Hallo zusammen, hoffe das ich hier ein paar tips bekomme.
Nach einem Afg. Einsatz habe ich starke Depressionen und Angstzustände was die Bundeswehr betrifft erlitten.
Nach 3 Monatiger Krankschreibung und der Erkenntnis, dass ich der Bundeswehr nicht länger dienen kann, wurde ein Dienstunfähigkeitsverfahren eingeleitet, abgelehnt. Zweite auch abgelehnt, dritte auch.
War wirklich sehr sauer auf die Bundeswehr, weil mir Jeder Truppenarzt und Psychologe empholen hat einen zu stellen, und er dennoch abgelehnt wurde >:(.
Nun, nach 1,3 Jahren, nach 3 Abgelehnten DU-Verfahren, habe ich einen Anruf von meinem Chef erhalten, das ich ein Dienstzeitverkürzungsantrag stellen kann, der wäre dann im Februar 2010 durch, obwohl ich im Dezember 2012 DZE habe.
Mein Chef sagte mir, dass ich für die geleistete Dienstzeit keine Abfindung erhalte, meine Frage ist nun ob das stimmt? Er sagt man erhält erst eine ab SaZ8, meine Kameraden jedoch sagen, dass ich eine erhalte weil es keine unehrenhafte entlassung ist.
Bekommt ein SaZ4 generell eine Abfindung, falls ja, bekomme ich dann auch eine für 3,2 abgeleistete Dienstjahre wenn eine Dienstzeitverkürzung eintritt ? Danke für Antworten.
Ganz ehrlich- bei so wenig Restdienstzeit wäre es deutlich sinnvoller, die verbliebene Zeit für Therapiemaßnahmen zu nutzen und dich notfalls kzH bis DZE schreiben lassen.
Außerdem solltest du dich dringend an den Sozialdienst wenden.
Ob eine Dienstzeitverkürzung durch geht und wenn ja in welcher Zeit ist fraglich.
Ihre Frage kann ich ihnen leider nicht beantworten, aber ich möchte sie darauf hinweisen das es in der deutschen Bundeswehr keine "unehrenhafte Entlassung" gibt. Das ist wieder so ein Quatsch aus den Ami-Filmen.
Da frage ich mich, ob sich hier die Bundeswehr eines Problems auf "elegante" Art entledigen will, indem sie den Soldaten dazu drängt, von sich aus die Dienstzeitverkürzung zu betreiben damit sie sich möglicher Verpflichtungen gem. Soldatenversorgungsgesetz entziehen kann. Bei einem erfolgreichen DU-Verfahren müsste sie nämlich Versorgungsleistungen erbringen, wie sie Ihnen nach Ihrer ursprünglich festgesetzten Dienstzeit zugestanden hätten. Wenn Sie selber die Dienstzeitverkürzung beantragen, dürfte der Dienstherr fein raus sein und nichts bezahlen müssen (so lese ich das jedenfalls aus dem SVG).
- Ist bei Ihnen ein PTBS festgestellt worden?
- Wer hat denn Ihre Entlassung wegen Dienstunfähigkeit drei mal abgelehnt?
- Welche Rechtsmittel haben Sie dagegen eingelegt?
- Was sagt der Sozialdienst dazu?
- Was sagt der Bundeswehrverband dazu?
Troll?
Weil:
Zitathabe ich einen Anruf von meinem Chef erhalten, das ich ein Dienstzeitverkürzungsantrag stellen kann, der wäre dann im Februar 2010 durch
.. werden DU Verfahren idR vom Dienstherrn (dem Arzt) eingeleitet, wenn dort "alle sagen", dass dies sinnvoll ist, kann es kaum zu einer Ablehnung kommen - die Sachverhaltsdarstellung erscheint also äußerst unstimmig.
Ich neige auch zu dem, was mein Vorposter hier schreibt, wenngleich das DU-Verfahren rein rechtlich vom DV ausgelöst wird - in Zusammenarbeit mit dem Truppenarzt.
Der Fragensteller hat hier zumindest einzelne unvollständige und im Gesamtzusammenhang zweifelhafte Angaben gemacht (einmal abgesehen von der falschen Jahreszahl gleich zu Beginn). Offen bleibt die Frage, wer hier ein DU-Verfahren überhaupt initiiert hat: Der Fragensteller selbst, sein Truppenarzt, sein DV? Dann ist mir nicht ganz klar, was er nun war: SaZ 8, wie er zunächst schreibt? SaZ 4, wie er in seinem letzten Satz anmerkt?
Für mich hat es den Anschein, dass er selbst den Antrag auf DU initiiert hat, er aber aufgrund der Einschätzung des LSO durchaus nicht DU, sondern vielmehr heilungsfähig ist, und die SDBw deshalb (womöglich auch aus Fürsorgegründen) den Antrag auf DU mehrfach(?) ablehnte, so wie Ulli hier bereits schrieb. Auch das mit dem Antrag auf Dienstzeitverkürzung kommt mir etwas spanisch vor. Denn warum sollte die SDBw ein DU-Verfahren ablehnen und den Antrag auf Dienstzeitverkürzung gewähren? Die Begründung von Klaus, dass man sich da etwas Geld sparen würde, erscheint mir deutlich zu kurz gegriffen.
Zitat von: miguhamburg1 am 24. Oktober 2011, 09:53:19Dann ist mir nicht ganz klar, was er nun war: SaZ 8, wie er zunächst schreibt? SaZ 4, wie er in seinem letzten Satz anmerkt?
Wo schreibt er denn, dass er SAZ8 wäre? Das wird eigentlich nur im Zusammenhang mit der "Abfindung" erwähnt.
Und wegen falschen Jahreszahlen oder einer nicht ganz korrekten Darstellung der Dinge ist man noch lange kein Troll ...
Dann, lieber Timid, haben Sie den Kern meines Zweifels nicht gelesen, da sind diese beiden Details eher Randbemerkung...
Ich neige auch eher zu Ullis Variante gehen sie zu ihrem Truppenarzt und im Fall des Falles sind sie KzH bis DZE oder bis sie im Rahmen eines DU entlassen werden. In dem Zusammenhang wäre auch noch eine WDB angeraten um nach der Entlassung die psychotherapeutische Versorgung über den Bund abrechnen zu können.
Lieber Schamane, soll er jetzt noch einen vierten DU Antrag stellen? B
Ich habe statistische Erhebungen erstellt und dabei herausgefunden: ganz egal, wie viele DU Anträge jemand stellt, immer führt erst der letzte zur Entlassung.
Es gibt keinen Fall, in denen nach der DU Entlassung weitere ANträge folgten.
Jedoch gibt es Fälle, in denen auch auf den letzten DU Antrag keine Entlassung folgte.
In allen Fällen jedoch führte kein DU Antrag zur Entlassung, auf den noch weitere ANträge folgten, der mithin nicht der letzte war.
Letzte Anträge weisen somit eine signifikant höhere und statistisch belegbare Erfolgswahrscheinlichkeit auf.
Wir empfehlen daher dringend, Letzte Anträge zu stellen.
Die Nummer des Antrags an sich stellt eine zu vernachlässigende Größe dar.
:)
Zitat von: schlammtreiber am 24. Oktober 2011, 15:47:42
Wir empfehlen daher dringend, Letzte Anträge zu stellen.
"wirklich absolut letzter Antrag ihr Vögel - ich hab die Schnauze voll!" schreibt man dann dick mit Edding ins Feld "Anmerkungen des letztmaligen Antragstellers"...
Zusatzanmerkung:
Die Anrede "ihr Vögel" gilt natürlich nur für die Luftwaffe.
Heer: "ihr Viecher"
Marine: "ihr Seegurken"
SKB: "ihr Knechte"
San: "meine Damen"
"Euch lass´ ich jetzt ´mal bluten, Ihr Schweine!" kann durchaus als allgemeiner Leistungsantrag ausgelegt werden!
Durchaus, Genosse.
Ah ja, bevor jemand empört "btt" schreit:
Zitat von: KlausP am 24. Oktober 2011, 07:05:28
- Ist bei Ihnen ein PTBS festgestellt worden?
- Wer hat denn Ihre Entlassung wegen Dienstunfähigkeit drei mal abgelehnt?
- Welche Rechtsmittel haben Sie dagegen eingelegt?
- Was sagt der Sozialdienst dazu?
- Was sagt der Bundeswehrverband dazu?
Ich denke diese Rückfragen sind noch der beste Ansatzpunkt hier im Thread...
Tja und die haben wohl unseren Fragensteller davon "überzeugt" gar nichts mehr von sich gegeben....
Ich schließe mich Schlammtreiber an und empfehle ebenfalls das was KlausP beschrieb an plus der nochmaligen Konsultation des Truppenarztes und lieber Miguhamburg1 ich habe nicht geschrieben, dass der Soldat ein DU - Verfahren einleiten soll warum auch.
Er soll seinen Truppenarzt aufsuchen, welcher ihn zur weiteren Untersuchung und Behandlung zu den entsprechenden Stellen weiterleitet und wenn diese jetzt die Empfehlung aussprechen KzH bis ... mit freier Wahl des Aufenthaltsortes und wenn der Truppenarzt diese Empfehlung unterstützt kenne ich kaum ein Chef der dies nicht genehmigt. Sollte es doch der Fall sein, geht es halt eine Ebene höher.
Hiermit verbunden wäre mit höchster Wahrscheinlichkeit die Vergabe einer Gesundheitsziffer welche bestimmte Verwendungen ausschließt. Auf dieser Basis wäre, wenn die Gesundung und uneingeschränkte Verwendungsfähigkeit nicht binnen 12 Monaten zu erwarten ist ein erneutes DU - Verfahren zu rechtfertigen.
Hallo, habe hier viel gelesen, und muss sagen das ich empört darüber bin in einem Kameradschaftlichen Forum als Troll oder gar lügner dargestellt zu werden.
Alles was ich wissen wollte ist, ob es für eine Dienstzeitverkürzung eine Abfindung gibt.
Habe jetzt von einer Person gelesen das es sie nicht gibt.
Ein Dank an eure Antworten.
Nun atmen Sie mal wieder aus, niemand hat Ihnen vorgeworfen zu lügen. Sie haben in Ihrer Darstellung zumindest durch Fortlassen und seltsame Verknüpfungen dafür gesorgt, dass ich mich fragte, inwieweit das alles so zusammenpasst. Dadurch haben Sie mit zur Situation beigetragen, die Sie jetzt beklagen.
Aber anders wäre es doch, wenn ein SaZ 14 verkürzt auf SaZ 12, einfach nur so, z.B. weil Aussicht auf BS gleich null und der bekäme doch genau den gleichen Anspruch wie ein "normaler" SaZ 12? Oder entstehen da auch Nachteile?
Dann hat er Anspruch wie jeder andere SaZ 12 auch, schon deshalb, weil der SaZ 14 keinen höheren Anspruch als ein SaZ 12 hat. Anders wäre es, wenn er z.B. auf 10 Jahre verkürzen würde. Dann hätte er Anspruch als SaZ 8 bis unter SaZ 12. (§ 5 Soldatenversorgungsgesetz)
hmmm...im Zuge der Umstrukturierung/Stellenabbau würde man damit dem Dienstherrn auch entgegenkommen..käme nur darauf an, wen man halten will und wer weg"rationalisiert" werden soll. BS sieht auch düster aus fürchte ich!