Kann man beispielsweise mit einem Saz8 nach 4 Jahren sagen, ich hab jetzt ne Stelle beim Zoll bekommen...auf Wiedersehen oder ist man an den Saz gebunden.
Ist ja im Prinzip beides Staatsdienst. MfG
Nein so etwas geht nicht.
Schon aus dem Grund nicht, dass die Dienstverhältnisse eines Soldaten und einens Beamten zwei völlig verschieden paar Schuhe sind.
Außerdem ist man eine Verpflichtung gegenüber der Bundeswehr eingegangen und nicht allgemein gegenüber dem Staat.
Man könnte auch nicht so einfach vom Zoll zur Bundespolizei wechseln, obwohl es die gleichen Dienstverhältnisse wären. Es sind halt ganz verschiedene "Vereine"!
Moin,
Beim Zoll müsste aber der Stellenvorbehalt nach dem Soldaten Versorgungs Gesetz gelten ?!
Gruß
Das trifft aber nur für Soldaten zu, die nach Erfüllung ihrer Verpflichtungszeit aus der Bundeswehr ausscheiden und nicht für welche, die nach der Hälfte der Zeit keinen Bock mehr auf Bundeswehr haben.
hi,
Ja so steht es ja auch im SVG!
Ich habe daneben noch eine Frage vor meiner Einstellung im Znwg sagte mir der zuständige BFD-Berater das der Stellenvorbehalt bei der BUNDESpolizei gelte !
Und jetzt lese ich das für den Polizeivollzugsdienst der Stellenvorbehalt nicht gilt ???
Überlese ich jetzt etwas oder bin ich belogen worden ??
Gruß
Zitat von: SierraXD am 30. Oktober 2011, 10:44:54
hi,
Ja so steht es ja auch im SVG!
Ich habe daneben noch eine Frage vor meiner Einstellung im Znwg sagte mir der zuständige BFD-Berater das der Stellenvorbehalt bei der BUNDESpolizei gelte !
Und jetzt lese ich das für den Polizeivollzugsdienst der Stellenvorbehalt nicht gilt ???
Überlese ich jetzt etwas oder bin ich belogen worden ??
Gruß
Es gibt ja den Polizeivollzugsdienst bei Bund und Ländern.
Der Stellenvorbehalt wird wohl nur für die Bundespolizei gelten.
Angaben ohne Gewähr;)