Servus Kameraden!
Ich spiele zur Zeit mit dem gedanken mich fuer eine Feldwebel Laufbahn zu verpflichten. Habe 2008 die BW als OG nach meinem GWDL verlassen. Wenn es mit einer Wiedereinstellung klappen sollte, wuerde ich dann als OG wieder anfangen oder muesste(duerfte) ich die AGA nochmal durchlaufen???
2te Frage:
Ist es moeglich (nur) in der Kaserne zu leben und zu wohnen? Also das quasi auf meinem Personalausweis die Kasernenadresse steht und ich auch dort gemeldet bin mit Postanschrift etc. Das ich bis 25 Kasernenpflicht habe weiss ich, werde im Dezember 24 und wuerde gerne auf eine Wohnung ausserhalb der Kaserne verzichten (auch in Zukunft.) Habe was davon gelesen, dass man dann sozusagen eine Pauschale zahlen muss, wenn man ueber 25 ist und in der Kaserne wohnt.
Danke fuer die Antworten!!!
Hacke Tau...
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Das Thema wurde hier schon häufig besprochen.
Hallo Joker81!
Die Suchfunktion hat mir leider (vor allem bei der 2ten Frage) nicht weitergeholfen.
Danke trotzdem fuer den Tipp.
In vielen Kasernen hast Du die Möglichkeit nach erreichen der 25zigsten zu Wohnen.
Anmelden in der Kaserne haben die Bürgermeister gerne, dafür bekommen die Geier Geld.
Da haben doch tatsächlich die Bürgermeister sich untereinander vors Gericht gezogen.
Laut Verwaltungsgericht kann dies aber heute nicht mehr durchgesetzt werde.
Ob Du Dich in der Kaserne oder bei Deinen Eltern anmeldest, bleibt ganz alleine Dir überlassen.
Zitat von: Patrick1987 am 17. Oktober 2011, 16:21:29
Habe 2008 die BW als OG nach meinem GWDL verlassen. Wenn es mit einer Wiedereinstellung klappen sollte, wuerde ich dann als OG wieder anfangen oder muesste(duerfte) ich die AGA nochmal durchlaufen???
Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun, du bist OG und bleibst es bis du befördert wirst oder vom Truppendienstgericht im Dienstgrad herabgesetzt wirst. Ob du die AGA wiederholen musst oder nicht wird dir hier niemand sagen können, wahrscheinlich aber nicht.
Zitat von: Patrick1987 am 17. Oktober 2011, 16:21:29
Ist es moeglich (nur) in der Kaserne zu leben und zu wohnen? Also das quasi auf meinem Personalausweis die Kasernenadresse steht und ich auch dort gemeldet bin mit Postanschrift etc.
Du bist sogar gesetzlich verpflichtet dich als SaZ an deinem Standort mit Erstwohnsitz zu melden. Und solange dir Unterkunft gestellt werden kann, kannst du in der Kaserne auch "wohnen". Dir sollte aber klar sein, dass du keine Einzelstube oder Wohnung bekommst, sondern eine völlig normale Truppenunterkunft.
Zitat von: Patrick1987 am 17. Oktober 2011, 16:21:29
Das ich bis 25 Kasernenpflicht habe weiss ich, werde im Dezember 24 und wuerde gerne auf eine Wohnung ausserhalb der Kaserne verzichten (auch in Zukunft.)
Und deine Freundin kommt dann mit in die Gemeinschaftsunterkunft und jeder darf mal? ;) Ne, im Ernst, die meisten Standorte haben kaum noch Unterkunftskapazität, so dass alles ab 25 rigoros aus der Kaserne fliegt.
Zitat von: Patrick1987 am 17. Oktober 2011, 16:21:29
Habe was davon gelesen, dass man dann sozusagen eine Pauschale zahlen muss, wenn man ueber 25 ist und in der Kaserne wohnt.
Eine Pauschale zahlst du auch unter 25, nur wird die bis dahin gleich vom Brutto abgezogen. Das ist aber keine Miete, sondern nur eine entgeltliche Aufwendung für unetgeltliche Leistungen deines (zukünftigen) Dienstherren.
Gruß Andi
Zitat von: kurbelwelle am 17. Oktober 2011, 16:30:22
Laut Verwaltungsgericht kann dies aber heute nicht mehr durchgesetzt werde.
Welches bitte? In welchem Urteil?
Zitat von: kurbelwelle am 17. Oktober 2011, 16:30:22
Ob Du Dich in der Kaserne oder bei Deinen Eltern anmeldest, bleibt ganz alleine Dir überlassen.
Nö, siehe §9 BGB!
Danke fuer die Antworten, hat mir geholfen :)