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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Zeitgeist am 07. Oktober 2011, 00:16:22

Titel: Zurück in den Club - Jurastudent
Beitrag von: Zeitgeist am 07. Oktober 2011, 00:16:22
Moinsen allerseits,
ich studiere Jura, bin im letzten Jahr vor dem ersten Staatsexamen und ehemaliger FWDL23, vor vier Jahren ausgeschieden als SG, mittlerweile 28 Jahre alt, noch kein Reservist.

Meine Frage:
Wie schauen die Möglichkeiten wieder irgendwas bzw. vorallem "mehr" als "nur" Reservist / Reserveübungen zu machen aus ? Möchte das keinesfalls abwerten aber schon mit meiner kostbaren freien Zeit etwas anfangen, was irgendwie dem Allgemeinwohl dienlich bzw. mehr als "Tagsüber schiessen und rumlaufen, abends saufen" ist.
Versteht mich da bitte nicht falsch, ich habe als Nicht-Reservist natürlich keine Ahnung vom durchschnittlichen Reservistendasein und rede hier nur aus Erzählungen und Hörensagen (und habe definitiv nix gegen ein ordentliches Gelage *g*)
War meinerzeit Stationer und Luftwaffensicherungsgerät im schönen Goslar, 9.LAR.
Würde ansonsten die Tage mal nach Hannover pilgern ins dortige Kreiswehrersatzamt und mich beraten lassen...

Besten Gruß und Danke im voraus für Antworten,
-H
Titel: Antw:Zurück in den Club - Jurastudent
Beitrag von: Schamane am 07. Oktober 2011, 07:06:36
Sie müssen sich erstmal fragen, was wollen sie und wie viel Zeit haben sie.
Denn das eine ist freiwillige beorderungsunabhähngige Reservistenarbeit und das andere die Tätigkeit als Reservist in einer aktiven Einheit im Rahmen einer Beorderung.
Mein Rat machen sie das erste Staatsexamen und schaun wie dann ihre Zeit aussieht. Weil Einzelübungen unter 4 Wochen nur in sehr wenigen Verwendungen etwas für den Reservisten und die Truppe bringen und ich glaube nicht das sie für die Ablage P arbeiten wollen.
Titel: Antw:Zurück in den Club - Jurastudent
Beitrag von: miguhamburg1 am 07. Oktober 2011, 07:55:11
Lieber Fragensteller, JEDER regulär ausgeschiedene GWDL, FWDL und SaZ ist automatisch Reservist und darf seinen Dienstgrad mit dem Zusatz d.R. führen.

Was Sie meinen, ist kein in einem Truppenteil beorderter Reservist zu sein. Sie haben jetzt zwei Möglichkeiten, zu den für Sie "sinnvollen" Wehrübungen zu kommen:

1) Sie schauen im Reservistenportal auf der Bundeseehrseite nach, ob und wo SG/OSG-Dienstposten zu besetzen sind, die Ihrer Verwendungsreihe/ATB entsprechen, nehmen Kontakt mit dem TrTl auf und bieten sich an, dort beordert zu werden, um dann dort zu üben.

2) Sie rufen im PersABw in Köln an und lassen sich mit dem Personalführer in der Abteilung V verbinden, der die RechtsberaterStOffz der Reserve führt und schildern ihm Ihre Absicht. Denn dann könnten Sie als fertiger Jurist in dieser Verwendung als ResOffz üben.
Titel: Antw:Zurück in den Club - Jurastudent
Beitrag von: Rollo83 am 08. Oktober 2011, 17:00:03
Kann man als FWDL 23 SG werden ???
Titel: Antw:Zurück in den Club - Jurastudent
Beitrag von: mailman am 08. Oktober 2011, 17:04:00
Also lt SLV müßte man dafür mind. 36 Monate Dienstzeit haben.
Titel: Antw:Zurück in den Club - Jurastudent
Beitrag von: Rollo83 am 08. Oktober 2011, 17:09:28
Genau die 3 Jahre hatte ich auch im Kopf.