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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Fahnenjunker am 26. September 2011, 19:32:47

Titel: Zahlt die Bundeswehr das?
Beitrag von: Fahnenjunker am 26. September 2011, 19:32:47
Hallo,
ich habe mal eine rein theotetische Frage an euch. Und zwar geht es darum: stellt euch vor, ein FWDLer geht für 9 Monate zum Bund aber seine Eltern wohnen im Ausland, zB. England. Jetzt hat der ja keinen den er am Wochenende besuchen könnte, bzw. zu dem er nach Hause fahren könnte. Denkt ihr, dass die Bundeswehr in einem sochen Ausnahmefall dem Soldaten ca. 1-2 Mal im Monat die Flugtickets bezahlt? Ist wie gesagt rein theoretisch meine Frage, aber könnte ja sein das es so etwas gibt. Was macht die BW dann? Müsste der Soldat dann die ganzen 9 Monate in der Kaserne bleiben, wenn er die Tickets nicht selber zahlt? oder darf der sowieso nicht ins Ausland? Wäre echt interessant soetwas zu erfahren.
Titel: Antw:Zahlt die Bundeswehr das?
Beitrag von: mailman am 26. September 2011, 19:33:30
Ich glaube die Antwort lautet nein
Titel: Antw:Zahlt die Bundeswehr das?
Beitrag von: KlausP am 26. September 2011, 19:34:26
Auf welche der vielen Fragen?  :D
Titel: Antw:Zahlt die Bundeswehr das?
Beitrag von: maxi1905xx am 26. September 2011, 19:37:40
ich will auch bezweifeln das die bw das bezahlt ^^
Titel: Antw:Zahlt die Bundeswehr das?
Beitrag von: F_K am 26. September 2011, 20:05:12
... auch die Dienstantrittsreise wird erst ab der deutschen Grenze bezahlt - der Rest ist Privatvergnügen.
Titel: Antw:Zahlt die Bundeswehr das?
Beitrag von: miguhamburg1 am 26. September 2011, 20:07:10
1) Die Bw zahlt grundsätzlich nur derartige Reisen innerhalb Deutschlands und zwar mit der Bahn oder analog zum Bahntarif der entsprechenden Entfernungsstufe.

2) Der erste Wohnsitz eines OA ist regelmäßig die Truppen- oder Schulunterkunft, in der er während seiner Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr lebt.

3) Der Soldat kann in seiner freien Zeit reisen, wohin er will, auch ins Ausland, soweit dies nicht explizit für Soldaten verboten oder nur nach Genehmigung möglich ist. Hierüber gibt der jeweilige Spieß Auskunft.

4) Kein Soldat wird in seiner Freizeit in der Kaserne festgehalten.

5) Die Bw zahlt Flugkosten regelmäßig nur für Dienstreisen, wenn andere öffentl. Verkehrsmittel nicht zur Verfügung stehen oder für den Reisezweck wenig Sinn machen.