Abend zusammen.
Ich hab mal eine kurze Frage.
Ich bin 19 und wohn, ist ja eigntl. normal, noch bei meiner Mutter ( Nein, kein Hotel Mama :D). Diese ist geringverdienerin und somit werde ich die Wohnung, wenn ich ab dem 02.01.2012 beim Bund anfange, komplett übernehmen.
Dafür meine Frage: Bringt es etwas, den Mietvertrag auf meinen Namen, da wir im Dezember umziehen, ausstellen zu lassen? Bekommt man da eventuell eine Zulage bzw. Unterstützung da ich die Wohnung und die anfallenden Kosten ja alleine tragen muss?
Ausgehend von Ihrem ersten Beitrag:
ZitatEinstellungsdienstgrad: Schütze (FA) <- wird man nicht eigtl mit erweitertem Realschulabschluss höher eingestellt?
Vorgesehene Abschlussverwendung (ATN) 1005098
Vorgesehene Abschlussverwendung (ATB) -MatDspFw Bw ZTBÜ H
Verpflichtungszeit 13 Jahre
werden Sie als SaZ eingestellt. Sie erhalten keine "Zulage" oder "Unterstützung", wenn Sie eine eigene Wohnung haben. 1771,65 € brutto in den ersten 3 Monaten, danach in Abhängigkeit vom jeweiligen Dienstgrad steigend, sollten eigentlich ausreichen, oder?
Ja das ist natürlich total ausreichend. Ich will mich ja deshalb nicht beklagen.
Dennoch weil ich ja das alles tragen muss, geht 60 % des geldes nur dafür drauf. Aber das wusste ich ja auch schon vorher.
Ich wollt mich nur mal informieren :)
Bei mir gehen auch fast so viel für Wohnung und was damit zusammen hängt monatlich drauf.
Das wird wohl 99% der normalen Arbeitnehmern so gehen.
ZitatDas wird wohl 99% der normalen Arbeitnehmern so gehen.
Eher nicht:
http://www.sueddeutsche.de/geld/miete-ein-drittel-vom-einkommen-1.359997Zumindest ein zukünftiger Soldat sollte darauf achten, gerade bei einem Umzug, in eine Wohnung zu ziehen, die nicht mehr als 30% des Nettoverdienstes kostet.
(.. er will ja ggf. noch einen PKW haben, Sparrate, Lebensmittel, ...)
schön wär´s... sagt der Münchener :-\
Da kann der Hamburger dem Münchner nur beipflichten.
Hat man vor der Einstellung in die Bundeswehr eine anerkannte Wohnung, dann kann man zum Beispiel Trennungsgeld bekommen. ( Allerdings bin ich mir nicht sicher wielange man diese Wohnung vor Eintritt in die BW haben muss)Die Frage ist wie weit ist die Wohnung vom Dienstort entfernt? Desweiteren ist man zum Wohnen in der Gemeinschaft verpflichtet, wenn man unter 25 ist. Das alles gilt natürlich nach der Grundausbildung. Vielleicht sollten sie nicht die kompletten Kosten der Wohnung übernehmen, denn es kommen sicher noch weitere Kosten auf sie zu. Fahrtkosten, Verpflegung sind auch zu berücksichtigen.