Ich bin angehender SaZ 8 (ab April ´12 leider erst) und habe noch einige Fragen. Leider kann ich mom. weder meinen Einplaner noch WDB ans Telefon bekommen und über die SuFu find ich auch nichts passendes... Ich hoffe, dass es hier jemanden gibt, der mir weiter helfen kann.
Ich bin verheiratet und unsere Wohnung wurde daher auch anerkannt. Nun wäre meine Stammeinheit gute 170 km von daheim entfernt und ich würde daher gerne in der Kaserne schlafen. Nun habe ich aber gelesen, dass man als SaZ dafür bezahlen muss. Trifft das auch auf mich zu mit einer anerkannten Wohnung und einer Entfernung, die ich ja leider nicht jeden Abend zurücklegen kann?
Wenn ja, wie hoch wäre das in etwa?
Vielen Dank im Voraus.
wenn ich mich nicht täusche ca. 8€ pro Tag.
wasn eigentlich der unterscheid zwischen fwdl und saz ? das fwdl nur 23 monate geht ? und warum machen leute die fwdl machen nicht gleich saz ?
Zitat von: ente94 am 31. Oktober 2011, 15:14:01
wenn ich mich nicht täusche ca. 8€ pro Tag.
Der Preis der Unterkunft ist in jeder Einheit unterschiedlich....
Zitat von: ernest0 am 31. Oktober 2011, 15:47:42
wasn eigentlich der unterscheid zwischen fwdl und saz ? das fwdl nur 23 monate geht ? und warum machen leute die fwdl machen nicht gleich saz ?
Ist die Frage jetzt nur so in den Raum geworfen?
SaZ fängt ab vier Jahre aufwärts bis SaZ 12, in Einzelfällen SaZ 15 oder auch SaZ 17, an.
Fwdl ist einfach gesehen nur ein "verlängerter" Grundwehrdienst.
Grüßle
abie
Zitat von: abie.gail am 31. Oktober 2011, 15:57:17
Der Preis der Unterkunft ist in jeder Einheit unterschiedlich....
Je nach Lage und sozialem Umfeld, logisch. Eine Lounge im hippen Luftwaffenclubgelände mit Alpenblick und regelmäßigen Cocktailparties ist natürlich etwas ganz anderes als ein dunkles Loch in einer notdürftig renovierten Wehrmachtskaserne mit prekärer Einwohnerstruktur (d.h. sächselnde Panzergrenadiere).
8)
Zitat von: abie.gail am 31. Oktober 2011, 15:57:17
Zitat von: ente94 am 31. Oktober 2011, 15:14:01
wenn ich mich nicht täusche ca. 8€ pro Tag.
Der Preis der Unterkunft ist in jeder Einheit unterschiedlich....
Zitat von: ernest0 am 31. Oktober 2011, 15:47:42
wasn eigentlich der unterscheid zwischen fwdl und saz ? das fwdl nur 23 monate geht ? und warum machen leute die fwdl machen nicht gleich saz ?
Ist die Frage jetzt nur so in den Raum geworfen?
SaZ fängt ab vier Jahre aufwärts bis SaZ 12, in Einzelfällen SaZ 15 oder auch SaZ 17, an.
Fwdl ist einfach gesehen nur ein "verlängerter" Grundwehrdienst.
Grüßle
abie
danke für deine nette anwort ... ich dachte eigentlich das jetzt der klaus mir schreibt : ey alder vergess das mit bund du bist behindert oder das ich ein link bekomme von bundeswehr-karriere.de bekomme :D
kann man nach fwdl, saz machen ?
Zitat von: schlammtreiber am 31. Oktober 2011, 16:03:52
Zitat von: abie.gail am 31. Oktober 2011, 15:57:17
Der Preis der Unterkunft ist in jeder Einheit unterschiedlich....
[...]Eine Lounge im hippen Luftwaffenclubgelände mit Alpenblick und regelmäßigen Cocktailparties [...]
8)
Woher weißt du wie es bei mir in der Einheit abgeht? ;D ;D
( oh, allwissender Schlammtreiber ihr erstaunt mich immer wieder)
Und ein Z2 oder Z3 ROA ist dann kein SaZ sondern FWDL? Und wer legt die Übernachtungskosten fest? Der Kasernenkommandant? Oder eine Kommission der Vertrauenspersonen? Oder doch eine bundeseinheitliche Kostenregelung?
Zitatdanke für deine nette anwort ... ich dachte eigentlich das jetzt der klaus mir schreibt : ey alder vergess das mit bund du bist behindert oder das ich ein link bekomme von bundeswehr-karriere.de bekomme :D
kann man nach fwdl, saz machen ?
Also ich finde, dass der Klaus immer informative sowie auch ehrliche antworten gibt... Sorry for ot...
Edit:
Zitate bitte auch als solche kenntlich machen! Ist hier geschehen.
Schleimer *hust*
Wenn die Wohnung anerkannt ist und man KEINE UKV bekommet, dann wird man Trennungsgeldempfänger und somit bezahlt man genau 0 für die Unterkunft.
Zitatich dachte eigentlich das jetzt der klaus mir schreibt : ey alder vergess das mit bund du bist behindert oder das ich ein link bekomme von bundeswehr-karriere.de bekomme
Mäßigen Sie lieber mal Ihre Wortwahl! Letzte Warnung sonst gibt es eine Verwarnung!
Zitat
kann man nach fwdl, saz machen ?
Ja dies ist möglich.
Melde dich am besten mal bei deinen zuständigen KWEA oder Zentrum für Nachwuchgewinnung.
Diese lieben Damen und Heeren geben dir sicherlich einige Informationen.
Falls du schon im FWD bist wende dich doch an dein derzeitigen Vorgesetzen,
der kann dir bei diesen Belangen bestimmt auch weiterhelfen.
(Beruf mich da auf Infos KWEA Erfurt)
Zitat von: schlammtreiber am 31. Oktober 2011, 16:03:52
Je nach Lage und sozialem Umfeld, logisch. Eine Lounge im hippen Luftwaffenclubgelände mit Alpenblick und regelmäßigen Cocktailparties ist natürlich etwas ganz anderes als ein dunkles Loch in einer notdürftig renovierten Wehrmachtskaserne mit prekärer Einwohnerstruktur (d.h. sächselnde Panzergrenadiere).
8)
Hmm, ich befürchte fast, Hammelburg gehört nicht zu dem hippen Teil, oder?
Zitat von: Rollo83 am 31. Oktober 2011, 17:34:48
Wenn die Wohnung anerkannt ist und man KEINE UKV bekommet, dann wird man Trennungsgeldempfänger und somit bezahlt man genau 0 für die Unterkunft.
Danke, wenigstens eine anständige Antwort... ;D
Mit wem muss ich das abklären (schriftlich geben lassen ;))?
In der AGA ist man ja sowieso zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet. Danach gehen alle Anträge bezüglich der Erlaubnis zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft (egal, ob TG-Empfänger oder nicht) über den Spieß an den Kasernenkommandanten, der dann die Genehmigung erteilt (oder auch nicht).
Nordbayern in der Rhön mit einem Duzend fränkischer Hausbrauereien in Fußreichweite?! Ein Traum!
Zitat von: KlausP am 31. Oktober 2011, 19:41:40
In der AGA ist man ja sowieso zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet. Danach gehen alle Anträge bezüglich der Erlaubnis zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft (egal, ob TG-Empfänger oder nicht) über den Spieß an den Kasernenkommandanten, der dann die Genehmigung erteilt (oder auch nicht).
Vielen Dank an Dich Klaus.
Macht es dann Sinn, während der AGA schonmal in Hammelburg anzurufen und nachzufragen, ob die da noch ein Plätzchen für mich haben?
Zitat von: wolverine am 31. Oktober 2011, 19:42:19
Nordbayern in der Rhön mit einem Duzend fränkischer Hausbrauereien in Fußreichweite?! Ein Traum!
Und die Schwiegereltern wohnen dann näher als mein Mann...
ZitatMacht es dann Sinn, während der AGA schonmal in Hammelburg anzurufen und nachzufragen, ob die da noch ein Plätzchen für mich haben?
Eher nicht. Der Spieß in Hammelburg geht bestimmt davon aus, dass alle seine "Neuen" kasernenpflichtig sein werden. Und für die ersten Tage nach Dienstantritt in der Stammeinheit, findet sich immer 'ne Stube mit Bett und Spind, bis sich das alles "geschüttelt" hat.
Gut, dann halte ich mich mal an Deinen Rat. Weißt ja, wovon Du sprichst... ;D
Wird wohl auch reichen, wenn ich dem am 1. Tag gleich auf´n Sa** gehe... 8)
Manche Leute haben 'ne komische Art, sich "beliebt" zu machen. :D
Frag mal meinen WDB... ;D 8)
Zitat von: wolverine am 31. Oktober 2011, 16:37:14
Und ein Z2 oder Z3 ROA ist dann kein SaZ sondern FWDL?
Sry, an die Möglichkeit habe ich nicht gedacht..... :-\ :-\
Zitat von: wolverine am 31. Oktober 2011, 16:37:14
Und wer legt die Übernachtungskosten fest? Der Kasernenkommandant? Oder eine Kommission der Vertrauenspersonen? Oder doch eine bundeseinheitliche Kostenregelung?
Ich nehme Antwort C.
Bundeseinheitliche Kostenregelung.... :)
Wenn es falsch ist, haut mir eins auf den Deckel, ich lerne noch dazu....
Grüßle
abie
Zitat von: StefanK. am 31. Oktober 2011, 17:18:02
Zitatdanke für deine nette anwort ... ich dachte eigentlich das jetzt der klaus mir schreibt : ey alder vergess das mit bund du bist behindert oder das ich ein link bekomme von bundeswehr-karriere.de bekomme :D
kann man nach fwdl, saz machen ?
Also ich finde, dass der Klaus immer informative sowie auch ehrliche antworten gibt... Sorry for ot...
Edit:
Zitate bitte auch als solche kenntlich machen! Ist hier geschehen.
ja ich finde klaus auch am informativsten, aber manchmal werd ich blöd angemacht :( (fast immer zurecht) ^^
Zitat von: Rollo83 am 31. Oktober 2011, 17:34:48
Wenn die Wohnung anerkannt ist und man KEINE UKV bekommet, dann wird man Trennungsgeldempfänger und somit bezahlt man genau 0 für die Unterkunft.
Das ist falsch, denn wer unter 25 ist zahlt auch als Trennungsgeldempfänger den im Bundesbesoldungsgesetz festgelegten Satz von um die 90€!
Erst ab 25 stimmt deine Aussage.