvertreter erlebt und vermeide Pauschalierungen.
Zitat von: snake99 am 27. September 2011, 10:33:28
Warum ich da nicht früher drauf gekommen bin 8)
Du bist gefangen in preußisch-calvinistischen Zwängen der ZDV 37/10. Mach Dich frei!
Fühl den COINdinista-Swing.
Lass den Afghanen in Dir raus.
Hab keine Uhr, sondern hab Zeit.
Und wenn Du Dir etwas vornimmst zu erledigen, hänge ein "..., Inschallah!" dran.
;)
Chai?
richtig so @migu,
einige Versauen echt den schnitt... denn, wenn nicht gemäß leviten gehandelt und ausgebildet wird, sind die nicht besser als nen schießclub/verein oder die örtliche paintballgruppe...
schließlich beziehen sich die resis auf den dienst und wollen wie aktive gefördert/gefordert werden... nebst der anerkennung...
Zitat von: miguhamburg1 am 26. September 2011, 06:54:32
Auch falsch, lieber Vorposter,
- eine UTE wird bei Bedarf des Res (ggf. vom BeordTrTl veranlasst) vom zuständigen LKdo erteilt und gilt dann sowohl für den DA, als auch für den FA.
- Auch nicht jeder Reservist, der im VerbResBw aktiv ist, bekommt den DA, sondern nur diejenigen, für die es der Verband als notwendig ansieht und dem LKdo meldet, damit die das Notwendige bei der LHBw veranlassen.
Jein, nicht falsch :)
- Gemäß UnifB und UnifV kann eine UTE für den Feldanzug in Ausnahmefällen erteilt werden (ziemlich wörtlich). Klar, es mag in dieser Art obsolet sein, aber die "erste Geige" für den Reservisten ist rein formal der Dienstanzug.
- Vom Reservistenverband habe ich kein Wort geschrieben. Wenn man sich beim FeldwebelRes für die freiwillige beorderungsunabhängige Reservistenarbeit der Bundeswehr meldet, wird man eingekleidet.
Stimmt so leider nicht. Der Teilsatz Res umfasst nicht den DA - und eben deshalb ist die Masse der beorderten Res nur mit dem FA ausgestattet. Und deshalb gilt die UTE eben auch für diesen Anzug, quasi automatisch.
Ich kontere:
§ 10, Abs. 3 UnifB:
Zitat(3) Grundsätzlich ist der Dienstanzug, Grundform (ggf. mit Ergänzungen/Abwandlungen) oder der Gesellschaftsanzug zu tragen. In begründeten Ausnahmefällen darf nach Genehmigung des für den Hauptwohnsitz der früheren Soldatin bzw. des früheren Soldaten örtlich zuständigen LKdo (Inland) bzw. des SKA (Ausland) auch der Feldanzug, Tarndruck, allgemein, Grundform (ggf. mit Ergänzungen/Abwandlungen) getragen werden.
Sieht man sich auch die genehmigungsfähigen Anlässe in § 2 an, so sieht man, dass ohnehin fast alle Anlässe den Dienstanzug vorsehen. Der § 2, Abs. 4, der die VVags mit UTE genehmigt ist ja noch relativ neu, daher kann man ableiten, dass vom ursprünglichen Gedanken der UnifB der Dienstanzug bei den angesprochenen Anlässen das Maß aller Dinge ist.
Ich meine, dass der allgemeine Umdruck 37/73, der die Ausstattung von Reservisten regelte, ebenso erstmal den Dienstanzug, und auf extra Anforderung den Feldanzug vorsah (kann dies aber nicht mit einer Quelle belegen, zugegebenermaßen). Dies hat sich mittlerweile geändert, spätestens seit die Ausstattung von Reservisten auch in dem AllgUmdr 37/3 geregelt wird.
Kameradschaftliche Grüße
dragon46
Lieber Dragon,
nun kommen wir gemeinsam der Angelegenheit auf den Grund:
1) Der ganz normal in einem x-beliebigen TrTl beorderte Reservist bekommt lediglich den TSatzRes. Hierzu gehören mEn drei Feldblusen, 2 Feldhosen, 2 Feldjacken, 2 Paar Stiefel, Untewäsche oliv, Regenschutzbekleidung und die Unterjacke zur Feldjacke. Sonst nichts, weil der Reservist auch im Rahmen von WÜ bis auf absolute Ausnahmen nichts anderes benötigt. Und bei diesen Ausnahmen handelt es sich wiederum um Offz, die dann mit Masse Selbsteinkleider waren und nicht zusätzlich ausgestattet werden müssen. Sollten diese Reservisten außerhalb von WÜ auch an DVag ihres TrTl teilnehmen, dann beantragt dieser bei den zust LKdo für diese Res eine UTE.
So wird es seit Jahren in der Truppe gemacht, und über 80% der beorderten Res sind lediglich mit dem TSatzRes ausgestattet, haben keinen DA und dennoch mit Masse eine UTE.
Die UnifB bezieht sich in erster auf ehem. Soldaten, die die Uniform zu besonderen privaten Anlässen tragen wollen. Hierunter fallen sowohl private Feiern, als auch öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen des VerbResBw. Dass hier der DA getragen wird, ergibt sich aus der Sache. Im Fokus stehen hierbei die unbeorderten Res, deshalb auch der Verweis auf den Weg zur Erteilung der UTE hierfür. Denn wäre der Res beordert, wäre der BeordTrTl der Antragsteller für eine UTE.
Sie müssen also in dieser Frage zwischen beorderten und unbeorderten Res unterscheiden.
Hiho,
bin einer dieser beorderten, habe nur den Standardsatz ohne kleinen DA.
Wie sieht es eigentlich mit UTE zum Volkstrauertag - Kranzniederlegung aus? Gibt es da eine generelle UTE?
Gruss
Hagen
- ach ja, um beim Topic zu bleiben: ich hab nichtmal ein Barett:(
Zitat von: Opa_Hagen am 28. September 2011, 09:32:24
Hiho,
bin einer dieser beorderten, habe nur den Standardsatz ohne kleinen DA.
Wie sieht es eigentlich mit UTE zum Volkstrauertag - Kranzniederlegung aus? Gibt es da eine generelle UTE?
Gruss
Hagen
- ach ja, um beim Topic zu bleiben: ich hab nichtmal ein Barett:(
1. Das mit deiner Bekleidung ist ja auch richtig so. Als Beorderter erhältst du ja auch nur die Kampfausstattung und keine Friedenszusatzausstattung, zu der der DA gehört.
2. Nein, eine "generelle UTE" gibt es nicht, sie ist immer für den Reservisten persönlich zu erteilen, er muss sie ja auch mitführen, wenn er außerhalb eines Dienstverhältnisses Uniform trägt.
3. Dass du kein Barett hast, ist auch richtig. Siehe Punkt 1. Ich habe auch nur eins, weil ich meins doch kurz vor meiner Versetzung in den Ruhestand "verloren" ..... ::) 8)
Zitat von: KlausP am 28. September 2011, 09:38:03
Ich habe auch nur eins, weil ich meins doch kurz vor meiner Versetzung in den Ruhestand "verloren" ..... ::) 8)
.... und später wiedergefunden habe! Hast du vergessen zu erwähnen.... wollen ja nicht den Anschein erwecken dass der liebe Klaus vosätzlich und böswillig Wehrmaterial unterschlagen hätte. ;)
Stimmt, als ich ein Jahr nach meinem DZE meine erste WÜb hatte, ist mir das Teil doch zufällig wieder in die Hände gefallen. Lag im Auto - ein Jahr lang. Sauerei, Auto nicht aufgeräumt. Musste ein ernstes Wort mit meiner Frau reden. :D
Hatten wir das Thema nicht schonmal?
Ich hab auch zu meinem TeilSatzRes den Diener nebst Barett empfangen. Ich frage mich, wieso es da immer Unterschiede gibt?
Weil zum TeilSatzRes KEINE Friedenszusatzaustattung gehört (und von 80 Prozent der Reservisten auch überhaupt nicht benötigt wird), wird der DA auch nicht automatisch jedem Reservisten ausgegeben, ist doch ganz einfach!
Stimmt Chris, m.M.n scheinen hier auch die Mitarbeiter der Ausgabestellen unterschiedlich auszugeben.
Hier mal meine Liste von 2008.
Feldmütze TD 1x
Feldmütze, Winter, Tarndruck 1x
Gefechtshelm allgemein 1x
Unterziehjacke, Kälteschutz 1x
Überjacke, Nässeschutz tarndruck 1x
Überhose, Nässeschutz tarndruck 1x
Feldjacke , tarndruck 1x
Feldhose , tarndruck 1x
Feldbluse, tarndruck 1x
Unterhemd, oliv, kz. Ärmel, Einschicht 1x
Socken, lang, steindruck-oliv 1x
Überhandschuhe 1x
Kampfschuh, Paar 1x
Wäsche- und Transportsack 1x
Hosenträger 1x
Hosengürtel, steingrau-oliv 1x
Über den aufgeführten Positionen steht Fettgedruckt Friedenzusatzausstattung.
Dann schauen Sie doch noch enmal genau auf den Ausgabebeleg, den Sie von der LHBw bekamen. Auf den alten Bekleidungsnachweisen gab es eine Vorderseite mit der "Kampfausstattung" und die Rückseite mit der Friedenszusatzaustattung.
Das, was Sie bekamen, ist der sog. TeilsatzRes, wie ich Ihn ja fast richtig beschrieb, weil ich ihn von den ResOffz meines früheren Kommandos kannte. So ist es vollkommen richtig, denn Sie haben keinen DA oder dessen bestandteile ausgegeben erhalten.
Dann war wohl meine LhBw bei mir und anderen Kameraden sehr spendabel, weil ich z.B auch 2x Feldanzug komplet bekommen habe, genauso wie 2x Feldjacke. Und den Kälteschutz habe ich auch komplett, nicht nur die Jacke.
Ist ja interessant - ich habe auch Koppel mit Zubehör, Zeltbahn, Schlafsack und Rucksack erhalten.
Im Grunde genommen habe ich alles, was auch ein Aktiver hat - abgesehen von der Friedenszusatzausstattung, da habe ich nur einen Sportanzug erhalten.
Dann haben Sie die restliche Kampfausstattung bekommen - auch kein Problem, wen Ihr TrTl Sie als Häufig übenden Reservisten bei der LHBw meldet, werden Sie so ausgestattet.
Wenn ich in absehbarer Zeit Laufbahn und TSK wechsel, werde ich die Hälfte der Sachen ja nicht mehr brauchen.
Gibt es dann auch die Möglichkeit, sich "teilauskleiden" zu lassen?
Zitat von: miguhamburg1 am 28. September 2011, 07:54:27Sie müssen also in dieser Frage zwischen beorderten und unbeorderten Res unterscheiden.
Ich spreche ja die ganze Zeite von der freiwilligen beorderungsunabhängigen Reservistenarbeit der Bundeswehr.
Zitat von: miguhamburg1 am 28. September 2011, 18:50:01
Dann schauen Sie doch noch enmal genau auf den Ausgabebeleg, den Sie von der LHBw bekamen. Auf den alten Bekleidungsnachweisen gab es eine Vorderseite mit der "Kampfausstattung" und die Rückseite mit der Friedenszusatzaustattung.
Das, was Sie bekamen, ist der sog. TeilsatzRes, wie ich Ihn ja fast richtig beschrieb, weil ich ihn von den ResOffz meines früheren Kommandos kannte. So ist es vollkommen richtig, denn Sie haben keinen DA oder dessen bestandteile ausgegeben erhalten.
Ich habe nur die eine bedruckte Seite und dort steht nur Friedenzusatzausstattung, da ich nicht beordert bin reicht mir das auch.Ein fehlendes Koppeltragegestell
für den Schießanzug z.B kann man sich auch so beschaffen.
Was mich nur wundert diese unterschiedliche Ausgabe von der Ausrüstung an sich, ob hier eine Vorschrift greift entzieht sich meiner Kenntnis.
Es ist so, wie miguhamburg1 es dargestellt hat.
Als "normaler" beordeter Reservist erhält man einen TSatzRes in der beschriebenen Form.
Bei Bedarf (Lehrgang oder Verwendung) bekommt man dann auch noch zusätzliche Ausrüstung.
Ich habe als beorderter Reservist in einem aktiven Bataillon neben dem TSatzRes auch noch einen Dienstanzug empfangen, weil ich auf meinem Dienstposten diesen benötige.
Und machmal ist es auch so, dass man für einen Lehrgang mit zusätzlichen Ausrüstungsgegenständen eingekleidet wird und am Ende diese dann noch zuhause im Keller lagern darf, weil keiner die Sachen sofort zurück wollte.
Nun mir geht es aber darum über diese unterschiedliche Ausgabe an sich, der eine z.B bekommt zwei Feldanzüge der andere nur einen und so weiter.