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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Matbewunderer am 23. Oktober 2011, 16:37:15

Titel: Einzelwehrübung
Beitrag von: Matbewunderer am 23. Oktober 2011, 16:37:15
Hallo Kameraden,

möchte gern im Januar eine Einzelwehrübung ( zwecks AAP ) ableisten
Arbeitgeber hat zustimmung signalisiert
Frage: reicht die verbleibene Zeit für eine realisierung???
Titel: Antw:Einzelwehrübung
Beitrag von: miguhamburg1 am 23. Oktober 2011, 16:58:15
Nur dann, wenn Sie

a) in dem Truppenteil beordert sind, in dem Sie üben wollen,
b) dieser TrTl Sie bei Ihrer PersfSt (PABw oder SDBw) für den fraglichen Zeitraum anfordert
(c) sich mit Ihrem PersFhr in der SDBw/dem PersABw schnell in Verbindung setzen und ihm die Anforderung avisieren und um schnelle Bearbeitung bitten.
Titel: Antw:Einzelwehrübung
Beitrag von: Matbewunderer am 23. Oktober 2011, 17:03:49
Danke für die schnelle Antwort !!!

Die AAP wurde mit mir im März diesen Jahres besprochen , weiter steht dort nur 1.Halbjahr 2012 geplant in aktiver Truppe
Titel: Antw:Einzelwehrübung
Beitrag von: HCRenegade am 23. Oktober 2011, 18:55:49
Zitat von: miguhamburg1 am 23. Oktober 2011, 16:58:15
Nur dann, wenn Sie

a) in dem Truppenteil beordert sind, in dem Sie üben wollen,
b) dieser TrTl Sie bei Ihrer PersfSt (PABw oder SDBw) für den fraglichen Zeitraum anfordert
(c) sich mit Ihrem PersFhr in der SDBw/dem PersABw schnell in Verbindung setzen und ihm die Anforderung avisieren und um schnelle Bearbeitung bitten.


Wer sagt das?

Ich habe meine WÜ, auf der ich mich gerade befinde, ca. 3 Wochen vor Beginn angefordert (bzw. zu diesem Zeitpunkt die Einverständniserklärung unterschrieben) - und das, wobei ich als PzGrenFw in einem VersInstZ SanMat übe - also nicht nur ein fremder TrT, sondern auch andere TSK und Verwendung.
Titel: Antw:Einzelwehrübung
Beitrag von: Matbewunderer am 23. Oktober 2011, 19:00:21
hm tja das ist das schöne an den ganzen ZDv
habe gelesen das eine Einzelwehrübung 3 Monate vorher beim Kreiswehrersatzamt vorliegen muß, angefordert durch die Kalenderführende Dienststelle
Titel: Antw:Einzelwehrübung
Beitrag von: KlausP am 23. Oktober 2011, 19:04:41
Sie soll 3 Monate vorher vorliegen, das stimmt wohl. Wenn der Kommandeur eine Begründung unterschreibt, dass eine kurzfristigere Einberufung notwendig ist, geht das in der Regel auch problemlos. Setz dich morgen mit deinem Reservistenbearbeiter in Verbindung, wenn er ein Guter ist, kriegt er das locker hin.
Titel: Antw:Einzelwehrübung
Beitrag von: Matbewunderer am 23. Oktober 2011, 19:09:19
Danke ,werde ich tun !
Titel: Antw:Einzelwehrübung
Beitrag von: HCRenegade am 23. Oktober 2011, 19:31:47
Die 3-Monatsfrist ist aber in der Praxis relativ unrelevant - mein persönlicher Rekord war es, am Montag bei der SDBw einen Lehrgang telefonisch anzufordern, Mittwochs war der E-Bescheid da (sowohl in Papierform als auch per E-Mail) und Freitags war Anreise.

Aber das wird bestimmt der eine oder andere hier noch unterbieten können ;)

Btw. die meisten meiner WÜs habe ich weniger als 3 Monate vorher angefordert.
Titel: Antw:Einzelwehrübung
Beitrag von: KlausP am 23. Oktober 2011, 19:36:45
ZitatBtw. die meisten meiner WÜs habe ich weniger als 3 Monate vorher angefordert.

Ich auch. Sowohl für meine Reservisten als auch später für mich selber. Letztes Jahr habe ich die Frist ausnahmsweise mal eingehalten und wenn ich da 1 1/2 Wochen vor WÜb-Beginn nicht im KWEA angerüfen hätte, wäre das glatt in die Hose gegangen.  >:(   Man muss als Reservist ja auch gar nichts in die Wege leiten. USG beantragen, Krankenkasse benachrichtigen - das ist das, was ich als ehemaliger BS machen muss, jemand, der einen Job hat, muss noch etwas mehr in's Rohr schieben.
Titel: Antw:Einzelwehrübung
Beitrag von: Matbewunderer am 23. Oktober 2011, 19:40:49
Ja das ist leider so....
Als es darum ging in der AGA zu vertretten waren die Herrschaften ganz schnell, da war ich kaum Beordert und Ruckzuck befand ich mich im Feldanzug ;)
Titel: Antw:Einzelwehrübung
Beitrag von: Matbewunderer am 23. Oktober 2011, 19:43:49
sorry...vertreten!!!
Titel: Antw:Einzelwehrübung
Beitrag von: KlausP am 23. Oktober 2011, 19:44:24
Ich hab auch immer in der AGA vertreten - in der AGA-Kompanie als Spieß.  :D ;)
Titel: Antw:Einzelwehrübung
Beitrag von: ulli76 am 23. Oktober 2011, 19:45:25
Wir haben übrigens eine gut funktionierende und völlig kostenfreie Editierfunktion  ;)
Titel: Antw:Einzelwehrübung
Beitrag von: Matbewunderer am 23. Oktober 2011, 19:48:48
 ;) grins, war super, möchte ich nicht missen,
Titel: Antw:Einzelwehrübung
Beitrag von: miguhamburg1 am 23. Oktober 2011, 21:12:51
Lieber HCR,

um überhaupt außerhalb einer Eignungsübung üben zu können, muss man beordert sein, sonst läuft gar nichts. Da ich die Verhältnisse des Fragenstellers nicht kenne, habe ich dies erwähnt.

Wenn der Res nicht in seinem BeordTrTl üben will, ist dies kein Problem, der BeordTrTl muss für seinen Res allerdings seine Zustimmung dafür geben. Dies holt die PersfSt ein.

Im Übrigen zeigen alle weiteren Beispiele von Yihnen und anderen auf, dass meine Bemerkung zu c) zutreffend ist: Der direkte Kontakt zu seinem PersFhr ist immer zweckmäßig...
Titel: Antw:Einzelwehrübung
Beitrag von: KlausP am 23. Oktober 2011, 21:39:48
Was hat eine Eignungsübung mit einer Wehrübung zu tun? *schwernachgrübel*

ZitatWenn der Res nicht in seinem BeordTrTl üben will, ist dies kein Problem, der BeordTrTl muss für seinen Res allerdings seine Zustimmung dafür geben. Dies holt die PersfSt ein.

Nö, der ÜbTrTl, denn der will ja was und nicht die PersbearbSt. Das Einverständnis des BeordTrTl ist der WÜbAnf beizufügen.

Ausserdem: Jeder Reservist kann ausserhalb eines Beorderungsverhältnisses üben und jeder beorderte Reservist kann ausserhalb seines Beorderungstruppenteils üben. Es gibt sogar BeordTrTle, die beorderungswillige Reservisten eine WÜb leisten lassen, bevor sie über eine Beorderung entscheiden.
Titel: Antw:Einzelwehrübung
Beitrag von: Oscar Golf Mike am 24. Oktober 2011, 18:26:04
Zitat
Es gibt sogar BeordTrTle, die beorderungswillige Reservisten eine WÜb leisten lassen, bevor sie über eine Beorderung entscheiden.

Hab ich auch von Kameraden bei den 212'ern so gehört, Verständlich wer will sich schon schlechte Leute in's Boot holen.
Titel: Antw:Einzelwehrübung
Beitrag von: miguhamburg1 am 24. Oktober 2011, 18:38:26
Lieber Klaus, je nachdem wie es läuft holt auch die PersfSt (hier z.B. das PersA) die Einverständniserklärung ein, ist aber auch nicht maßgeblich.

Sicher gibt es auch "Bewährungs-WÜ", doch die werden ja beim vorgesehenen BeordTrTl durchgeführt und insofern habe ich sie auch nicht weiter erwähnt. Im Übrigen schreiben Sie inhaltlich Dasselbe wie ich zuvor in meinem Post.

Fakt ist, dass man beordert sein muss, um eine Wehrübung abzuleisten (mit Ausnahme der "Bewährungs"WÜ beim potenziell zukünftigen BeordTrTl.

Titel: Antw:Einzelwehrübung
Beitrag von: KlausP am 24. Oktober 2011, 18:40:31
ZitatFakt ist, dass man beordert sein muss, um eine Wehrübung abzuleisten

Nein, muss man eben nicht. Oder woher haben Sie diese Weisheit? also so langsam .......
Titel: Antw:Einzelwehrübung
Beitrag von: miguhamburg1 am 24. Oktober 2011, 19:07:32
... Na, die Ausnahme, die ich dazuschrieb, hatten Sie ja auch fortgelassen...

Oder anders herum: Unbeorderte Reservisten, die nicht von ihrem potenziellen BeordTrTl für eine "Bewährungs-WÜ" angefordert werden, können keine anderweitige WÜ ableisten.
Titel: Antw:Einzelwehrübung
Beitrag von: KlausP am 24. Oktober 2011, 19:11:49
Und das steht bitte schön wo? In der  ZDv 20/3 jedenfalls nicht.

Da steht u.a. drin, dass nicht beorderte Reservisten

- max. 4 Wochen im Kalenderjahr üben dürfen
- keinen Anspruch auf Leistungszuschlag haben.

Das sind die einzigen mir bekannten Einschränkungen für Wehrübungen nicht beorderter Reservisten.
Titel: Antw:Einzelwehrübung
Beitrag von: miguhamburg1 am 24. Oktober 2011, 19:17:58
Lieber Spieß-Kamerad,

dann erklären Sie mir und anderen bitte einmal, wo bei den verfügbaren WÜ-Plätzen unbeorderte Reservisten üben, wenn Sie denn nicht bei ihrem evtl. BeordTrTl zur Probe üben?

Mir ist da keine nennenswerte Anzahl bekannt. Und zumindest die Einberufungspraxis des PersA ist mir bekannt - und ich gehe davon aus, dass dies bei der SDBw nicht anders ist...
Titel: Antw:Einzelwehrübung
Beitrag von: KlausP am 24. Oktober 2011, 19:21:16
Ist okay. Ich brech das jetzt hier ab, weil ich ja blöde bin und noch nie was mit Reservisten am Hut hatte. Sie haben das ja 10 Jahre lang als Bearbeiter in einem Bataillon praktiziert und üben seit 2007 ja auch regelmäßig und länger.

Was für ein Quatsch. Lesen Sie einfach in der Vorschrift nach und dann können wir uns weiter unterhalten. Schönen Abend noch.
Titel: Antw:Einzelwehrübung
Beitrag von: KlausP am 24. Oktober 2011, 19:56:13
Ich muss das nicht über PM beantworten, das geht auch hier:

Zitat... wo bei den verfügbaren WÜ-Plätzen unbeorderte Reservisten üben ...

Zum Beispiel in meinem Bataillon, vergangenes Jahr, in den beiden AGA-Kompanien. Die überwiegende Zahl der Wehrübenden waren a) überhaupt nicht beordert und haben auch nicht mit dem Ziel einer Beorderung geübt und b) nicht im Bataillon beordert. Wehrübungstage gab es genügend, mein Bearbeiter Reservistenangelegenheiten hat ca. das dreifache der ursprünglich angeforderten und zugewiesenen WÜbTage verbraucht, Nachforderung war kein Problem - so seine Aussage mir gegenüber. Wenn ich mich richtig erinnere, hatte er ca. 1000 WÜbTage angefordert und knapp 3000 bis zu meinem WÜb-Ende zum 30.09.10 bereits verbraucht.
Bereits zu meiner Zeit als Reservistenbearbeiter haben nicht beorderte Reservisten bei uns geübt, allerdings Mannschaften nur in Ausnahmefällen, aber zu der Zeit waren WÜbTage wirklich knapp. In der Regel habe ich ca. ein Drittel weniger Tage zugewiesen bekommen, als ich angefordert hatte.
Titel: Antw:Einzelwehrübung
Beitrag von: miguhamburg1 am 24. Oktober 2011, 20:25:44
Besten Dank für die Info, sehr freundlich... :)
Titel: Antw:Einzelwehrübung
Beitrag von: Matbewunderer am 24. Oktober 2011, 20:39:23
Kameraden...
Habe heute mit meinem Persbearbeiter gesprochen, es war zwar nur der Vertreter da, aber folgende Aussage,- alles kein Problem!!!
Da ja mein Beorderungstruppenteil möchte das ich die AAP mache , müsse man darauf Rücksicht nehmen wie mich mein Arbeitgeber freistellt.
Nur bei 2 Wochen vorher würde es eng werden ;)
Titel: Antw:Einzelwehrübung
Beitrag von: alter Geist am 02. November 2011, 12:10:41
Zitat von: miguhamburg1 am 23. Oktober 2011, 21:12:51
Der direkte Kontakt zu seinem PersFhr ist immer zweckmäßig...

Richtig 8)