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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: kimbo am 13. Oktober 2011, 20:44:28

Titel: 01/12 AGA - 04/12 Vater
Beitrag von: kimbo am 13. Oktober 2011, 20:44:28
Guten Abend,

bin mir nicht sicher ob ich in diesem Bereich richtig bin aber stelle trotzdem meine Frage.

Ich beginne im Januar 2012 meine AGA und werde im April 2012 Vater. Muss ich das jetzt schon melden oder wie gehe ich jetzt am besten damit um ? Ich möchte keine Elternzeit nehmen da ich Heimatnah stationiert sein werde.
Wie ist das wenn mein Kind geboren wird ? Ein genauer Tag wird feststehen da es durch einen Kaiserschnitt auf die Welt kommt. Erhalte ich für diesen Tag frei oder gibt es da irgendwelche Sonderregelungen ?
Hat jemand schonmal ähnliche Dinge mitbekommen und kann mir darüber berichten ?
Titel: Antw:01/12 AGA - 04/12 Vater
Beitrag von: miguhamburg1 am 13. Oktober 2011, 20:55:42
Da Ihre AGA maximal bis Ende März andauern wird, ist für einen Sonderurlaub die AGA-Einheit nur dann zuständig, wenn Sie auch im Anschluss dort als Angehöriger verbleiben. Melden Sie sich also dann bei Ihren (neuen) Vorgesetzten, damit Sie zeitgerecht Ihren Sonderurlaub beantragen können, der Ihnen laut Soldatenurlaubsverordnung zusteht. Sollte Ihr Kind allerdings gleich Anfang April geboren werden, wenn Sie ggf. Dienstantritt in der neuen Einheit hätten, sollten Sie dies Ihrem AGA-Spieß melden, damit der mit seinem Spieß-Kameraden der neuen Kompanie regeln kann, wie vorgegangen werden soll.
Titel: Antw:01/12 AGA - 04/12 Vater
Beitrag von: kimbo am 13. Oktober 2011, 20:59:28
Ja, also der geplannte Termin ist gegen Ende April. Und das reicht wenn ich Anfang April meinem Spieß sage ich hätte gerne an diesem Tag bzw. für die darauffolgenden Tage Urlaub ?
Ich kenne es z.B. bei meinem jetzigen Arbeitgeber, dass ich mind. 3 - 4 Monate vorher Bescheid geben muss wann ich Urlaub bzw. Frei haben möchte. Deswegen die Frage.
Titel: Antw:01/12 AGA - 04/12 Vater
Beitrag von: miguhamburg1 am 13. Oktober 2011, 21:07:17
Das nützt Ihnen jetzt aber doch nichts, denn Ihr Stammtruppenteil wird erst dann endgültig über die zuversetzten Soldaten informiert, wenn feststeht, wer seinen Dienst überhaupt angetreten hat und tauglich ist nach der Einstellungsuntersuchung beim Truppenarzt. Jetzt kann mit der Information weder Ihre AGA-Kompanie, noch Ihr Stammtruppenteil etwas anfangen.
Titel: Antw:01/12 AGA - 04/12 Vater
Beitrag von: ulli76 am 13. Oktober 2011, 21:08:19
Wegen einem Tag wird das wohl kein Problem geben, wenn du nen knappen Monat vorher Bescheid gibst.
Aber überleg dir, ob du nicht zusätzlich zu dem einen Tag Sonderurlaub noch reguläre Urlaubstage nehmen willst. Selbst das sollte bei diesem Anlass passen.