Ich möchte eine (bereits genehmigte) Nebentätigkeit aufnehmen (kein Minijob/ keine geringfügige Beschäftigung). Mein Arbeitgeber möchte von meinem Gehalt Sozialversicherungsbeiträge abführen und verlangt von mir die Anmeldung zu einer gesetzlichen Krankenversicherung. Nun habe ich gehört, dass ich als Soldat bei Nebentätigkeiten zwar sozialversicherungspflichtig bin (Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung), allerdings nicht krankenversicherungspflichtig bin, da ich ja weiterhin Anspruch auf freie Heilfürsorge habe. Demnach müsste ich für meine Nebentätikeit keiner gesetzlichen Krankenversicherung beitreten.
Stimmt das, und wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
Danke für eure Hilfe!
Die Krankenversicherung hängt ja nicht an deinem Beruf, sondern an dir als Person.
Wenn du dich während der zivilen Arbeit verletzt, läuft das über die zuständige Berufsgenossenschaft.Dein ziviler Arbeitgeber muss dich also BG-lich versichern.
Du hast übrigens keine freie Heilfürsorge, sondern unentgeltliche truppenärztliche Versorgung.
Übt der Soldat weitere Beschäftigungen aus, bleibt er auch dort krankenversicherungsfrei. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind Soldaten ebenfalls versicherungsfrei; jedoch bezieht sich die Versicherungsfreiheit nicht auf Nebenbeschäftigungen.
Während Nebenbeschäftigungen grundsätzlich arbeitslosenversicherungspflichtig sind, kann in der Rentenversicherung ausnahmsweise Versicherungsfreiheit bestehen, wenn dem Soldaten aus der Nebenbeschäftigung Versorgungsansprüche zugesichert sind.
vgl. auch Die Versicherungsfreiheit von Soldaten in Beschäftigungen während und nach Beendigung des Dienstverhältnisses" von Jörg Peter Erdmann, original erschienen in: Die Beiträge zur Sozial- und Arbeitslosenversicherung, herausgegeben von Verlag Meuer, Meuer: Schwabach 5/2008 Heft 5, 257 - 264