Hallo ihr Lieben da draußen,
ich bin jetzt in der 11. Klasse, also mitten im Abitur, und habe den eigentlichen Plan nach meinem Abitur zur Bundeswehr zu gehen
und dort mein Jurastudium zu bewältigen um dann, irgendwann einmal vielleicht, Stabsoffizier mit der Befähigung zum Richteramt zu werden.
Also auf jedenfall als Jurist bei der Bundeswehr zu aggieren.
Nun stellt sich mir nur eine Frage, Kann ich bei der Bundeswehr auch Jura studieren?
Auf der Homepage stand nichts von Jura und die Offiziere, welche an meine Schule kamen um Schüler zu werben,
konnten mir bei dieser Frage auch nicht weiterhelfen.
Doch ich hoffe ihr könnt es.
Liebe Grüße
geh mal zum WdB der kann dir bestimmt weiter helfen olZz
Wart mal bis Wolverine wieder online ist. Der ist Rechtsverdreher und kennt sich damit aus.
Nein, das wird nicht angeboten.
Du kannst aber dein Studium "draußen" machen und dich bewerben. hier solltest du aber schon gute Ergebnisse einbringen, damit du auch eine Chance hast, genommen zu werden.
Danke schon mal für eure Antworten.
Ich möchte mein Studium nicht außerhalb der BW machen.
1. des Geldes wegen und 2. wegen der Zeit
Ja, und nun? Die Universitäten der Bundeswehr bieten diesen Studiengang nun einmal nicht an.
Ich hörte, und laß davon, dass es eine Möglichkeit gibt, Studiengänge, die eigentlich bei der BW nicht angeboten werden dort trotzdem zu studieren.
Mit einem Zusatzdokument und einer längeren Verpflichtung als sonst.
Hat davon schon einmal jemand gehört?
Jura wird aus guten Gründen bei der Bundeswehr nicht angeboten, nämlich weil man keine Soldaten braucht, die gleichzeitig Juristen sind. Es gibt nämlich nur ganz wenige Soldaten, die Volljuristen sind, nämlich die sogenannten Rechtsberater-Stabsoffiziere. Das sind aber nur eine handvoll und sämtlichst Seiteneinsteiger.
Die anderen Juristen bei der Bundeswehr sind alles zivile Beamte, also z.B. die Rechtsberater/Wehrdisziplinaranwälte, die Rechtslehrer und natürlich die ganzen Juristen in der Wehrverwaltung. Wenn diese zivilen Beamten dann in den Einsatz gehen (weil ja auch da Rechtsberatung notwendig ist) dann werden sie vorübergehend Soldat (im Rahmen einer Wehrübung). Nach dem Einsatz ziehen sie dann die Uniform wieder aus und die Krawatte wieder an.
Wer also als Jurist zur Bundeswehr will, der muss erstens außerhalb der Bundeswehr studieren und zweitens - jedenfalls in den allermeisten Fällen - auch später Zivilist bleiben.
Wenn Sie als Jurist Offizier werden wollen, dann gibt es deutlich mehr Dienstposten, als der Vorposter beschrieb. Allerdings muss man sowohl sein Studium, als auch sein Referendariat, als auch die Große njuristische Staatsprüfung als Zivilist durchführen und kann sich dann erst als Offizier mit dem Ziel RBStOffz bewerben.
Das Problem ist der Vorbereitungsdienst und das zweite Staatsexamen. Während des Vorbereitungsdienst ist man Angestellter oder Beamter (selten mittlerweile) eines Landes. Das geht mit einem gleichzeitigen Status "Soldat" nicht. Zudem muss man als Richter, Staatsanwalt, Verwaltungsbeamter und Anwalt tätig sein; auch das geht nicht. Also im Ergebnis: Jurastudium "im Dienst" geht nicht. Und die Studien, die außerhalb angeboten werden: das sind die Mediziner. Hatten wir aber alles schon hier im Forum.
Da ich denselben Weg gehen möchte, stellt sich mir die Frage, ob die Altersbegrenzung von maximal 29 Jahren für die Offizierslaufbahn als Jurist ebenfalls gültig ist oder aufgehoben, da man ja bereits studiert hat?
Für Quereinsteiger hat es eine Altersgrenze von 29 Jahre noch nie gegeben ;) ! Den Rest erfahren Sie von den Karriereseiten der Bundeswehr und über die Kontakt-Adresse für Quereinsteiger beim Personalamt der Bundeswehr ... wenn es dann so weit ist ;) !
Das könnte auch weiterhelfen:
http://tinyurl.com/chz5ujc