Hallo!
Ich bin seit kurzem SaZ und wollte mich auf diesem Wege erkundigen welche Versicherungen ich abschliessen sollte!?
Definitiv brauche ich eine Pflegepflichtversicherung, kleine Anwartschaft und ein Diensthaftpflicht!
Was für Versicherungen würdet ihr mir zusätzlich empfehlen? Habe mir gedacht das auch ein Dienstunfähigkeitsversicherung noch relativ sinnvoll wäre!?
Würde mich über ein paar Ratschläge sehr freuen!
Danke!
MfG
Was hat euch denn der "Rahmenvertragsbeauftrgte des Deutschen Bundeswehr-Verbandes" bei seiner Unterrichtung dazu gesagt? Hat der nur was von Anwartschaft und Diensthaftpflicht erzählt? Oder war der noch gar nicht in eurer AGA?
Ich wurde vom FWDLer zum SaZ, habe keinen Unterricht bekommen!
Ach so. Dann müsste bei euch in der Einheit die Erreichbarkeit des Rahmenvertragsbeauftragten irgendwo an der Bekanntmachungstafel aushängen oder der Spieß weiss sie. Wenn ihr 'ne AGA-Kompanie habt, ist die dort auch bekannt und die können auch Auskunft geben, wann der Beauftragte wieder mal dort ist. Ich würde jedenfalls empfehlen, für eine Erstberatung den Beauftragten in Anspruch zu nehmen und nicht irgend einen Versicherungsfutzi hinterherzurennen.
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich möchte keine Werbung machen, empfehle aber auch den DBwV. Mitglied werden und dann kann man über den Rahmenvertrag Versicherungen zu recht guten Konditionen abschließen. Pflege ist ja Pflicht, Anwartschaft ist sehr empfehlenswert. Eine Privathaftpflicht sollte wirklich jeder Erwachsene haben und wenn man beim DBwV noch eine Diensthaftpflicht oben drauf setzt, kostet das nur ein paar Euro mehr. Rechtschutz muss jeder selbst entscheiden, kostet aber auch nur ein paar Euro im Monat und man ist dann wirklich entspannter. Natürlich bekommt man solche Versicherungen auch außerhalb des DBwV, vielleicht sogar günstiger, aber da muss man schon sehr gründlich suchen, wie gesagt, ich empfehle den DBwV. Kannst du auch einfach googlen. Dienstunfähigkeit bzw. Berufsunfähigkeit bzw. Unfallversicherung ist auch sehr sinnvoll, da gibt es ja diesen schwindeligen Rahmenvertrag, da würde ich mich aber mal ganz in Ruhe und unabhängig beraten lassen, bevor man dort blind unterschreibt.
Habe mich jetzt ein wenig mit dem Thema beschäftigt und bin zu dem entschluss gekommen eine Pflegepflichver., Diensthaftpflicht, Dienstunfähigkeitsver. und ne kleine Anwartschaft zu nehmen!
Kann mir vielleicht jemand sagen wie viel Geld man dafür monatlich ausgeben kann!? Damit ich nen ungefähren überblick habe was günstig ist und was nicht!!!
Danke!
Da hilft wahrscheinlich nur, verschieden Angebote zu vergleichen. Ich würde die Pflegeversicherung bei dem Versicherer abschließen, bei dem ich die Anwartschaftsversicherung habe, nach dem Prinzip "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung". Hierbei sollten sich noch die wenigsten Unterschieded bei den Versicherern ergeben. Gängige Krankenversicherer für Soldaten sind meines Wissens die Continentale, die DBV und die debeka, wer sonst noch sowas anbietet, weiss ich im Moment nicht.
Mein "Versicherungsfuzzi" hat mir statt der Dienstunfähigkeitsvers. die BERUFSunfähigkeitsvers. empfohlen. Das sei sinnvoller, denn wenn man z.b. Körperteile verliert, wird man ja dadurch generell arbeitsunfähig, nicht nur dienstunfähig, eben auch kann man draußen seinen zivil erlernten Beruf nicht mehr ausüben.
Ich habe eine BU die eine DU mit beinhaltet. Meine alte Versicherung war nur eine BU und im Fall der Fälle wäre die im Einsatz mal total Sinnbefreit. Die würden dann vor meiner abreise der Rechtsabteilung vorlegen und würde mir dann sagen das ich nicht versichert bin. Jetzt habe ich eine die beides beinhaltet und nur unwesentlich teurer ist.
An Pflichtversicherungen habe ich:
- kleine Anwartschaft und Pflegepflichtversicherung bei der DBV (19,39€)
- BU/DU (Nürnberger 41,26€)
Freiwillig
- Riesterrente ( Arag 162,-€)
- Fondgebundenen Lebensversicherung (HDI Gerling (fürher Aspecta) 48,63€)
- Private Haftpflicht (Axa Jährlich 42,76€)
- Hausrat (LBN Jährlich 56,62€)
- Private Rechtsschutz mit Verkehrsrechtschutz (Arag Jährlich 64,88€)
Gekündigt sind:
-Zahnversicherung (meine war teuer und der letzte Mist - die hatte ich eben noch aus der Zeit bevor ich zu dem freien Berater gegangen bin)
-BU
Was evtl noch für mich interressant sein könnte:
- Diensthaftpflicht
Ansonsten reicht mir das alles. Ich habe keine Lust meine ganzes Geld auf irgendwelche Konto hin zu überweisen wo ich gar nicht weiß wofür das irgendwann mal gut sein soll.
@ Artic: Warst du bei einem unabhängigen Versicherungsfuzzi?
Ich habe keine Angeboten verglichen sondern Vertraue da meinem Berater da er mir alles anbieten kann da er eben ein freier Berater ist. Er hat mir (hoffentlich) die günstigen Versicherungen raus gesucht. Bisher habe ich mich dort immer gut beraten gefühlt. Bin dort seid 7 Jahren Kundin.
Bei der unentgeltliche truppenärztliche Versorgung bekomme ich dann das was sonst die Krankekasse einem "geboten" hat richtig? Sprich: Soviel wie Nötig, so wenig wie Möglich? Wenn ich jetzt zb bei eine Zahnbehandlung eine Brücke aus Kreamic wünsche, zahle ich dann den Aufpreis? Ich blicke das noch nicht so ganz. Denn dann könnte man das doch auch wieder über eine Zahnversicherung begleichen oder nicht?
Und sorry für Offtopic :) Wollte den Beitrag nicht Zweckentfremden.
Habe mir jetzt drei Angebote eingeholt und die Beträge die da monatlich zu zahlen sind, laufen schon ziemlich weit auseinander! :)
Werde mir wohl das beste Preis/Leistungsverhältnis raus suchen müssen! :-\
Eine Diensthaftpflichtversicherung lohnt m.E. lediglich bei Vorgesetzten, die durch ihr Tun tatsächlich größere Sach-, Personen- oder Vermögensschäden bewirken können. Wenn die einzigen, typisch zu erwartenden Schäden verloren gegangene Bekleidungs- oder Ausrüstungsteile sind, lohnt es sich nicht wirklich, hierfür eine Versicherung abzuschließen.
Hab mir kürzlich sagen lassen, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung der Nürnberger für BEAMTE ist und somit für Soldaten ungeeignet sei, da die Kriterien für DU von Beamten und Soldaten völlig verschieden sind und die im Ernstfall damit argumentieren können, dass man ja noch als "Schreibtischbeamter" einsetzbar ist und dann einfach nichts zahlen... Keine Ahnung, ob das so richtig ist, aber sieh dir deinen Versicherungsvertrag nochmal genau an, ob du als Soldat oder Beamter versichert bist und achte auch auf den passus zum passiven Kriegsrisiko!
Zitat von: Arctic am 04. November 2011, 17:31:19
Mein "Versicherungsfuzzi" hat mir statt der Dienstunfähigkeitsvers. die BERUFSunfähigkeitsvers. empfohlen. Das sei sinnvoller, denn wenn man z.b. Körperteile verliert, wird man ja dadurch generell arbeitsunfähig, nicht nur dienstunfähig, eben auch kann man draußen seinen zivil erlernten Beruf nicht mehr ausüben.
Und das ist m.E. völliger Humbug, da du bei jeder Art von Dienstunfähigkeit aus der BW entlassen wirst (nicht nur, wenn dir Körperteile fehlen, wobei es für diese Fälle ja mittlerweile auch das Einsatzversorungs- und -verbesserungsgesetz gibt) und dann kein Geld von der Versicherung bekommst, da du ja Berufsunfähigkeit versichert hast und deinen erlernten Beruf ja evtl. noch ausüben kannst. Auf jeden Fall machst du die Versicherung ja für den Fall, dass du aus der BW wegen DU entlassen wirst. Im übrigens gibt es afaik reichlich Versicherungen, die beides abdecken...
Zitat von: Pete85 am 05. November 2011, 15:59:23
Hab mir kürzlich sagen lassen, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung der Nürnberger für BEAMTE ist und somit für Soldaten ungeeignet sei, da die Kriterien für DU von Beamten und Soldaten völlig verschieden sind und die im Ernstfall damit argumentieren können, dass man ja noch als "Schreibtischbeamter" einsetzbar ist und dann einfach nichts zahlen... Keine Ahnung, ob das so richtig ist, aber sieh dir deinen Versicherungsvertrag nochmal genau an, ob du als Soldat oder Beamter versichert bist und achte auch auf den passus zum passiven Kriegsrisiko!
In meinem Fall ist das so das wir bei dem Antrag diesen Fall miteingeschlossen haben, sprich wir haben es anders vereinbart. Ich bin somit auch im Einsatz versichert.
So ich muss meine Antwort etwas revidieren.
Meine Versicherungsberater sagte mir das im Kriegsfall keine Versicherung greifen würde oO denn man sei dann ja über den Dienstherr versichert (Berufunfall).
Was stimmt das wir einen Zusatz mit rein genommen haben, das ich Soldat werde und in allen anderen Fällen die Versicherung greifen wird.
Aber irgendwie verstehe ich das alles net so ganz -.-
Hat jemand ein andere Angebot was ich ihm mal vorlegen bzw mir zu gemüte führen kann? Dann hätte ich etwas Handfestes. Im Moment bin ich einfach nur total verwirrt!
ZitatMeine Versicherungsberater sagte mir das im Kriegsfall keine Versicherung greifen würde oO denn man sei dann ja über den Dienstherr versichert (Berufunfall).
Im Krieg (!) (Deutschland ist derzeit nicht im Krieg) greift kaum noch eine Versicherung, weil fast alle Versicherungen den Kriegsfall ausschließen (da gibt es nämlich massive Schäden).
Ferner wird von vielen Versicherungen das aktive Kriegsrisiko (also die Teilnahme an solchen Handlungen) ausgeschlossen - und nun ist geklärt, dass z. B. in AFG von kriegerischen Handlungen gesprochen werden darf (deshalb übernimmt ja auch der Dienstherr gewisse Kosten).
So jetzt habe ich die Antworten die ich haben wollte :)
Also die Unterschiede zwischen der Nürnberger und der DBVW sind folgende:
- Bei der DBVW hat man 3 Jahre Wartezeit und erst dann greift die Versicherung im Schadensfall.
- Bei der Nürnberger habe ich keine Wartezeit.
- Die DBVW zahlt nur ein Jahr lang im Schadensfall.
- Die Nürnberger zahlt so lange die Versicherung läuft (Bis zum Regel Rentenalter)
Die Versicherungen unterscheiden zwischen Aktiven und Passiven Kriegseinsatz. Bei einem Aktiven Kriegseinsatz zahlt keine Versicherung.
Bei der DBVW gilt zb der Afghanistan Einsatz als aktiver Einsatz.
Bei der Nürnberger gilt dieser als passiv.
Das waren die Gründe warum mein Berater mir die Nürnberger vorgeschlagen hat und nicht die DBVW.
Edit: Da war F_K schneller :)
Hallo Hannes87,
eine Pflegeversicherung ist für alle SaZ Pflicht, eine Anwartschaft in der Krankenversicherung ist möglich.
Es gibt vier verschiedene Varianten:
a) eine Pflegeversicherung in einer Privatversicherung (Beiträge sind unabhängig vom Verdienst)
b) eine gesetzliche Pflegeversicherung bei der bisherigen gesetzlichen Krankenkasse: Der Beitrag beträgt ab dem 23. Geburtstag 1,225% der Bruttoeinnahmen (vor dem 23. Geburtstag oder mit Kind: 0,975%)
c) eine Anwartschaft in einer privaten Krankenversicherung und eine private Pflegeversicherung.
(Beiträge sind unabhängig vom Verdienst). Wenn man nach der Dienstzeit keine versicherungspflichtige Arbeitnehmertätigkeit aufnimmt, ist eine Rückkehr in eine gesetzliche Krankenversicherung ausgeschlossen (z.B. als Arbeitsloser, Selbständiger, Beamter, Fachschüler, Student ab dem 30. Geburtstag).
d) eine Anwartschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung und eine gesetzliche Pflegeversicherung.
Die Beiträge für KV + PV betragen unabhängig vom Einkommen 45 Euro monatlich. Bei Heirat odder Nachwuchs kann man die Anwartschaft auch während der Dienstzeit jederzeit in eine Vollversicherung umwandeln (unabhängig vom Gesundheitszustand der Angehörigen).
Bei den Varianten a) und b) kannman nach der Dienstzeit nahtlos wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, die vor Beginn der Dienstzeit bestnden hat. § 5 Absatz 1 Nr. 13 SGB V
Für welche der Varianten man sich entscheidet, hängt vom Alter, Gesundheitszustand, vorheriger Krankenversicherung, Familienplanung, Berufsplanung nach der Dienstzeit etc. ab.
Die Entscheidung für eine der Varianten kann lebenslange Auswirkungen haben.
Gruß
RHW
Zitat von: RHW am 07. November 2011, 14:07:55
d) eine Anwartschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung und eine gesetzliche Pflegeversicherung.
Die Beiträge für KV + PV betragen unabhängig vom Einkommen 45 Euro monatlich. Bei Heirat odder Nachwuchs kann man die Anwartschaft auch während der Dienstzeit jederzeit in eine Vollversicherung umwandeln (unabhängig vom Gesundheitszustand der Angehörigen).
Was soll da die Anwartschaft bringen?
Geld in die Kasse der GKV ;)
Hallo,
in den meisten Fällen ist Variante d) wenig sinnvoll. Bei einer Heirat einer älteren und/oder chronisch kranken Person (z.B. Sozialhilfeempfänger oder aus dem Ausland) kann ein Zugang zu einer Privatversicherung ausgeschlossen sein. Über die Variante d) können der Ehegatte und ggf. Kind/er bzw. Stiefkind/er kostenlos über die GKV-Mitgliedschaft des SaZ mitversichert werden. Der PKV-Basistarif für über 500 Euro monatlich könnte sonst eine unangenehme Variante sein.
In den meisten Fällen sind die Varianten a) oder b) am sinnvollsten.
Gruß
RHW
Eine Anwartschaft für die gkv wäre mir neu! Wo soll es diese geben?
Dann hab ich trotzdem eine Frage: Was bringt und ist dann die Anwartschaft und der Unterschied zwischen einer kleinen oder großen. Ich war heute bei meiner Krankenkasse und die sagte mir, "Sie brauchen keine außer Sie würden sich nach Ihrer Dienstzeit selbstständig machen. Alles andere würde ja über die Bündeswehr laufen."
Das nicht ganz korrekt. Es kann sein das Sie nach der BW Übergangsgebührnisse bekommen und in diesen Fall, sofern Sie nicht SV-Pflichtig beschaftigt sind, keine ALG beantragen können und dementsprechend nicht in die GKV können (edit: bzw. Ihre alte GKV ist nicht verpflichtet Sie aufzunehmen). Stand heute. Wie das zukünftig wird steht in den Sternen.
Allerdings wenn er das so gesagt hat das Sie nur im Falles der Selbstständigkeit sich nicht GKV versichern können, würde ich mir das schriftlich geben lassen. 8)
zum Thema Unterschied große/kleine Anwartschaft in der Krankenversicherung:
In der kleinen Anwartschaftsversicherung wird lediglich auf eine spätere Gesundheitsprüfung verzichtet, wohingegen in der großen Anwartschaftsversicherung sich auch der spätere Beitrag nach dem Datum der Anwartschaftsversicherung bemisst.
Für SaZ ist das Thema eigentlich die kleine Anwartschaft.
Na gut danke. Vor allem wollt ich wissen was ich (SaZ6 Mansch Wiederein) bereits vor dem Dienstantritt abschließen sollte.
Hallo kohn88,
die Anwartschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse ist in §240 SGB V geregelt und gibt es bei allen gesetzlichen Krankenkassen. Die Anwartschaft führt ggf. auch zu einem niedrigeren Beitrag als Rentner. § 5 Absatz 1 Nr. 11 SGB V
Wenn man eine Anwartschaft in einer Privatversicherung abschließt, kann man nur zurück in eine gesetzliche Krankenkasse, wenn man nach der Dienstzeit versicherungspflichtig ist (z.B. Arbeitnehmer mit "passendem" Bruttoverdienst oder Student vor dem 30. Geburtstag).
Wenn man weder eine gesetzliche noch eine private Anwartschaft abgeschlossen hat, wird man nach der Dienstzeit wieder in der gesetzlichen Krankenkasse versichert, bei der man direkt vor der Dienstzeit versichert war. § 5 Absatz 1 Nr. 13 SGB V Dies gilt nicht, wenn man nach der Dienstzeit Arbeitmehmer mit mehr als 49500 Euro (2011) Bruttoverdienst, Selbständiger oder Beamter/anwärter ist.
Gruß
RHW
Zitat von: Pearlinha am 07. November 2011, 12:52:38
- Bei der DBVW hat man 3 Jahre Wartezeit und erst dann greift die Versicherung im Schadensfall.
- Bei der Nürnberger habe ich keine Wartezeit.
- Die DBVW zahlt nur ein Jahr lang im Schadensfall.
- Die Nürnberger zahlt so lange die Versicherung läuft (Bis zum Regel Rentenalter)
Die Versicherungen unterscheiden zwischen Aktiven und Passiven Kriegseinsatz. Bei einem Aktiven Kriegseinsatz zahlt keine Versicherung.
Bei der DBVW gilt zb der Afghanistan Einsatz als aktiver Einsatz.
Bei der Nürnberger gilt dieser als passiv.
Was hat denn der Deutsche Bund der verbandlichen Wasserwirtschaft damit zu tun? ^^
Korrekt heißt es DBwV.
Und "Nürnberger Versicherungsgruppe". Darüber kann jeder denken wie er will. Ich möchte da jedenfalls nix haben.
Ich auch nicht! Eben weil da wohl schon ein paar Kameraden etwas Pech hatten...
@ Pearlinha: Auf jeden Fall sind deine Infos über den DBwV so auch nicht ganz korrekt - mag man auch von diesem halten, was man will.
Zitat von: mailman am 07. November 2011, 22:09:05
Korrekt heißt es DBwV.
Und "Nürnberger Versicherungsgruppe". Darüber kann jeder denken wie er will. Ich möchte da jedenfalls nix haben.
Ich reder von der der DBV Winterthur und nicht vom Deutschen Bundeswehr Verband ;) Aber macht nixs.
Zitat von: Pete85 am 07. November 2011, 22:46:34
Ich auch nicht! Eben weil da wohl schon ein paar Kameraden etwas Pech hatten...
@ Pearlinha: Auf jeden Fall sind deine Infos über den DBwV so auch nicht ganz korrekt - mag man auch von diesem halten, was man will.
Naja was soll ich sagen? In dem Fall reden wir ja nicht vom gleichen "Verein" ;)
Ob die Nürnberger nun gut oder schlecht ist sei mal dahin gestellt. Ich vertraue meinem Berater. Wenn aber jemand Argumente für eine Versicherung bei einer anderen Versicherung hat - immer her damit! Jeder sagt was anderes und ich muss mich eben für eine entscheiden!
Und ist es nicht immer so das es welche gibt die auch mal Pech mit der Wahl ihrer Versicherung hatten und eben welche die immer zu frieden waren mit dem was sie abgeschlossen haben?
Wer Fragen zu Versicherungen und Anwartschaft hat, kann sie gern an mich richten. Gern auch persönliche Nachrichten...
MKG
Zitat von: Pearlinha am 07. November 2011, 23:32:51
Zitat von: mailman am 07. November 2011, 22:09:05
Korrekt heißt es DBwV.
Und "Nürnberger Versicherungsgruppe". Darüber kann jeder denken wie er will. Ich möchte da jedenfalls nix haben.
Ich reder von der der DBV Winterthur und nicht vom Deutschen Bundeswehr Verband ;) Aber macht nixs.
Zitat von: Pete85 am 07. November 2011, 22:46:34
Ich auch nicht! Eben weil da wohl schon ein paar Kameraden etwas Pech hatten...
@ Pearlinha: Auf jeden Fall sind deine Infos über den DBwV so auch nicht ganz korrekt - mag man auch von diesem halten, was man will.
Naja was soll ich sagen? In dem Fall reden wir ja nicht vom gleichen "Verein" ;)
Ob die Nürnberger nun gut oder schlecht ist sei mal dahin gestellt. Ich vertraue meinem Berater. Wenn aber jemand Argumente für eine Versicherung bei einer anderen Versicherung hat - immer her damit! Jeder sagt was anderes und ich muss mich eben für eine entscheiden!
Und ist es nicht immer so das es welche gibt die auch mal Pech mit der Wahl ihrer Versicherung hatten und eben welche die immer zu frieden waren mit dem was sie abgeschlossen haben?
Mich würde interessieren, für welche Versicherung du dich letztendlich entschieden hast, die im Falle einer Dienstunfähigkeit zu 100 % leistet?
Schöne Grüße
Fritz2012
Wenn ich schon ca. 14 Jahre in einer gkv bin, da berufstätig, muss ich dann noch eine plichtversicherung mit oder ohne Anwartschaft abschließen wenn ich saz bin? Ich Blicke da jetzt nicht wirklich durch in dem Thema.
Sent from my iPhone using Tapatalk
Sie müssen lediglich eine Pflegepflichtversicherung nachweisen. Die können Sie auch bei Ihrer GKV behalten. Die Anwartschaft für eine PKV ist keine Pflichtversicherung sondern lediglich empfohlen für den Fall, dass Sie nach Ihrer Bundeswehrzeit in die PKV wechseln (was wahrscheinlich ist). Die Anwartschaft ermöglicht Ihnen den späteren Wechsel in die PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung zu einem dann ungünstigeren Tarif, weil Sie dann ja 12 jahre älter sind.
Wenn die Anwartschaft aber abgeschlossen wird muss bei der gleichen Versicherung auch die Pflegepflichtversichrung abgeschlossen werden, da die Pflegeversicherung der Krankenversicherung folgt.
Gruß Andi
Hallo,
immer wieder eine interessante Diskussion wenn es um Versicherungen geht. Denn wir hören hier im Dienst immer wieder die Argumente: im Schadensfall leisten die sowieso nicht!
Meine Frage:
Gibt es Erfahrungswerte ob die Versicherungen bei Entlassung wegen Dienstunfähigkeit nach § 44 Abs 3 Soldatengesetz tatsächlich leiten, oder ob es hier eher zu Schwierigkeiten kommt. (Prozeßquote etc.)
Interessant wären vor allem Erfahrungswerte bei den Versicherungsgesellschaften Continentale, DBV/Axa und Debeka die sich ja auf die Fahnen schreiben, eine 100 % Dienstunfähigkeit- Versicherung zu sein, sprich ohne eigene Prüfung/Gutachten das Urteil des Dienstherrn anerkennen, ohne dabei eigenes Gutachten zu erstellen.
Besten dank für die Mitwirkung. Leider habe ich hier im Forum noch keinerlei Hinweise lesen können.
Fritz2012
PS.: Gerne auch über PN.