Wer kann mir nen Rat geben, an wen ich mich wenden muß, wenn ich als Resi an nem Auslandseinsatz teilnehmen
möchte ?
War in meiner aktiven Zeit (Stuffz/SaZ 04) schon in Bosnien.
Danke schon mal im Vorraus.
An sich ganz easy - einfach das zuständige Kreiswehrersatzamt kontaktieren! Die wissen Bescheid ;)
Desweiteren kann man sich auch z.B. direkt an das Sanitätsführungskommando in Koblenz wenden, wenn man im Bereich SanDienst anstrebt ins Ausland zu gehen! (Bei den anderen TSK und OrgBereichen kenne ich mich leider nicht aus).
Teilweise bieten auch die Kreisgeschäftsstellen des VdR Erfassungsfragebögen für willige Reservisten, z.B. im VBK34. Evtl. auch mal da nachfragen.
Danke für die unkomplizierte Hilfe.
Werd mich dann erst mal an den VdR wenden. Dem WEA traue ich nicht besonders. Ich bin im August 2001 aus dem aktiven Dienst in die Mob.-Reserve entlassen worden. Seitdem habe ich von der Bw. nichts mehr gehört.
Was ich eigentlich schade finde....
Horrido ! :)
Wenn du MOB-Reservist bist, kannst du dich natürlich auch erstmal mit dem S1 deines MOB-Verbandes in Verbindung setzen - der kann dir dabei vermutlich auch weiterhelfen. :)
Falls Du in Kempten beordert bist schauts nicht schlecht aus.
Die Jungs sind z.Zt am Fuße des Hindukusch unterwegs.
Horrido
Ich hab zwar in Kempten gedient, beordert bin ich
aber in Hagen/Westfalen.Warum, weiß ich allerdings auch nicht.
Horrido
In Hagen gibt´s keine Einheiten mehr, auch keine nichtaktiven... Wo bist Du denn beordert ???
....so was solls geben-war auch mal in memmingen(JaboG 34 "A") beordert und da war längst dicht!! ::)
Ich bin beordert bei Lazarettregiment 10.
Das es diese Einheit gar nicht mehr gibt, find ich ja irgendwie
lustig.
Stell dir vor, es ist Krieg, und keiner geht hin... ;)
Versprengte, denen unwissentlich die Einheit aufgelöst worden ist, werden einfach von den anderen auf dem Weg zur Front aufgesammelt ;)
Naja, beim "angemessenen Auflösen" von n.a.-Einheiten hat sich diese Armee ja schon einige Klöpse in den letzten 15 Jahren geleistet :(
;D
Hab mich mal mit meinem Vater drüber unterhalten.
Der war zu seiner Zeit GWDl bei den damaligen DDR-Grenztruppen ( und danach gezwungenermaße n jahrelang Resi bei der NVA ) und hat sich kaputtgelacht.
Man kann ja davon halten was man will - aber sowas wäre denen nicht passiert.
Horrido
Hagen dürfte doch noch unter Kreisgeschäftsstelle Unna fallen, oder? Von denen, bzw. wohl über das VBK34, habe ich noch einen dieser freiwilligen Erfassungsbögen. Falls Du Interesse an dem Ding hast, schick ich Dir das gerne zu.
Zitat von: Sierra am 09. Mai 2005, 23:36:34
Ich bin beordert bei Lazarettregiment 10.
Das es diese Einheit gar nicht mehr gibt, find ich ja irgendwie
lustig.
Stell dir vor, es ist Krieg, und keiner geht hin... ;)
Na Mahlzeit!
Das LazRgt 10 ist doch verlegt worden nach Hemer oder nach Hamm. Noch ist der Haufen nicht aufgelöst. Aber ungeachtet dessen einfach formlos ein Gesuch unter Beteiligung des KWEA an folgende Dienststellen: SanFüKdo Koblenz Abt. G1, EinsFüKdo Potsdam G1, und für spezielle Fachtätigkeiten wie Flugabfertiger oder Meteorologen Bewerbung an das LwFüKdo Köln - Wahn.
Ansonsten schick mir mal ne private Email mit Deiner postalischen Adresse, dann übersende ich Dir mal die neuen Bewerbungsbögen für die besondere Auslandsverwendung.
Saludos
Peter
HptFw und PersFw
Kann mir der Arbeitgeber eigentlich irgendwie dazwischenfunken?
Ich weiss zwar, dass mir eigentlich auf grund der Rechtslage
nichts passieren kann.
Da aber bei fast 5 Millionen Arbeitslosen so ziemlich ales möglich ist,
würde ich mich gerne vorher nach allen Seiten absichern.
Die Sätze wie "Jeder ist ersetzbar"; "Der Markt gibt´s her" , usw... ;
bekommt man ja schließlich jeden Tag zu hören.
Gerade hier, in den neuen Bundesländern, gelten Gesetze nur für Arbeitgeber - leider nicht für Arbeitnehmer... :-\
Horrido !
Theorie:
Dein Arbeitgeber hat immer das Recht gegen Deine Einberufung zur einer (Auslands)WÜ Rechtsmittel einzulegen (Unabkömmlichkeitserklärung)
Praxis:
Heutzutage ist es aber so daß vor einer Einberufung die schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers erfolgen muß, ansonsten wirst Du nicht einberufen.
Fazit:
Sprich Dein Vorhaben mit Deinem Arbeitgeber ab, evtl. hat er während eines bestimmten Zeitraumes sowieso wenig Arbeit, dann kommt ihm so eine WÜ gerade recht (während dieser Zeit muß er Dir kein Gehalt bezahlen, Du bekommst das Geld von der USG-Stelle)
Horrido
Fitsch
Zitat von: Sierra am 17. Mai 2005, 22:30:01
Kann mir der Arbeitgeber eigentlich irgendwie dazwischenfunken?
Ich weiss zwar, dass mir eigentlich auf grund der Rechtslage
nichts passieren kann.
Da aber bei fast 5 Millionen Arbeitslosen so ziemlich ales möglich ist,
würde ich mich gerne vorher nach allen Seiten absichern.
Die Sätze wie "Jeder ist ersetzbar"; "Der Markt gibt´s her" , usw... ;
bekommt man ja schließlich jeden Tag zu hören.
Gerade hier, in den neuen Bundesländern, gelten Gesetze nur für Arbeitgeber - leider nicht für Arbeitnehmer... :-\
Horrido !
Geh doch einfach mal auf die http://www.reservisten.bundeswehr.de und gebe als Suchbegriff Auslandseinsatz ein. Da gibts dann irgendwo auch ein Merkblatt für Arbeitgeber zum Download und sehr viel Interessantes.
Das mit dem Arbeitsplatzschutz ist klar geregelt. Nur für Kleinbetriebe gilt das wieder nicht... Aber dafür gibts dann ja Fachanwälte für Arbeitsrecht und Arbeitsgerichte... Die dürfen auch eine Rechtsberatung durchführen - im Gegensatz zu mir.
Viel Glück und such Dir bei Deiner Verwendung gleich die Adresse vom SanFüKdo raus, um mit denen Deine Bewerbung abzusprechen.
Bis demnächst!
Peter