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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Pioneer92 am 20. Oktober 2011, 16:29:40

Titel: Wohnung für Zulage überschreiben lassen?
Beitrag von: Pioneer92 am 20. Oktober 2011, 16:29:40
Abend zusammen.
Ich hab mal eine kurze Frage.
Ich bin 19 und wohn, ist ja eigntl. normal, noch bei meiner Mutter ( Nein, kein Hotel Mama  :D). Diese ist geringverdienerin und somit werde ich die Wohnung, wenn ich ab dem 02.01.2012 beim Bund anfange, komplett übernehmen.

Dafür meine Frage: Bringt es etwas, den Mietvertrag auf meinen Namen, da wir im Dezember umziehen, ausstellen zu lassen? Bekommt man da eventuell eine Zulage bzw. Unterstützung da ich die Wohnung und die anfallenden Kosten ja alleine tragen muss?
Titel: Antw:Wohnung für Zulage überschreiben lassen?
Beitrag von: KlausP am 20. Oktober 2011, 16:36:32
Ausgehend von Ihrem ersten Beitrag:

ZitatEinstellungsdienstgrad: Schütze (FA) <- wird man nicht eigtl mit erweitertem Realschulabschluss höher eingestellt?
Vorgesehene Abschlussverwendung (ATN) 1005098
Vorgesehene Abschlussverwendung (ATB) -MatDspFw Bw ZTBÜ H

Verpflichtungszeit 13 Jahre

werden Sie als SaZ eingestellt. Sie erhalten keine "Zulage" oder "Unterstützung", wenn Sie eine eigene Wohnung haben. 1771,65 € brutto in den ersten 3 Monaten, danach in Abhängigkeit vom jeweiligen Dienstgrad steigend, sollten eigentlich ausreichen, oder?
Titel: Antw:Wohnung für Zulage überschreiben lassen?
Beitrag von: Pioneer92 am 20. Oktober 2011, 16:39:40
Ja das ist natürlich total ausreichend. Ich will mich ja deshalb nicht beklagen.

Dennoch weil ich ja das alles tragen muss, geht 60 % des geldes nur dafür drauf. Aber das wusste ich ja auch schon vorher.
Ich wollt mich nur mal informieren :)
Titel: Antw:Wohnung für Zulage überschreiben lassen?
Beitrag von: BulleMölders am 21. Oktober 2011, 07:59:21
Bei mir gehen auch fast so viel für Wohnung und was damit zusammen hängt monatlich drauf.
Das wird wohl 99% der normalen Arbeitnehmern so gehen.
Titel: Antw:Wohnung für Zulage überschreiben lassen?
Beitrag von: F_K am 21. Oktober 2011, 08:51:53
ZitatDas wird wohl 99% der normalen Arbeitnehmern so gehen.

Eher nicht: http://www.sueddeutsche.de/geld/miete-ein-drittel-vom-einkommen-1.359997

Zumindest ein zukünftiger Soldat sollte darauf achten, gerade bei einem Umzug, in eine Wohnung zu ziehen, die nicht mehr als 30% des Nettoverdienstes kostet.
(.. er will ja ggf. noch einen PKW haben, Sparrate, Lebensmittel, ...)
Titel: Antw:Wohnung für Zulage überschreiben lassen?
Beitrag von: schlammtreiber am 21. Oktober 2011, 09:02:26
schön wär´s... sagt der Münchener  :-\
Titel: Antw:Wohnung für Zulage überschreiben lassen?
Beitrag von: BulleMölders am 21. Oktober 2011, 12:27:52
Da kann der Hamburger dem Münchner nur beipflichten.
Titel: Antw:Wohnung für Zulage überschreiben lassen?
Beitrag von: Miss am 26. Oktober 2011, 20:58:52
Hat man vor der Einstellung in die Bundeswehr eine anerkannte Wohnung, dann kann man zum Beispiel Trennungsgeld bekommen. ( Allerdings bin ich mir nicht sicher wielange man diese Wohnung vor Eintritt in die BW haben muss)Die Frage ist wie weit ist die Wohnung vom Dienstort entfernt? Desweiteren ist man zum Wohnen in der Gemeinschaft verpflichtet, wenn man unter 25 ist. Das alles gilt natürlich nach der Grundausbildung. Vielleicht sollten sie nicht die kompletten Kosten der Wohnung übernehmen, denn es kommen sicher noch weitere Kosten auf sie zu. Fahrtkosten, Verpflegung sind auch zu berücksichtigen.