Hallo,
muss man als Saz die Unterkunft in der AGA bezahlen?
Danke im Vorraus für die Antworten.
Ja.
Auf wieviel beläuft sich dies pro Tag, bzw. was kostet die Unterkunft in der AGA als Saz im Monat?
Was mich noch interessiert, in welcher Vorschrift steht den das man in der AGA die Unterkunft als Saz bezahlen muss.
Als SaZ müßte man doch grundsätzlich für die Unterkunft bezahlen, unabhängig ob in der AGA oder nicht?
Zitat von: Bryan82 am 05. November 2011, 15:49:12
Auf wieviel beläuft sich dies pro Tag, bzw. was kostet die Unterkunft in der AGA als Saz im Monat?
Was mich noch interessiert, in welcher Vorschrift steht den das man in der AGA die Unterkunft als Saz bezahlen muss.
Einfach hier nachlesen:
http://www.bundeswehrforum.de/forum/allgemein/kosten-fur-gemeinschaftsunterkunft-als-saz-unter-25-jahren/
Hat jemand eine Übersicht für mich, was alles für einen SaZ an Gebühren anfällt?
Also auf jeden Fall:
Brutto
- Unterkunft (o.g.)
- Verpflegung ( ? )
- Heimfahrten (Individuell)
- sonst noch etwas verpflichtendes?
Unterkunft sind ca. 90€.
Verpflegung sind irgendwas um die 7,83€.
Da ich nicht weis wo sie herkommen kann ich ihnen auch nicht sagen was eine Heimfahrt kostet. Das müssen sie schon selbst wissen.
als SaZ brauchen sie auch noch eine Pflegeversicherung
Hallo Zusammen,
muss das Thema nochmals anfassen da ich hier im Forum zwei unterschiedliche Antworten gefunden habe.
Vielleicht wäre es ja möglich diese Frage netterweisse nochmals zu erläutern bzw. zu beantworten.
Es geht darum ob man als SaZ (in meinen Fall SaZ 14 Obermaat/Bootsmannanwärter, Wiedereinsteller 34 Jahre) während der AGA und den Laufbahnlehrgängen zum Feldwebel/Bootsmann für die Unterkunft was bezahlen muss oder diese unentgeldlich ist?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen aus Berlin
Jerad
Trennungsgeldempfänger zahlen nichts (und das ist man auf Grund der räumlichen Trennung zur Stammeinheit eigentlich auf fast jedem Lehgrgang, wenn man nicht wegen eines eigenen anerkannten Hausstandes Trennungsgeldempfänger ist, dann ist man immer TG-Empfänger), alle anderen Soldaten zahlen den ihrer Unterkunft entsprechenden Satz. In der AGA ist es regelmäßig so, dass die AGA Einheit die erste Stammeinheit des Soldaten ist und danach eine Versetzung stattfindet, dementsprechend wäre ohne eigenen anerkannten Hausstand und einer Einstellung ohne TG-Zusage die Unterkunft zu bezahlen.
Gruß Andi
Vielen Dank Andi für die sehr hilfreiche Antwort.
Nur nochmal zur Sicherheit.
Da meine Wohnung in ZNwG Marine anerkannt wurde und gleichzeitig laut meinen Einberufungsbescheid mir meine Umzugskostenvergütung mit Blick auf die kurze Verwendungszeit am Einstellungsort nicht zugesagt wurde, gehe ich davon aus das ich Trennungsgeldempfänger bin.
Heißt also keine Unterkunftskosten in der Aga und den Lehrgängen.
Richtig?
Falls es wichtig sein sollte.
Wohnort:Berlin
Einstellungsort:Plön
Tausend Dank mit freundlichen Grüßen aus Berlin
@Andi
Ich weiss nicht, ob es immer noch so üblich ist, aber die Marine versetzte ihre UA und FA auf die Lehrgänge, keine richtige Stammeinheit während der Laufbahnausbildung.
Für der TE irrelevant, da er aufgrund des anerkannten Hausstandes sowieso TG-Empfänger und über 25 ist und somit auf den Lehrgängen keine Unterkunft zählen muss.
Zitat von: apollo98 am 07. Februar 2013, 19:08:15
@Andi
Ich weiss nicht, ob es immer noch so üblich ist, aber die Marine versetzte ihre UA und FA auf die Lehrgänge, keine richtige Stammeinheit während der Laufbahnausbildung.
Oh, das wusste ich nicht. Bei OA ist die Stammeinheit ja die MSM, wie es bei UA/FA ist kann ich aus eigener Erfahrung echt nicht sagen, von daher danke für den Hinweis, wan lernt nie aus.
Ich kann mir gut vorstellen das es in der Marine auch unterschiedlich sein kann.
An Land mag es ZbV Posten geben auf die man Lehrgangsteilnehmer da setzen kann um sie zu den Lehrgängen zu Kommandieren.
An Bord gibt es solche ZbV Posten nicht und da hat sich seit meiner Dienstzeit wohl auch nichts verändert.
Also wurden wir zu Laufbahn Lehrgängen immer Versetzt.
Gesendet von meinem Nexus 7 mit Tapatalk 2