Mich interessiert es ob ich trotz das ich schon im gefängnis war zur Bundeswehr darf???
Wie lange warst du da, wie lange ist das her und weswegen?
Das war bis voriges jahr mai und ich war sechs monate wegen verwendens von kennzeichen verfassungs wiedrigen organisationen
Das wird dann wohl nichts. Und warum wurde die Haftstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt?
mh schade die bundeswehr interessiert mich schon dank dir das du mir geantwortet hast!!!
Sorry ich hatte erst Bewähgrung aber die wurde wiederrufen hab mich leider nicht an meine Berwährungsauflagen
gehalten!!!
6 Monate sind zwar kein absoluter Ausschluss (der besteht ab 1 Jahr Freiheitsstrafe), aber meiner Einschätzung nach wird das nix mit der Bundeswehr.
Zu kurz her und bei dem Grund, wird der Rechtsberater seinen Segen nicht geben.
Ne widerrufene Bewährung kommt zusätzlich nicht gerade gut.
Da kann ich ds wohl vergessen was meinst du könnte ich es nächstes jahr mal versuchen???
Versuchen kannste es, aber ich denke, dass man dich dauerhaft nicht zulassen wird.
Nagut da werd ich mal mein bestes geben ich dank dir für deine hilfe und wünsch dir noch einen schönen Abend!!!
@ Fragensteller: Das mit der Bw wird für Sie definitiv nichts mehr, denn wer wegen rechtsradikaler (denn das war es ja wohl) Delikte vorbestraft ist, der wird in keiner Laufbahn und in keinem Status Dienst in unseren Streitkräten tun, und das ist auch gut so!