Hallo zusammen,
mir ist folgendes am WE passiert..
Durch eine Polizeikontrolle wurde Amphetamine im Urin festgestellt Blutentnahme folgte!
Jetzt wird wohl sehr wahrscheinlich eine MPU und Bussgeld folgen, ich bin mir nicht im klaren wie diese Substanz in meinen Körper gelangt ist.
Sehr wahrscheinlich durch einen Diskothekenbesuch und einem Getränk von einem Mädchen, was ich auch der Polizei gemeldet habe!
Ich hatte im September eine erfolgreiche Einstellung beim ZFNWG mit der Auflage meine Zähne zu machen, bin Z.z. dabei diesen Befund zu beheben.
Ich habe eine vorläufige zusage für Januar bzw April! Ich kann es bis April aufschieben! Meine Frage was soll ich jetzt machen? Ich bin am Boden zerstört das ich so naiv war und Getränke entgegengenommen habe ohne Mistrauen der Person gegenüber!
Wird das an die Bundeswehr gemeldet bei Verurteilung / MPU? Denn noch habe ich ja nichts unterschrieben, erst nach Beseitigung des Zahnbefundes wäre ich doch erst Zeitsoldat oder nicht?!
Bitte brauche dringend eure Hilfe!
Wenn Sie verurteilt werden, bekommt die Bw das mit. Und bei Verstoß gegen das BTMG haben Sie schlecht Karten.
auch wenn ich den vertrag noch nicht nicht unterschrieben habe, ich muss erst den befund klären und dann würde es zur einer einstellung kommen! wie kann ich meine unschuld beweisen?
Zitat von: OG82 am 14. Oktober 2011, 16:17:45
wie kann ich meine unschuld beweisen?
Eigentlich muss Ihnen die Schuld bewiesen werden. Wobei starke Indizien gegen Sie sprechen. Es sind ja Ihre Blutwerte. Und den Rest verrät Ihnen Ihr Anwalt ...
Nehmen wir an das was gefunden wird, warum auch immer!? Wäre der Verlust des FS als Einsatzsanitäter schlimm?
Ich denke das war's mit der Einstellung.
Grüsse
Megawaldi
ZitatWäre der Verlust des FS als Einsatzsanitäter schlimm?
Einsatzsanitäter sind oft auch Militärkraftfahrer (z. B. des BAT) - wenn die Stelle so geschlüsselt ist, ist die Eignung wohl dahin ...
Und wer hat im Trupp Zugang zu den Intensivmedikamenten ...?
ja super! :( was soll ich denn jetzt am besten machen?
Sich einen guten Anwalt suchen, der einem Richter schlüssig nachweisen kann, dass es möglich ist, dass ein bisher Rauschmittelfreier es nicht bemerkt, dass er zuvor unbemerkt Amphetamine zu sich genommen hat.
Nur zur Anmerkung: Bis zum Abschluss dieses Verfahrens werden Sie Ihre Einstellung vergessen können.
schöne scheisse hast du da! :o
ich wünsche dir glück und drück dir die daumen jung!
aber mal eine andere frage, muss man denn militärkraftfahrer werden? was ist wenn man wie in meinem fall auch einsatzsani ist,
nicht unbedingt als fahrer eingesetzt werden möchte, da man privat selber kein fahrzeug führt und ich auch selber sehr unsicher auto fahre?
Das spielt keine Rolle. Solange das Verfahren noch läuft erfolgt keine Einstellung.
Da die Gerichte momentan sehr überlastet sind, wird´s wohl nix mit Januar.
Ich hab noch ne schlechte Nachricht für dich:
Auch nach einmaligem Drogenkonsum besteht eine mindestens 6-monatige Sperre für die Tauglichkeit. Da ist der Bundeswehr recht egal, wie die Substanz in den Körper gekommen ist. Das Problem ist nämlich, dass es in diesem Zeitraum zu Nachwirkungen kommen kann. Ok, zwar eher bei THC und Co. mit den späten Horror- und sonstigen Trips. Aber die Vorschrift unterscheidet da nicht zwischen den Drogenarten.
Es kann mir doch keine erzählen....
Mir wurden Drogen in mein Glas getan und ich habs nicht einmal gemerkt als die Wirkung anfing....
Da würde ich mir KEINE Hoffnungen auf eine Einstellung machen und mich mal nach einem anderen Job um sehen...
Drogen und Sanitätsdienst geht bei der Bw überhaupt nicht! Ich denke, das kannst Du wirklich vergessen.
Zitat von: smutjie am 15. Oktober 2011, 05:06:25
Es kann mir doch keine erzählen....
Mir wurden Drogen in mein Glas getan und ich habs nicht einmal gemerkt als die Wirkung anfing....
Doch, natürlich. Ist fast immer so. Frag mal jemanden, der regelmäßig mit BTMG-Prozessen zu tun hat, sei es nun ein Anwalt, Staatsanwalt, Polizist, Sozialarbeiter oder Jugendgerichtshelfer... es ist wirklich fast immer so. Praktisch niemand, der mit nachweisbaren Drogen im Körper aufgegriffen wird, war das selbst. Entweder hat ihnen jemand was ins Getränk gekippt, oder es gab harmlos aussehende Kekse zu Weihnachten, oder irgendjemand im Raum hat wohl gekifft...
Das ist genauso wie bei Steuerhinterziehern, die habe ihr Geld auch nie selber ins Ausland verschoben, das waren immer andere, zumeist die Banken.
ZitatBei einer Schutzbehauptung handelt es sich um eine falsche Aussage, welche getätigt wird, um die eigene Schuld zu verbergen und einer Strafe zu entkommen.[1] Der Begriff wird auch verwendet, um nicht direkt von einer Lüge sprechen zu müssen.[2]
Wiki
Zitat von: smutjie am 15. Oktober 2011, 05:06:25
Es kann mir doch keine erzählen....
Mir wurden Drogen in mein Glas getan und ich habs nicht einmal gemerkt als die Wirkung anfing....
Ah ja, und die zig Opfer von Vergewaltigungen, die mittels Drogen im Getränk gefügig und wehrlos gemacht werden wollten das dann wahrscheinlich auch alle selber...
Zitat von: Andi am 17. Oktober 2011, 11:30:50
Ah ja, und die zig Opfer von Vergewaltigungen, die mittels Drogen im Getränk gefügig und wehrlos gemacht werden wollten das dann wahrscheinlich auch alle selber...
Dürfte in diesem Fall nicht vergleichbar sein, da diese dann erst mal völlig flach liegen und nicht zufällig bei einer Polizeikontrolle... ;)
ZitatAmphetamine
@ Andi:
Für den "Anwendungsfall Willig machen / Betäuben" eher weniger geeignet.
(... das wäre GHB (Gamma-Hydroxybuttersäure))
@ Alle:
Grundsätzlich sollte man schon sicherstellen, dass man nur das zu sich nimmt, was man auch möchte.
Zitat von: ksk am 14. Oktober 2011, 17:33:40
aber mal eine andere frage, muss man denn militärkraftfahrer werden? was ist wenn man wie in meinem fall auch einsatzsani ist, nicht unbedingt als fahrer eingesetzt werden möchte, da man privat selber kein fahrzeug führt und ich auch selber sehr unsicher auto fahre?
Wie schon an anderer Stelle beschrieben, sind die Stellen als EinsSan / MKF geschlüsselt, somit gehört die Ausbildung zum Kraftfahrer zur Ausbildung für den Dienstposten. Liegt ein Hinderungsgrund, wie z.B. eine negative MPU, für diese Ausbildung vor, kann der Soldat nicht dienstpostengerecht ausgebildet werden und damit gibt es ein Einstellungshindernis.
Ähnlich gelagertes Beispiel aus eigener Erfahrung: Ein Soldat (SaZ 4) bewirbt sich (einfach ausgedrückt) auf eine SaZ 8 Stelle, die neben dem EinsSan auch MKF B/C/E geschlüsselt ist. Leider stellt sich bei der Untersuchung beim Augenarzt heraus, daß er ein Problem mit dem räumlichen Sehen hat. Dadurch kann er den FS nicht machen und obwohl er ansonsten alle Erfordernisse erfüllt, wird es nichts mit dem SaZ 8, obwohl der DV ihn gerne auf dieser Stelle gesehen hätte.
Es ist bei dieser Betrachtung irrelevant, ob der Soldat in seiner Stammeinheit tatsächlich auch als Kraftfahrer eingesetzt wird, ebenso wie persönliche Präferenzen im Hinblick auf das generelle Führen von Kraftfahrzeugen.
Zitat von: OG82 am 14. Oktober 2011, 16:11:09
Hallo zusammen,
mir ist folgendes am WE passiert..
Durch eine Polizeikontrolle wurde Amphetamine im Urin festgestellt Blutentnahme folgte!
Jetzt wird wohl sehr wahrscheinlich eine MPU und Bussgeld folgen, ich bin mir nicht im klaren wie diese Substanz in meinen Körper gelangt ist.
Sehr wahrscheinlich durch einen Diskothekenbesuch und einem Getränk von einem Mädchen, was ich auch der Polizei gemeldet habe!
Ich schließe mich den Vorposten mit der Beurteilung an ... sofern ihre Angaben, dass sie noch nie etwas mit BTM zu tun hatten, der Wahrheit entsprechen, helfen vielleicht alte Blutuntersuchungsbefunde (sofern vorhanden) ihres Hausarztes um ihre Unschuld zu beweisen.
Zitat von: schlammtreiber am 17. Oktober 2011, 11:57:16
Dürfte in diesem Fall nicht vergleichbar sein,
Doch, denn es geht um das Szenario, dass jemand unwissentlich und unwillentlich eine Substanz in Getränk gemischt bekommt...
Zitat von: Andi am 17. Oktober 2011, 13:52:13
Doch, denn es geht um das Szenario, dass jemand unwissentlich und unwillentlich eine Substanz in Getränk gemischt bekommt...
Der Teil geht natürlich klar, schließlich kann man so Kindern auch ihre Medizin verabreichen ;)
Das hier ist schon etwas fraglicher:
Zitat von: smutjie am 15. Oktober 2011, 05:06:25
Es kann mir doch keine erzählen....
Mir wurden Drogen in mein Glas getan und ich habs nicht einmal gemerkt als die Wirkung anfing....
Erst zufällig durch die Polizei gemerkt?
Wie auch immer: selbst wenn´s stimmt, kaum einer wird´s glauben, weil die Ausrede derart abgedroschen ist, dass sie bei ebay unter "Retro-Artikel" fimiert. ;)
ZitatDoch, denn es geht um das Szenario, dass jemand unwissentlich und unwillentlich eine Substanz in Getränk gemischt bekommt...
Ja, aber wer hätte da ein Motiv? Bei GHB gibt es ein Motiv, aber bei Amphetaminen?
Insbesondere die Behauptung, "nichts" gemerkt zu haben ...
(Gerade ein "Unschuldiger" würde bei dem hohen Risiko einer Fehldosierung bei ungewollter Einnahme vermutlich selber etwas merken - und zwar vor Antritt der Fahrt - und man trinkt natürlich andauernd aus fremden Gläsern).
Ich halte nach wie vor die These "Schutzbehauptung" für am wahrscheinlichsten.
... aber die Beurteilung obliegt natürlich einem Gericht.
Edit:
@ Snake:
Zitathelfen vielleicht alte Blutuntersuchungsbefunde (sofern vorhanden) ihres Hausarztes um ihre Unschuld zu beweisen.
Kannst Du kurz erklären, was Du meinst? Bei normalen Patienten gibt es keine "B - Probe", die entsprechend gelagert wird - das Blut wird nach den Tests vernichtet - es werden nur sehr GEZIELT einzelne Blutparameter untersucht, es kann nur gefunden werden, wenn danach gesucht wird (es gibt tausende Blutparameter ...).
Ergo: Ein normales Blutbild kann nie im Nachhinein als Drogentest genutzt werden.
Zitat von: schlammtreiber am 17. Oktober 2011, 14:04:57
Zitat von: smutjie am 15. Oktober 2011, 05:06:25
Es kann mir doch keine erzählen....
Mir wurden Drogen in mein Glas getan und ich habs nicht einmal gemerkt als die Wirkung anfing....
Erst zufällig durch die Polizei gemerkt?
Gerade bei minderer Dosierung merken die meisten Menschen nicht, wenn sie berauschende Mittel zu sich genommen haben und erst recht nicht, ob sie irgendwelche Ausfallerscheinungen oder Einschränkungen erleben - egal ob Alkohol ("klar kann ich noch fahren") oder sonstwas. Selbst wenn man jemanden mit Beruhigungsmitteln oder GHB vollpumpt heißt das noch lange nicht, dass er dann noch in der Lage ist aktiv zu bemerken, dass er/sie gerade auf einen Totalausfall zusteuert.
Gruß Andi
@ Andi:
Meine Frage kannst Du bestimmt erahnen:
ZitatGerade bei minderer Dosierung merken die meisten Menschen nicht, wenn sie berauschende Mittel zu sich genommen haben
Quellen?
Klar, wenn die Dosierung wirklich gering ist, merkt mans nicht - die Polizei aber auch nicht.
Sobald es dann Ausfallerscheinungen gibt, so dass die Polizei einen Anfangsverdacht hat (für den Urintest), wird auch eine Schwelle erreicht, die der Probant merken sollte ...
(Quelle: Eigene Erfahrungen mit Alkohol / Nikotin - und ich rede im ersten Fall von einer Schwelle, die deutlich unterhalb der Fahruntüchtigkeit liegt.)
Zitat von: F_K am 17. Oktober 2011, 14:08:14
@ Snake:
Zitathelfen vielleicht alte Blutuntersuchungsbefunde (sofern vorhanden) ihres Hausarztes um ihre Unschuld zu beweisen.
Kannst Du kurz erklären, was Du meinst? Bei normalen Patienten gibt es keine "B - Probe", die entsprechend gelagert wird - das Blut wird nach den Tests vernichtet - es werden nur sehr GEZIELT einzelne Blutparameter untersucht, es kann nur gefunden werden, wenn danach gesucht wird (es gibt tausende Blutparameter ...).
Ergo: Ein normales Blutbild kann nie im Nachhinein als Drogentest genutzt werden.
Ich habe mal in einer TV Reportage gehört, dass regelmässiger BTM Konsum auch anhand von Blutbildern erkennbar sei, da gewisse Werte dann dauerhaft von den Normwerten leicht abweichen. Dies soll jedoch auch davon abhängig sein, was konsumiert wurde.
Im konkreten Fall ging es darum, dass ein Doc schon anhand eines normalen Blutbildes erkennen können soll, wenn ein Mensch chemische Drogen wie z.B. Ecstasy und andere Amphetamine regelmässig konsumiert .... aber vielleicht kann Ulli hierzu noch mal was sagen? :)
Natürlich haben heutzutage die Drogendealer oder die Konsumenten so viel Geldmittel über, dass sie das Zeug einfach in fremde Getränke schmeißen ohne dafür eine Gegenleistung zu bekommen :P
Abgesehen hiervon selbstverständlich die Verarbreichung von GHB um Vergewaltigungen durchzuführen.
Meine Frage an den Ersteller.... Was wurden denn bei der Polizei angezeigt, die Straftat nach § 316 StGb oder lediglich die Ordnungswidrigkeit nach § 24 a StVG.
Einen Drogenkonsum kann man nicht über ein Blutbild bestätigen oder ausschließen.
Ja dann eben über eine Blutanalyse.
@Ulli
Wenn jedoch der Beschuldigte, wie in diesem Fall, überführt wurde, gäbe es da erkennbare Zusammenhänge mit alten Blutuntersuchungsergebnissen die den Verdacht des häufigeren Konsums unterstreichen?
Nur wenn es alte Drogentests gibt. Aber selbst die wären recht wertlos, da ja ein aktueller positiver Befund vorliegt.
An den normalen Blutuntersuchungen kann man es nicht sehen.
Hm ... okay.
Zitat von: Andre87 am 18. Oktober 2011, 13:22:41
Natürlich haben heutzutage die Drogendealer oder die Konsumenten so viel Geldmittel über, dass sie das Zeug einfach in fremde Getränke schmeißen ohne dafür eine Gegenleistung zu bekommen :P
Bei uns im Nachbarort wurde vor gut 10 Jahren eine Disco von der Polizei dicht gemacht, weil da ständig Leuten, vorzugsweise "Stammkunden", etwas in die Getränke gemischt wurde. Der Plan war wohl die Leute abhängig zu machen und ihnen später etwas anzubieten... Sowas nennt man Zukunftsinvestition. Die Geschichte weiß ich von nem bekannten Polizisten, der bei der Schließung mit dabei war.
Also ist man dann irgendwann süchtig und weiß nicht warum und wonach?! Klingt nachvollziehbar .... :o
... "Probestücke" sind auch bei Dealern ein beliebtes Mittel, Neukunden zu gewinnen.
Dabei ist natürlich wichtig, im Gespräch die Vorzüge herauszustellen und sich selber als Quelle für Nachschub anzubieten. Alles andere sind wohl eher "Gerüchte".
Eine ganze Diskothek "drauf" zubringen halte ich auch für eine großes Gerücht. Das es Diskotheken gibt, in denen viel gedealt wird ist dagegen natürlich nicht auszuschließen.
Gängig ist wohl im allg. das der Erstkunde immer den besseren ungestreckten Stoff bekommt. Bei nächsten "einkaufen" bekommt er die minderwertige Ware (bei der ja dann nur der Dealer seinen Gewinn rauszieht) und dadurch das er nicht das gleiche tolle Erlebnis hat wie beim ersten mal, kauft er mehr und Öfter. Und - Zack - einen neuen Stammkunden gewonnen.