Hallo liebe Mitglieder,
ich hätte da mal eine frage...
am 1.7.2010 wurde ich damals als FWDL´er 23. eingezogen nach Delmehorst.
4 Tage nach dem Dienstantritt hatten wir einen Todesfall in der Famlie, ich wurde freigestellt und ein paar Tage später hat es mich noch immer ziemlich mitgenommen also hatte ich einen Termin beim BWK Psychologen bekommen. Fazit der Sache, ich wurde nachträglich ausgemustert. Nun zu meiner frage, ist es möglich das ich nochmals wieder mich bei der Bundeswehr zum Einzug melden kann ? wurde damals T2 gemustert wollte mich verpflichten lassen jedoch den Einstellungstest nicht geschafft.
Bin ich nun für immer vom Bund ausgeschlossen? danke im vorraus Jb
Erneute Musterung beantragen, Begründung muss sein, dass sich der gesundheitliche Zustand wieder zum besseren verändert hat, dann abwarten ob und wann Termin, hingehen, mustern lassen, tauglich sein, neu bewerben. ;)
Zu dem Thema existieren bereits etliche Threads.
Bitte Forensuche benutzen und bei Bedarf vorhandene fortsetzen.
Ja man kann wieder. Antrag auf Neumusterung stellen.
Und man lässt sich nich verpflcihten sondern verpflichtet sich selber. Wann lernen es die Leute endlich mal ::) ::)
So ein Mist sind die Seppels doch glatt 7 Sekunden schneller und dabei is grad oktoberfest ::) :P
Kommt darauf an, welcher neue Tauglichkeitsgrad vergeben wurde.
T4 - vorübergehend nicht verwendungsfähig bis in (xyz) Monaten oder
T5 - nicht verwendungsfähig
Bei T4 dürfte es nicht das Problem sein, wenn die genannte Frist abgelaufen ist, sich erneut mustern zu lassen, bei T5 wird das schwieriger, dann müssten Sie dem KWEA schon durch entsprechende Befunde nachweisen, dass Ihr Gesundheitszustand sich entsprechend gebessert hat. Einen Rechtsanspruch auf erneute Musterung haben Sie nicht.
Zitat... wurde damals T2 gemustert wollte mich verpflichten lassen ...
Nee, das geht auch nicht, das müssen Sie schon selber machen.