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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: OlliS90 am 29. September 2011, 12:59:05

Titel: Wohnen in der Kaserne ?
Beitrag von: OlliS90 am 29. September 2011, 12:59:05
Hey Leute,

ich hab da mal eine bescheidene Frage !?

und zwar,
ich bin bald in Diez (Rheinland-Pfalz) am 02,01,2011 Stationiert und bin 21 Jahre alt.
Kann ich wenn ich meine Grundi hinter mir habe, dort in der Nähe eine Wohnung zur Miete nehmen, oder bin ich gezwungen in der Kaserne zu wohnen ?

Vielen Dank im voraus

Olli
Titel: Antw:Wohnen in der Kaserne ?
Beitrag von: kurbelwelle am 29. September 2011, 13:43:52
Klaro, morgens zum Dienstantritt da sein und gut ist.
Titel: Antw:Wohnen in der Kaserne ?
Beitrag von: miguhamburg1 am 29. September 2011, 13:58:30
@ Kurbelwelle, wenn jeder Leser hier Ihre Spinnereien umsetzen würde, dann wäre sie/er nicht nur schlecht beraten, sondern käme auch mit seinen Vorgesetzten in Konflikt. Zum Beispiel mal etwas von Kasernenpflicht gehört?

Lieber Fragensteller, bis 25 Jahre sind Sie kasernenpflichtig, heißt, Sie müssten unter der Dienstwoche auch in der Kaserne schlafen. Wenn Sie sich außerhalb der Kaserne eine Unterkunft mieten wollen, sollten Sie zuvor bei Ihrem Einheitsfüher einen Antrag auf Befreiung von der Pflicht zum Wohnen in der Truppenunterkunft sowie der Morgen- und Abendverpflegung stellen. Der wird - wenn nichts Wichtiges entgegensteht - von Ihrem Chef genehmigt. Dann bekommen Sie mitgeteilt, wann für Sie morgens der Dienst beginnt und Ihrem Leben außerhalb der Kaserne steht nichts mehr im Weg.
Titel: Antw:Wohnen in der Kaserne ?
Beitrag von: KlausP am 29. September 2011, 14:02:41
Nein, ist es nicht.

Bis zum vollendeten 25 Lebensjahr ist der Soldat zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet. Als FWDL entstehen ihm dabei keine weiteren Kosten, als SaZ bezahlt er eine Unterkunftspauschale. Wenn sich der SaZ jetzt eine Wohnung im Standort nimmt, bezahlt er Miete und Unterkunftspauschale. Deshalb muss er einen Antrag auf Befreiung vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft stellen.

Die Aussage "zum Dienstantritt da sein ... " ist so auch nicht richtig.

Sie trifft nur für Soldaten zu, deren Antrag auf Befreiung stattgegeben wurde, alle anderen kasernenpflichtigen Mannschaften und UoP müssen morgens zum Frühstück in der Einheit sein. (ZDv 10/5, Ziffer 217 2. Aufzählung)
Titel: Antw:Wohnen in der Kaserne ?
Beitrag von: OlliS90 am 29. September 2011, 21:18:54
Recht herzlichen dank, habt ihr mir schon weiter geholfen! :-)

LG olli