Im Bundestag notiert: Exporte und Überlassungen von KriegswaffenWirtschaft und Technologie/Antwort - 28.10.2011Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der Bundesnachrichtendienst keine Kriegswaffen herstellt. Die Bestimmung in Paragraf 4 des Kriegswaffenkontrollgesetzes (Verbot der Beförderung von Kriegswaffen außerhalb des Bundesgebiets) gelte nicht für Behörden im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (
17/7327) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (
17/7078) zum Thema Exporte und Überlassungen von Kriegswaffen. Außerdem teilt die Regierung mit, dass die Bundeswehr grundsätzlich weder staatlichen noch nichtstaatlichen Institutionen noch Personen Kriegswaffen zu kommerziellen oder nichtkommerziellen Zwecken überlässt.
Quelle
Und wieder protzt die SED mit ihrer vollkommenen Unkenntnis aller Grundlagen ;D
Die Antwort der Regierung fand ich sehr angemessen und sogar ein wenig ironisch ;D!