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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Thronar am 08. Oktober 2011, 15:42:33

Titel: Rückkehr zur Bundeswehr
Beitrag von: Thronar am 08. Oktober 2011, 15:42:33
Hallo,
ich habe hier ein ziemlich blödes Problem:
Ich habe mich als SaZ4 gemeldet und bin am 4.Okt zur AGA angetreten. Anfangs lief alles gut, aber nach dem 1. mal nachdem wir joggen waren hat sich meine Sportverletzung wieder gemeldet. Die habe ich mir vor ca. 2-3 Monaten geholt, als ich joggen war. Die Symptome sind nach längerer Belastung immernoch spürbar und bewirken, dass ich bei jedem Schritt starke Schmerzen im linken Knie habe. Ich war deswegen schon öfters beim Orthopäden, das letzte mal kurz vor Dienstantritt. Nach der Spritze ins Knie gings wieder besser, bis eben dem Tag an dem wir Sport hatten...

Um auf den Punkt zu kommen: Ich musste die Bundeswehr wieder verlassen, weil es so keinen Sinn hatte. Meine Frage ist nun:
Darf ich, sobald das Knieproblem behoben ist wieder eintreten? Hauptfeldwebel sagt nein, Sani sagt ja...was denn nun? :o
Titel: Antw:Rückkehr zur Bundeswehr
Beitrag von: BulleMölders am 08. Oktober 2011, 17:55:33
Wenn ich den Beitrag so lese, kommt mir der Verdacht, dass sie bei der Einstellungsuntersuchung nichts von dieser Verletzung erwähnt haben.
Wenn sie aufgrund der Verletzung vorübergehend Wehrdienstuntauglich geschrieben werden und entlassen werden, können sie nach ausheilung einen Antrag auf erneute Musterung stellen um den Status des vorübergehend Wehrdienst Unfähig zu ändern. Einen Rechtsanspruch auf eine erneute Musterung habe sie aber nicht.
Sollten sie dauerhaft Wehrdienstuntauglich geschrieben werden ist der Zug abgefahren.

Stellt sich mir allerdings noch die Frage, wie sie die Bundeswehr verlassen wollen?
Titel: Antw:Rückkehr zur Bundeswehr
Beitrag von: KlausP am 08. Oktober 2011, 17:58:22
Zitat... Ich musste die Bundeswehr wieder verlassen, weil es so keinen Sinn hatte. ...

Was steht in Ihrer Entlassungsverfügung?
Titel: Antw:Rückkehr zur Bundeswehr
Beitrag von: BulleMölders am 08. Oktober 2011, 18:01:20
Das  er schon raus ist, habe ich doch tatsächlich überlesen.
Titel: Antw:Rückkehr zur Bundeswehr
Beitrag von: Thronar am 08. Oktober 2011, 19:18:05
Moment. Die Schmerzen waren bei der Einstellungsuntersuchung ja noch nicht wiedergekommen. Das war erst später der Fall, als ich zum 1. mal Sport hatte. Bis dahin dachte ich die Verletzung wäre verheilt.
Bei der Entlassuntersuchung wurde ich als "verwfähig mit Einschränkung" eingestuft.
Titel: Antw:Rückkehr zur Bundeswehr
Beitrag von: KlausP am 08. Oktober 2011, 19:20:01
"verwendungsfähig mit Einschränkungen" wäre aber T2, dann wundert mich die Entlassung.
Titel: Antw:Rückkehr zur Bundeswehr
Beitrag von: walli am 08. Oktober 2011, 20:54:41
Nicht umbedingt.
Bei einem Kameraden von mir war so was ähnliches.Es waren aber beide Knies.
Er wurde auch T2 gemustert und das ist auch richtig aber das heist trotzdem nicht das er einsatzbereit ist.
Er kann aufgrund seiner Verletzung/erkrankung keinen aktiven Dienst aussüben und das innerhalb seiner Probezeit.
Wenn dieses problem aber behoben ist dann darf er nach einer erneuten Musterung wieder in den aktiven Dienst.
Titel: Antw:Rückkehr zur Bundeswehr
Beitrag von: KlausP am 08. Oktober 2011, 21:04:08
Mir müssen Sie nicht erzählen, wie eine Entlassung wegen der Änderung des Tauglichkeitsgrades aussieht, dafür habe ich als Spieß einer AGA-Kompanie für meine Chefs schon zu viele verfasst. Mit welchem Tauglichtkeitsgrad er gemustert wurde ist vollkommen irrelevant dabei. Wenn bei der Einstellungsuntersuchung (und zur Vereinfachung des Entlassungsverfahrens auch schon mal ein paar Tage später) eine Erkrankung festgestellt wird, die die Verwendungsfähigkeit über Monate ausschließt, wird die "Änderung des Tauglichkeitsgrades" beim zuständigen "Leitenden Sanitätsoffizier" (bei uns der Divisionsarzt) auf "vorübergehend nicht verwenungsfähig bis in ... Monaten" (T4) beantragt und der Soldat nach der entsprechenden Genehmigung entlassen - mit dem entsprechenden Text auf der Entlassungsverfügung.
Titel: Antw:Rückkehr zur Bundeswehr
Beitrag von: yasch am 08. Oktober 2011, 22:47:17
Kleine Frage zu dem Thema:
Und zwar trette zum 02.01 meine AGA an,wurde T2 Gemustert,bin gerade damit beschäftigt meine Weissheitszähne
zubehandeln.
Die erste Seite ist schon draussen und musste feststellen,dass ich wenig essen konnte da ich starke Schmerzen hatte.
Selber habe ich 3KG Gewicht verloren.Mein BMI war bei der Musterung 19,7(19 muss ich).
Die Andere Seite kommt Mitte/Ende Dezember raus.
Jetzt zur Eigentlichen Frage:Kann ich dadurch das ich den BMI von 19 nicht erreiche,Dienstunfähig eingestuft werden?
obwohl ich topfit bin?

Eventuell wer was ähnliches schon erlebt?

mfg




Titel: Antw:Rückkehr zur Bundeswehr
Beitrag von: Thronar am 08. Oktober 2011, 23:30:02
Es war eben nicht so, dass die Bundeswehr mich entlassen hat. Von denen aus gesehn wäre ich dienstfähig gewesen, aber da ich bei jedem Schritt Schmerzen hatte, bin ich quasi mehr oder weniger freiwillig gegangen...
Titel: Antw:Rückkehr zur Bundeswehr
Beitrag von: KnetMasse am 09. Oktober 2011, 01:00:51
Zitat von: yasch am 08. Oktober 2011, 22:47:17
Kleine Frage zu dem Thema:
Und zwar trette zum 02.01 meine AGA an,wurde T2 Gemustert,bin gerade damit beschäftigt meine Weissheitszähne
zubehandeln.
Die erste Seite ist schon draussen und musste feststellen,dass ich wenig essen konnte da ich starke Schmerzen hatte.
Selber habe ich 3KG Gewicht verloren.Mein BMI war bei der Musterung 19,7(19 muss ich).
Die Andere Seite kommt Mitte/Ende Dezember raus.
Jetzt zur Eigentlichen Frage:Kann ich dadurch das ich den BMI von 19 nicht erreiche,Dienstunfähig eingestuft werden?
obwohl ich topfit bin?

Eventuell wer was ähnliches schon erlebt?

mfg

eher unwahrscheinlich. Wenn du Glück hast und noch nicht zu viel Zeit seit deiner letzten Musterung vergangen ist, wirst du beim Anfang deiner AGA auch nicht mehr gemustert (war zumindest bei mir so, sonst hätt ich auch Probs gehabt ;) ). Und auch so. Ich glaub net, dass die dich direckt ausmustern wenn dein BMI minimal zu gering ist. Bekommst dann warscheinlich ne belehrung vom Arzt und musst dich evtl. im Laufe deiner AGA nochmal da melden. Ich geb allerdings keinen Gewehr auf meine Aussage, dass wird ja erfahrungsgemäß in jeder Einheit anders geregelt...mach dir trotzdem keinen allzu großn Kopf. Das schlimmste haste hinter dir und zur Not kannste denen nen guten Grund für den Gewichtsverlust liefern.
Titel: Antw:Rückkehr zur Bundeswehr
Beitrag von: Jakkaru am 09. Oktober 2011, 01:41:08
ZitatEs war eben nicht so, dass die Bundeswehr mich entlassen hat. Von denen aus gesehn wäre ich dienstfähig gewesen, aber da ich bei jedem Schritt Schmerzen hatte, bin ich quasi mehr oder weniger freiwillig gegangen...

Dann dürfen Sie sich in einem Jahr gern noch einmal bewerben, falls Ihr Knie dann wieder für ein paar Tage einsatzbereit ist ::)
Titel: Antw:Rückkehr zur Bundeswehr
Beitrag von: walli am 09. Oktober 2011, 19:13:08
Da gebe Ihnen voll recht.Ich meinte ja nicht das Sie unrecht haben aber das der Soldat nicht komplett raus ist,sofern er wieder voll und ganz genessen wird.
Titel: Antw:Rückkehr zur Bundeswehr
Beitrag von: walli am 09. Oktober 2011, 21:51:46
Ein frage aber noch.
Wenn Sie wegen dem Knie sobald es probleme macht dauernd eine spritze bekommen müssen,meinen Sie das es noch was bringt?Hilft da keine OP eventuell.
Aufjedem fall gute besserung. ;)