Hallo zusammen!
Um vorab schonmal die "SuFu-Schreier" zu beruhigen: Ja, ich hab die SuFu genutzt, aber nix passendes bzw aktuelles gefunden!
Fast alle Beiträge sind aus dem Jahr 2007, als das Elterngeld eingeführt wurde. Nun sind ja schon ein paar Jahre ins Land gegangen und ich hoffe dann nun hier "bessere" Antworten zu bekommen.
Meine Frau (zivil Freiberuflich / Selbstständig) is zZt schwanger und wir werden ende November Eltern.
Wenn ich das nun alles richtig verstanden habe, dann bekommen wir ja für die Kleine (It´s a girl :P ) einmal das Kindergeld. Jetzt habe ich hier im Forum gelesen, dass man das einmal über die örtliche Behörde bekommen kann, das aber auch über die WBV ausgezahlt werden kann? Zweiteres würde die Sache natürlich ungemein vereinfachen, auch was umzüge etc angeht... Ist das wirklich so? Und wann beantrage ich das dann wo?
Zweite sache Elterngeld: meine Frau bekommt das ja für 12 Monate, die anderen 2 Monate wollen wir aber eigentlich schon mitnehmen, also kann/darf/muss ich ja für 2 Monate "pausieren". Woher bekomme ich in den zwei Monaten mein Geld? zahlt die WBV mein gehalt in Höhe von 65/67% weiter oder bekomme ich für diese zwei Monate sozusagen "gar nix" und bekomme die 65/67% von der Elterngeldstelle?
Und was pasiert mit diesen zwei Monaten bzgl meiner Dienstzeit? Hab -ebenfalls hier im Forum- gelesen, dass sich diese zwei Monate dann hinten dranhängen, weil ich eine ZAW hatte?
Und wie ist das von disziplinarer Seite? KÖNNEN diese zwei Monate genehmigt werden oder MÜSSEN diese genehmigt werden?
Das sollte es erstmal sein, wenn mir noch was einfällt, meld ich mich wieder ;)
Danke schonmal für die (hoffentlich) kommenden Antworten.... ;)
ich würde Dir mal diese Seite empfehlen, sie ist sehr ausführlich, nennt die Antragstellen, mit einem Elterngeldrechenr kann man sich das voraussichtliche Elterngeld schon mal ausrechnen. Soweit dann noch Fragen offen sind, kannst Du dann ja explizit nachfragen.
http://www.elterngeld.net/
Zitat von: AriFuSchr am 22. Oktober 2011, 16:05:50
ich würde Dir mal diese Seite empfehlen, sie ist sehr ausführlich, nennt die Antragstellen, mit einem Elterngeldrechenr kann man sich das voraussichtliche Elterngeld schon mal ausrechnen. Soweit dann noch Fragen offen sind, kannst Du dann ja explizit nachfragen.
http://www.elterngeld.net/
Da war ich schon drauf, beantwortet aber nicht die "Soldatenspezifischen" Fragen von mir (siehe oben) ;)
das Bundesfamilienministerium hat eine Broschüre zum Elterngeld herausgegeben:
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdfverweist aber auf Seite 60 ganz lapidar darauf, dass SaZ und Berufssoldaten hier Rücksprache mit ihrer Dienststelle nehmen sollen.
Hier noch ein Gesetz zum nachlesen:
http://www.gesetze-im-internet.de/erzurlsoldv/BJNR026450990.html
Ich würd mal die Gleichstellungsbeauftragte fragen. Die kennen sich meist gut mit den aktuellen Gesetzen und Vorschriften aus.
Die Broschüren vom bmfsfj kann ich allerdings auch empfehlen. Die hab ich sogar als Truppenarzt den schwangeren Soldatinnen mitgegeben. Außerdem gibt es sehr gute Broschüren von der BZGA (auch für werdende Väter)
Die Broschüren sind übrigens kostenlos.
Ein wenig kann ich dazu beantworten:
- die Elternzeit ist zu genehmigen
- die Dienstzeit verlängert sich, wenn die Elternzeit nach einer Fachausbildung von mehr als 6 Monaten genommen wurde: also hier in diesem Fall: ja
Ok, das is doch schonmal ne Aussage!
Und mit dem Kindergeld über die WBV?! Kann mir dazu einer was sagen?
Guten morgen.
Ich wollte das Thema einfach nochmal pushen, waren doch schon drei kalte Winter hintereinander, kann ja nicht sein, dass ich der einzige (werdende) Vater bin hier, oder?! ;) :P
na, bei drei kalten Wintern hintereinander müssten es schon ein paar werdende Väter mehr sein ;D
Hallo Erdpichel,
das Kindergeld kann von einem der auf der Geburtsurkunde genannten Elternteile beantragt werden:
Wenn die Mutter (nicht im Öffentl. Dienst tätig) das Kindergeld beantragt, wird es von der Kindergeldkasse der Arbeitsagentur ausgezahlt.
Wenn der Vater den Antrag stellt, zahlt der Dienstherr das Kindergeld mit den Dienstbezügen aus. Das Kindergeld kann dann bei Fragen zur Verdiensthöhe immer rausgerechnet werden.
Das Elterngeld wird immer von der Elterngeldstelle ausgezahlt.
Frühzeitig über die Krankenversicherung für das Kind informieren: gesetzliche oder private Krankenversicherung. Bei Geburt besteht immer eine Wahlmöglichkeit! Die Entscheidung hat bis zum Beginn einer Berufsausbildung oder eines Studiums in Deutschland Auswirkungen für das Kind.
Auf Wunsch gerne nähere Einzelheiten.
Gruß
RHW