Hallo zusammen,
ich bin ab 01.04.2012 SAZ4 HG ( Wiedereinsteller ) ich habe gerade im Internet nach dem Sold geschaut was ich dann erhalten werde.
Hier bin ich allerdings auf verschiedene Beträge gekommen, lt. der Bundeswehr Hompage würde ich 1.570€ verdienen und lt. dem Link unten viel mehr.
http://www.deutsches-wehrrecht.de/Besoldungstabellen/Besoldungstabellen2011.pdfKann mir einer sagen welches Geld ich jetzt bekomme? Ich bin jetzt ein bisschen verwirrt was ich, durch die Tabelle.
Mag das evtl. das Bruttogehalt sein? Das ist regelmäßig geringfügig höher als das Netto. Frag´ die FDP.
Ganz einfach, richti und verstehend lesen hilft
Auf der Karriere-Seite steht was von "Nettogehalt" und in der Besoldungstabelle stehen die "Brutto"-Beträge. Dort ist auch ein Rechner dabei, bei dem Sie sehen können, wie viel Netto von Ihrem Brutto unter Berücksichtigung Ihrer Steuerklasse übrigbleibt.
Das kommt schon hin.
Guten Tag ,
ich habe mal eine frage ich bin zum 01.11.12 SaZ 4 geworden. Mir wurde gesagt ich bekomme am 01.11 eine Abschlagszahlung und am 15. mein Wehrdienst zuschlag ( Ich bin schon seit knapp 2 Jahren dabei ) und am 1.12.12 sollte ich dann mein volles Saz Gehalt bekommen so Aussage Rechnungsführer habe werde auch noch bei der WBV Nord anrufen weil die ja jetzt für mich zuständig sind ! Nur ist noch gar kein Geld gekommen meine frage : Weiß jemand von euch wie ich jetzt mein Geld bekomme ? Abschlagszahlung? Hälfte meines FWDL gehalts am 15. ? Ich habe einfach keine ahnung . Ich würd emich auf eine schnelle Antwort sehr freuen.
MKG
Simon
ZitatWeiß jemand von euch wie ich jetzt mein Geld bekomme ? Abschlagszahlung?
Ja. Da Sie am 01.11. SaZ geworden sind, konnten Sie am 01.11. noch gar keine Besoldung und auch keine Abschlagszahlung bekommen. Fragen Sie Ihren PersFw/PersUffz, ob er die Ernennung zum SaZ in SAP eingepflegt hat. Wenn das
nicht passiert ist, kann die WBV auch keine Kohle überweisen.
ZitatHälfte meines FWDL gehalts am 15. ?
Wie so das denn? Sie sind doch SaZ. Was Sie maximal noch bekomen, ist der FWDL-Zuschlag für Oktober, weil der imer rückwirkend gezahlt wird und Verpflegungsgeld für Oktober für die Tage, an denen Sie nicht an der Truppenverpflegung teilgenommen haben (Wochenende, Urlaub, KzH oder sowas). Wehrsold bekommen Sie keinen mehr.