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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Donko am 11. November 2011, 18:15:23

Titel: Dienstfahrerlaubnis nicht bestehen?
Beitrag von: Donko am 11. November 2011, 18:15:23
Hallo,

Bin G bei der Bundeswehr im Fahrdienst und mache nächste Woche meinen B Mil...Solte ich den nicht schaffen kann ich dann entlassen werden?Bin SaZ 4 und mein Problem ist ,dass ich seit der Fahrprüfung vor 1,5 Jahren nie mehr Auto gefahren bin...
Titel: Antw:Frage
Beitrag von: BulleMölders am 11. November 2011, 18:22:54
Erstmal einen vernünftigen Betreff überlegen und dann ändern, sonst ist der Threat hier gleich dicht.
Titel: Antw:Dienstfahrerlaubnis nicht bestehen?
Beitrag von: StOPfr am 11. November 2011, 18:33:46
Schon passiert!

Bitte mit einem Vorschlag für einen aussagekräftigen Betreff bei einem Admin oder Mod melden.
Titel: Antw:Dienstfahrerlaubnis nicht bestehen?
Beitrag von: ulli76 am 11. November 2011, 18:37:28
So passt das mit dem Thread-Titel, deswegen wieder offen.

Also den "B Fo" wirst du schon bestehen- das ist kein Hexenwerk. Ja, du könntest entlassen werden, weil du dann die Anforderungen an deinen Dienstposten nicht erfüllt. Wahrscheinlicher ist aber, dass du einfach auf nen anderen Dienstposten kommst. Außerdem kann man den Lehrgang wiederholen.
Titel: Antw:Dienstfahrerlaubnis nicht bestehen?
Beitrag von: felixk am 11. November 2011, 19:38:26
@Donko:

Warum übst du denn nicht einfach ein bisschen in deiner Freizeit?
sollte doch eigentlich kein Problem sein oder?
Titel: Antw:Dienstfahrerlaubnis nicht bestehen?
Beitrag von: Donko am 12. November 2011, 10:10:41
Bin unter der Woche in der Kaserne und am We darf ich das Auto meiner Eltern nicht nutzen.Der lehrgang wäre sowieso schon nächste Woche...und ich will nicht unbedingt dass mit dem auto von nem Kameraden was passiert...
Titel: Antw:Dienstfahrerlaubnis nicht bestehen?
Beitrag von: felixk am 12. November 2011, 14:08:01
Dann geh dir doch ne billige Karre bei Sixt mieten  ;)
Führerschein mitnehmen und los gehts also so würde ich das machen  ;D
Titel: Antw:Dienstfahrerlaubnis nicht bestehen?
Beitrag von: Fitsch am 12. November 2011, 17:11:51
wie lang geht denn heutzutage B-mil?

Zu meiner Zeit eine Woche (Theorie und Fahrstunden) Da wird Dir nochmal alles notwendige beigebracht um einigermaßen Autofahren zu können. Problem: Es gibt keine speziellen Fahrschulautos (korrigiert mich bitte wenn sich das geändert hat), d.h. wenn Du gscheid auf´s Gas steigst und Richtung Kasernenwand steuerst kann der Fahrlehrer nix großartig machen.

Aber blos keine Panik, das packst Du schon.

Horrido
Fitsch
Titel: Antw:Dienstfahrerlaubnis nicht bestehen?
Beitrag von: ulli76 am 12. November 2011, 19:15:36
Bei mir ging der 3 Tage. Schwerpunkt war tatsächlich die Theorie. Plus ne Einweisung direkt am Fahrzeug (war nen normales Fuhrpark-Kfz und dauerte dementsprechend nur kurz). Plus eine Einweisungs/Überprüfungsfahrt.
Echte Fahrstunden gibt´s da eigentlich nicht. Aber ist ja nicht so, dass man nicht bei Unsicherheiten den Ausbilder ansprechen und einfach mal fragen kann, ob man nicht noch ein paar Stunden in Begleitung fahren kann.
Für den B-Fo sind es tatsächlich keine Fahrschulautos- zumal der jetzt auch in den Einheiten gemacht wird und nicht in den Kraftfahrausbildungszentren.

Aber mach dir wirklich keine Sorgen- das wirst du schon bestehen. Bei der Überprüfungsfahrt will der Ausbilder nur sehen, ob du überhaupt Auto fahren kannst. Das wird auch nicht so bewertet wie bei ner Fahrprüfung. Wenn du was vorsichtiger fährst ist das auch kein Problem- ist besser als wenn du zu aggresiv fährst.
Titel: Antw:Dienstfahrerlaubnis nicht bestehen?
Beitrag von: Fitsch am 12. November 2011, 19:42:20
Einparken auch immer brav mit Einweiser? - Dann ist dieses Problem ja auch schon gelöst. Und wie Kamerad Ulli bereits erwähnt hat ist ein Fahrlehrer dazu da, Dir Deine Unsicherheit zu nehmen. Von daher, sprich ihn ehrlich darauf an. Besser wie nix sagen und dann im praktischen Teil vollkommen abzukacken ....
Titel: Antw:Dienstfahrerlaubnis nicht bestehen?
Beitrag von: ulli76 am 12. November 2011, 19:59:21
Achja-Einweiserprüfung gibt´s ja auch noch- aber da muss man einfach nur die Nerven behalten.

@Fitsch: Beim Kleinfahrzeug brauchste doch gar keinen Einweiser. Kommt aber immer wieder gut, wenn man den Prüfer zum Einweisen raus bittet- nein, echt- das kann man wirklich machen.

Und noch ein kleiner Schwank zum Thema B-Führerscheinlehrgang (War mit in der Marderklasse- also BF, ich hab aber nur den B gemacht):
Unterricht beim Fahrlehrer. Thema: Versicherungsrecht.
Frage: Herr HptFw- ist eigentlich ein Marderschaden ein Wildschaden
Antwort: Nicht, wenn der Marder 37,5 Tonnen gewogen hat.
Frage: Wie sieht das eigentllich mit Löwen aus
HptFwNein, ist kein Wild-, sondern ein Haftpflichschaden, weil Löwen in Deutschland nicht natürlicherweise vorkommen und jemandem gehören.
LT: Da hätte ich dann noch nen kleinen Nachbrenner zu: Wie sieht das dann mit Seelöwen aus?
HptFw: Komm drauf an- an der Küste können die vorkommen, da kann es ein Wildschaden sein.

Jaja, ich weiss- Akademiker können die Pest sein ;)

(Und bei Aufregung sollte man den Tip meines Fahrlehrers beherzigen: Erst die großen Buchstaben, dann die kleinen  ;D )