Hallo leute. Habe mal eine frage! Und zwar habe ich eine erweiterte sicherheitsprüfung vor meinen Dienstantritt.
1: muss ich meine Freundin mit angeben? Wir wohnen nicht zusammen. Und werden auch nicht zusammen ziehen wenn ich beim bund bin. Sehen uns nur am Wochenende und vieleicht mal in der woche.
In der Erklärung vom znwg steht nur lebenspartner und Ehegatten.
Es muss sich um eine gefestigte Partnerschaft handelt, die sich dadurch auszeichnet, dass man wechselseitig füreinander einsteht und füreinander Verantwortung übernimmt. Das ist gegeben, wenn man beispielsweise zusammen wohnt, ein gemeinsames Konto führt oder ähnliches.
Das ist nicht gegeben, wenn man erst seit kurzer Zeit eine Romanze am Laufen hat, die man nur am Wochenende mal sieht, jedoch ansonsten jeder für sich selbst verantwortlich ist. Allerdings ist die Abgrenzung nicht immer einfach und fließend.
Zitat von: justice005 am 14. Oktober 2011, 14:03:12
Es muss sich um eine gefestigte Partnerschaft handelt, die sich dadurch auszeichnet, dass man wechselseitig füreinander einsteht und füreinander Verantwortung übernommt. Das ist gegeben, wenn man beispielsweise zusammen wohnt, ein gemeinsames Konto führt oder ähnliches.
Das ist nicht gegeben, wenn man erst seit kurzer Zeit eine Romanze am Laufen hat, die man nur am Wochenende mal sieht, jedoch ansonsten jeder für sich selbst verantwortlich ist. Allerdings ist die Angrenzung nicht immer einfach und fließend.
Danke für die schnelle Antwort. Es bestehen keine gemeinsamen Konten und jeder ist für sich selber verantwortlich.
Ich werde in der woche in der Kaserne wohnen.
Also brauche ich sie nicht mit angeben?
Woher sollen wir wissen, wie gefestigt Ihre Partnerschaft ist, auch wenn jeder ein Konto hat und Sie wochentags getrennt leben?
Das müssen Sie schon selbst beurteilen!
Zitat von: miguhamburg1 am 14. Oktober 2011, 14:35:46
Woher sollen wir wissen, wie gefestigt Ihre Partnerschaft ist, auch wenn jeder ein Konto hat und Sie wochentags getrennt leben?
Das müssen Sie schon selbst beurteilen!
Ja das ist richtig. Das können sie nicht wissen
@ maler:
wie lange seid ihr denn zusammen? Was habst ihr für konkrete Zukunftspläne?
Im Zweifel würde ich sie aber lieber angeben... besser zuviel als zuwendig angeben in diesem Fall....
Die Anlage C3 aus der ZDv 2/30 war aber bei der Sicherheitserklärung mit dabei? Darin wird auch der Punkt erläutert.
Und falls die Auskunft noch nicht aussagekräftig genug ist, kann man im Zweifelsfall immer noch bei der Stelle nachfragen, die die Sicherheitserklärung bearbeitet. Dort wird man dann eine belastbare Auskunft erhalten.
Zitat von: justice005 am 14. Oktober 2011, 14:45:43
@ maler:
wie lange seid ihr denn zusammen? Was habst ihr für konkrete Zukunftspläne?
Im Zweifel würde ich sie aber lieber angeben... besser zuviel als zuwendig angeben in diesem Fall....
Sind schon über 4 jahre zusammen. Was in der Zukunft ist wissen wir noch nicht. Werde sie einfach mit angeben.
Ich denke mal ich werde sie mit angeben. Dann bin ich auf der Sichern seite.
Danke für die antworten
Und da das Thema sicherlich auch für andere Nutzer interessant ist, habe ich es mal wiederhergestellt ...
hey, ich soll am 1.4. meinen Dienstantritt antreten. Und habe die Unterlagen Sicherheitserklärung für die erweiterte Sicherheitsüberprüfung bekommen Zdv 2/30 Anlage C3/1 nun habe ich aber einen Fehler mit eingebaut und wollte das Dokument neu im Internet suchen und Ausdrucken aber ich finde diese Datei nirgends, kann mir eventuell jemand helfen? :o
Durchstreichen, Namenskürzel dran und korrigieren. Im Zweifelsfall mit Anlage. Wie immer gilt aber: Solche Fragen beantwortet der zuständige Sicherheitsbeauftrage von dem die Unterlagen kommen.
Gruß Andi