Hallo schönen guten Tag,
habe da mal ne frage. Bin jetzt in meinem 4. Dienstjahr und über 25 Jahre. Musste mitte des Jahres meine Stube abgeben aus platz Mangel. Jetzt muss ich mir daher ne wohnung am Dienstort suchen. Bin aber verheiratet und habe ein 10.Monate altes Kind. Das heist nur ich ziehe um.
Meine fragen:
1. würde die Bundeswehr mir ein teil der Miete zahlen oder gar ganz übernehmen wenn ich mir eine Wohnung suche. Oder würde sie dies vielleicht nur tun wenn ich mir ne Wohnung über die Wohnungsfürsorge suche.
2. wenn beibes nicht zutrifft würde ich dann die UKV bekommen bin seit anfang an TG empfänger auch wenn nur ich umziehe
Wäre dankbar für antworten.
Mein problem ist nämlic bin jetzt zur zeit in Elternzeit und kann daher nicht zur Wohnungsfürsorge. muss ab 1.1.12 wieder zurück an den dienstort brauche dann aber einen platz zum schlafen.
Sie sind TG Empfänger?
Sie werden aus der Unterkunft geschmissen? Dies kann dann nur passieren weil bei ihnen zu viele Soldaten unter 25 Jahre alt sind und diese haben Vorrecht vor den TG Empfängern. Fakt ist da sie TG Empfänger sind MUSS der Dienstherr für ihre Unterkunft sorgen. Ist dies nicht im Kasernenbereich möglich gibt es Trennungsübernachtsungsgeld. Davon kann man dann die Wohnung außerhalb des Standortes bezahlen. Dieses TÜG gibt es in bestimmten Sätzen die von Ort zu Ort verschieden sind. In Köln zu wohnen ist nun mal teurer als irgendwo im Osten auf dem Land als Beispiel.
Sie können natürlich auch auf UKV bestehn dann wird ihr Umzug bezahlt. Dann gibt es aber natürlich kein TG mehr. Sie können dann ihre neue Wohnung anerkennen lassen und bei der nächsten Versetzung wieder TG beantragen.
Sie können aber auch mal ihren ReFü oder den Zivilisten des Dienstleistungszentrum anrufen, denn die werden für solche Infos bezahlt.
Meine Angaben sind ohne Gewähr, Verbesserungen sind gewünscht. Bin mir allerdings ziemlich sicher das die ganze Sache in etwa so hin kommt wie ich geschrieben hab.
Zitat von: Crazy Jay am 01. November 2011, 14:07:26
1. würde die Bundeswehr mir ein teil der Miete zahlen oder gar ganz übernehmen wenn ich mir eine Wohnung suche. Oder würde sie dies vielleicht nur tun wenn ich mir ne Wohnung über die Wohnungsfürsorge suche.
Ich lehn mich jetzt mal weit aus dem Fenster.
Du bist 25, also nicht mehr kasernenpflichtig. Der Dienstherr muss Dir mWn einen Ort zur Verfügung stellen, wo dienstliche Sachen gelagert werden können.
Um eine Wohnung hast Du Dich dann selber zu kümmern und zu bezahlen, dafür verdienst Du ja auch ein ordentliches Gehalt.
zur Unterstützung gibt es die bereits o.g. Beiträge.
Bitte um Korrektur liege ich ganz falsch.