Hallo.
Fange ab 2.1.2012 meine AGA in Parow an und wollte mal fragen ob die möglichkeit besteht Fotos und/oder Videos für die Freundin und Familie zu machen.
Wie stellen Sie sich das vor? Während der Ausbildung knipsen und/oder filmen? Da wird Ihnen jeder Ausbilder gnadenlos den Ar*** aufreissen, ganz abgesehen davon, dass Film- und Fotoaufnahmen nicht in jeder Kaserne so ohne Weiteres gestattet sind.
sehe andauernd Bilder und Videos im Netz.... da dachte ich das es schon ne Möglichkeit gibt. z.B. wenn mal einer wartet. das es nicht überall erlaubt ist ist mir schon bewusst. dachte da gibbet ne besondere Regel für.
es dürfte zumindest fraglich sein, ob diese Fotos und Videos alle auf ganz legalem Weg entstanden sind.
Aber was ihr Abends auf euer Stube macht ist eure Sache, solltet euch halt nicht unbedingt erwischen lassen ;-)
Aber die typischen AGA-Fotos hat auch in meinem Zug jeder gemacht und ich behaupte mal, dass die Ausbilder sich das zumindest auch denlen konnten. Während Biwak und Ausbildung hatte aber keiner die Kamera dabei, da ist die auch völlig fehl am Platz
Klar gibt es dafür eine Regel. Die Regel gibt der jeweilige Disziplinarvorgesetzte vor, immer unter Beachtung einschlägiger Vorschriften und Befehle.
Zitat von: Manu88 am 04. Oktober 2011, 18:15:34
sehe andauernd Bilder und Videos im Netz.... da dachte ich das es schon ne Möglichkeit gibt. z.B. wenn mal einer wartet. das es nicht überall erlaubt ist ist mir schon bewusst. dachte da gibbet ne besondere Regel für.
Mag ja sein, aber nur, weil es Viele machen, wird es dadurch nicht legal. An den meisten Kaserneneinfahrten steht was was von Foto- und Filmverbot. Nicht umsonst hat beim letzten Tag der offenen Tür mein Kommandeur dieses Verbot für genau diesen Anlass per schriftlichem Befehl aufgehoben - in einer Kaserne, in der ein PzGrenBtl, ein StOSanZ und eine FJgKp untergebracht sind.
Korrektur, lieber Klaus: Das Schild "Film- und Fotografierverbot" steht zumindest gut sichtbar an jedem JEDEM Tor zu einem militärischen Sicherheitsbereich und gilt für JEDE/N, der die Liegenschaft betritt. Gäste unterschreiben dies z.B. auch auf ihrem Besucherschein. Soldaten werden durch den Disziplinarvorgesetzten belehrt und Ausnahmen hiervon darf einzig und allein der Kasernenkommandant festlegen, weil nur er hierfür zuständig ist.
Wenn also bei irgendeiner Veranstaltung fotografiert werden (oder zugelassen werden) soll, muss der jeweils Zuständige dies beim Kasernenkommandanten beantragen, der dies zu prüfen und dann ggf. unter Auflagen zu genehmigen hat. Und wenn zum Beispiel in einer Liegenschaft ein Kommandeur (als StOÄ) z.B. bei einem Tag der Offenen Tür Fotografieren erlauben will, dann muss der dies bei seinem S 3 StOffz (Kasernenkommandant) beantragen. Diese Kombination findet sich vor allem in kleinen StO ziemlich häufig.
Das solche Fragen hier auftauchen, habern wir wohl den neuen Handys und dem Internet zu verdanken. ZU meiner Zeit und die ist erst 8 Jahre her, war sowas kaum ein Thema. Die meisten Handys hatten keine Kamera, und wenn doch war sie zu schlecht oder man konnte wenige Bilder machen. Digital oder normale Kameras hatte man nicht dabei, wegen Platz und weil zu Schade.
Fürs Gelöbnis wurde das Verbot wie beschrieben aufgehoben.
ein einfaches NEIN hätte auch gereicht xD
Zitat... Diese Kombination findet sich vor allem in kleinen StO ziemlich häufig.
Ich weiß das, ist bei uns nämlich genau so. Als Vertreter des FwStOAngel durfte ich oft genug meine Kommandeure darauf hinweisen, dass sie in Kasernenangelegenheitem ihren eigenen Stellvertreter als KasKdt fragen müssen. ::) :D Verwirrt Unkundige aber eher.
Zitat von: Manu88 am 04. Oktober 2011, 19:26:39
ein einfaches NEIN hätte auch gereicht xD
Glaube ich nicht, dann kommt nämlich der nächste Oberschlaue und fagt "warum Nein?" 8)
Ist ganz einfach. Man wird dir am Anfang verklicken wann du was fotografieren darfst.
Üüblicherweise darf man Fotos zum Privatgebrauch in der Aga machen. Vorsicht bei Fotos innerhalb der Kaserne.Aber diese haben nichts im Netz, auf fb ,wkw und Co verloren. Im Einsatz gilt oft vergleichbares.Prinzipiell verboten unter Auflagen und je nach Auftrag in der Regel erlaubt.
Liebe Ulli, das mag an einzelnen Standorten vorschriftswidrig so gehandhabt werden, wieSie schreiben. An sehr vielen StO hingegen wird das Fotografierverbot sehr rigide durchgesetzt. Da eine allgemeine "Freigabe" - "Die normalen AGA-Fotos sind erlaubt" zu geben, halte ich für gewagt. Ich rate jedem Fragensteller, dass er seine Vorgesetzten fragen sollte, wann und ggf. unter Beachtung welcher Auflagen fotografiert werden darf.
Zitat von: ulli76 am 04. Oktober 2011, 20:14:15
Üüblicherweise darf man Fotos zum Privatgebrauch in der Aga machen. Vorsicht bei Fotos innerhalb der Kaserne.
Zitat
ähm, nochmal, es gibt ein klares, grundsätzliches Fotografier-/Filmverbot innerhalb militärischer Liegenschaften!
Dazu zählen auch Standortübungsplätze und Schießanlagen.
Deswegen hab ich ja auch geschrieben dass es darüber noch nen Belehrung gibt.
Der andere Satz fing ja auch mit "üblicherweise" an. Soll heissen dass es an vielen Standorten erlaubt wird es aber keine generelle Erlaubnis gibt.
@ulli76
es kann keine übliche erlaubnis geben, wenn es klar ein dienstvergehen darstellt!
@all:
Du darfst keine Fotos und Filme machen, auch nicht zu "privaten" zwecken, in militärischen Liegenschaften.
Foto und Drehgenemigungen sind über das Standortkommando einzuholen!
Es gibt ja keine übliche Erlaubnis, aber zumidnest Kasernen in denen es geduldet wird. Schließ gab es ja schon in den 60er 70er usw. Jahren "Poser Fotos" vor dem Spind, für die sicher nicht das Fotografierverbot aufgehoben wurde. Neulich fand ich bei YT sogar ein AGA Video von 1993.
In den Kasernen wo so etwas geduldet wird/wurde, geht echt jemand nicht nur auf Messers schneide, sondern ist man ganz klar abgerutscht - ist nur eine Frage der Zeit, wann der Schnitt det Gemächt erreicht und konzequent weh tut!
Davon mal ab, werden somit auch ganz klar Persönlichkeitsrechte dritter verletzt!
Und nur weil 100 Lemminge sprangen, spring ich mit?
Hier nur noch eines, Unwissenheit - schützt vor Strafe nicht.
@ Wotan: Ein Standortkommando gibt es nur in Berlin und dessen Kommandeur ist genauso wie die Kommandeure der Landeskommandos in den anderen Bundesländern fachlicher Vorgesetzter der Standortältesten. Für die Erteilung von Foto-/Filmgenehmigungen sind einzig und allein die Kasernen- oder Truppenübungsplatzkommandanten und sonst niemand.
Und, ja, es gibt vereinzelt Dauergenehmigungen mit Auflagen, zB für AGA-Einheiten, um sich die regelmäßige Neugenehmigung zu ersparen. Darüber müssen die Einheitsführer aber ihre Soldaten präzise informieren und belehren, was erlaubt ist und was nicht.
genauso sieht es aus...
bei meiner AGA hat seinerzeit der zugführer immer fotos gemacht, während die uffze uns durch feld, wald und wiesen gejagt haben; auf anfrage konnte dann jeder rekrut am ende eine cd haben, oder einen usb-stick mitbringen
aber das ist vermtl. von einheit zu einheit unterschiedlich
Generationen von Rekruten haben beim Bund Photos für daheim gemacht. Wir können uns jetzt also an der de jure Lage aufhängen, bis zum Erbrechen das Photographierverbot zitieren, und darüber fabulieren, dass diese Generationen eigentlich sämtliche Gefängnisse der Republik füllen müssten, ODER wir können realistisch genug sein anzuerkennen, dass der Fragesteller de facto natürlich auch Gelegenheit haben wir, das eine oder andere Photo zu schießen.
Und niemand wird ihn dafür ERschießen.
ja genau... prinzipien sind ja hier eh wurscht, oder was?
also herr schlammtreiber, für diese generationen kann ich nichts machen, auch kann ich andere davon nicht abhalten, doch hinweisen darauf,
dass dies ein DIENSTVERGEHEN darstellen kann, was mit großer wahrscheinlichkeit bei den meisten der fall ist.
auch die öffentliche darstellung vergangener "nichtvorhandener Bilder" sollte jeden mit ein wenig hirn dazu verleiten, dies nicht zu ignorieren, sondern darauf hinzuweisen, dass dabei grob gegen geltendes recht, ja, auch jetzt noch, verstoßen wird...
Zitat von: Wotan am 05. Oktober 2011, 09:04:07
...dass dabei grob gegen geltendes recht, ja, auch jetzt noch, verstoßen wird...
Zitat von: schlammtreiber am 05. Oktober 2011, 08:49:29
de jure ... de facto ...
Hast Du ein Problem mit verstehendem lesen, oder sind es diese Fremdwörter? Soll ich sie leicht verständlich und verdaulich übersetzen? Willst Du ein Taschentuch?
Lieber Schlammtreiber,
hier soll ganz sicher niemand kriminalisiert werden. Ich schrieb ja auch bereits, dass diese Frage gerade in AGA-Standorten im Sinne Aller allgemein mit den Kasernenkommandanten geregelt ist.
Dennoch meine ich, dass es generell ratsam ist, seine Vorgesetzten nach der konkrten Ausgestaltung der Fotografiererlaubnis zu fragen, bevor man loslegt, um jeglichen Ärger zu vermeiden. Denn im Fall des Falles kann so etwas eben auch ins Auge gehen, und das muss ja nicht sein.
So ganz weltfremd ist die Bundeswehr ja nun auch nicht...
Wo werden den Persönlichkeitsrechte Dritter verletzt wenn man nru selbst auf einem Foto zu sehen ist?
Aber Sie haben Recht! Man muss in der Bundeswehr noch gegen viel mehr vorgehen! Wenn man im FA einkauft obwohl das nicht auf dem Weg liegt. Oder wenn man trotz Verbot in der ZdV einen MP3 Player zur Uniform trägt.
Und ich habe während meines Wachdienstes ein kurzes Gespräch mit dem Waha geführt, was ja offiziel verboten ist?
Zitat... Davon mal ab, werden somit auch ganz klar Persönlichkeitsrechte dritter verletzt! ...
Aber erst dann, wenn man die Videos und Bilder ohne Zustimmung der darauf Abgebildeten öffentlich zugänglich macht.
Zitat von: KlausP am 05. Oktober 2011, 18:15:16
Zitat... Davon mal ab, werden somit auch ganz klar Persönlichkeitsrechte dritter verletzt! ...
Aber erst dann, wenn man die Videos und Bilder ohne Zustimmung der darauf Abgebildeten öffentlich zugänglich macht.
was ja beim "hier, schaut euch mal den link an, was für schöne bundeswehrbilder zu sehen sind!" - gegeben ist... und wer hat schon 6000 freunde...
desweitern, auf einigen bildern hier im netz sind dinge zu sehen - bei einigen wundere ich mich nicht nur, sondern es lässt mich echt sauer werden... weil: nicht nur die Abgebildeten haben offensichtlich dann meist, beschämend daneben gegriffen, sondern auch die damalig verantwortlichen...
wenn ich sowas finden würd, von meinen jungs, dann aber... ein persönliches Gespräch wird dies!
Zitat von: Wotan am 05. Oktober 2011, 21:18:42was ja beim "hier, schaut euch mal den link an, was für schöne bundeswehrbilder zu sehen sind!" - gegeben ist...
Das sagt doch überhaupt nichts darüber aus, wie die Bilder entstanden sind und ob wirklich Rechte Dritter verletzt wurden! Was, wenn alle Abgebildeten (mündlich oder durch wissentliches Nase-in-die-Kamera-halten) ihr Einverständnis erklärt haben?
Die Aussage, dass solche Bilder Persönlichkeitsrechte verletzen, ist so allgemein jedenfalls falsch.
Zudem hat hier niemand vom veröffentlichen der Bilder im "Netz" gesprochen
stimmt. es sollten Bilder für mich, meine Familie, und meine Freundin sein. von veröffentlichen hat niemand was gesagt. da würd ich natürlich vorher erlaubniss einholen.
bzw. lädt ja nicht jeder alle seine Bilder auf irgendwelche Netzwerke hoch.
Ich bin zwar kein Jurist und werde es auch nie sein, aber in den meisten Kaserne wird man wohl einem kaum einen Strick draus drehen, wenn man sich ein Erinnerungsfoto vor dem Spind o.Ä, machen läßt. Natürlich sollte man nichts sicherheitsrelavates fotografieren.
Lieber Mailman, diese allgemeine Aussage kann keinen Bestand haben: Es gibt Liegenschaften, in denen aus unterschiedlichen Gründen das Fotografierverbot vom KasKdt extrem durchgesetzt wird, und in dem alle TrTle/DSt angewiesen werden, die Soldaten regelmäßig über das bestehende Verbot zu belehren.
kann mal einer die Antworten die NICHTS mit dem Beitrag zu tun haben killen?
Zitat von: Manu88 am 06. Oktober 2011, 14:49:04
kann mal einer die Antworten die NICHTS mit dem Beitrag zu tun haben killen?
Done
bei uns in Roth wurde penibelst darauf geachtet, dass kein Foto geschossen wurde. Daher leider keine Erinnerungsfotos außer vom Tag derf offenen Tür. Wenn man andere Videos und Bilder im Netz sieht ärgert man sich schon ein wenig.