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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: stefan@16 am 09. November 2011, 15:53:16

Titel: Eignungsfeststellung
Beitrag von: stefan@16 am 09. November 2011, 15:53:16
Was bedeutet es genau ? 4 monate eignungsfeststellung  heißt es das wenn die grundausbildung bestanden ist die eignungsfeststellung somit zu ende ist ?
Titel: Antw:Eignungsfeststellung
Beitrag von: KlausP am 09. November 2011, 15:57:42
Sie meinen nicht "Eignungsfeststellung" (die macht das ZNwG) sondern "Eignungsübung". Die leisten Bewerber für 4 Monate, wenn sie mit höherem Dienstgrad (i.d.R als Uffz/StUffz) eingestellt werden. Die Grundausbildung ist für ungediente Bewerber ein Teil der EÜb. Sie wird bereits mit dem höheren Einstellungsdienstgrad absolviert, der Eignungsübende ist allerdings noch kein SaZ. In das Dienstverhältnis eines SaZ wird er erst mit Ablauf der EÜb nach 4 Monaten berufen. Geben Sie in der Suche mal den Begriff "Eignungsübung" ein.
Titel: Antw:Eignungsfeststellung
Beitrag von: jeremie90 am 09. November 2011, 16:11:30
Aha und bekomme ich da als Wiedereinsteller Mansch auch nur Wehrsold? In meinem Schreiben steht nämlich, dass ich beim Dienstantritt meine Ernennungsurkunde zum SaZ kriege und die Dienstzeit zunächst auf 6 Monate festgelegt ist. Die AGA muss ich auch nicht wiederholen.
Titel: Antw:Eignungsfeststellung
Beitrag von: KlausP am 09. November 2011, 16:15:44
Es kriegt überhaupt niemand Wehrsold, auch der Eignungsübende nicht. Sie werden gleich nach Dienstantritt in das Dienstverhältnus eines SaZ berufen, weil Sie keine Eignungsübung ableisten. Sie werden ja auch nicht mit höherem Dienstgrad (siehe oben!) eingestellt.
Titel: Antw:Eignungsfeststellung
Beitrag von: stefan@16 am 09. November 2011, 18:41:16
Also bekommt man die ersten 4 monate kein geld ?
Titel: Antw:Eignungsfeststellung
Beitrag von: KlausP am 09. November 2011, 18:47:42
Ich schrieb, dass niemand Wehrsold nach dem Wehrsoldgesetz bekommt. Als EÜb und später als SaZ erhalten Sie Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz, BesGrp A 6, Erfahrungsstufe vermutlich 1. Sie können gerne nach "Besoldungstabelle Bund 2011" gogeln.
Titel: Antw:Eignungsfeststellung
Beitrag von: stefan@16 am 09. November 2011, 18:50:45
Ok ich sollte mir mal angewöhnen genauer zu lesen.