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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Stabsuffz93 am 12. November 2011, 15:36:22

Titel: Bild der Gruppe im Gelände
Beitrag von: Stabsuffz93 am 12. November 2011, 15:36:22
Hallo Leute
Folgendes. Bei einer Ausbildung im Gelände kam unser Ausbilder auf die Idee ein gruppenfoto zu machen. Er hat es geschossen. Sagte es ist für uns als erinnerung. Nun stellt sich mir die frage. Darf ich es in foren hochladen? Es wurde uns strikt verboten fotos die Innerhalb der Kaserne gemacht werden online zu stellen, da das fotografieren dort verboten ist. Aber wie sieht es im Gelände aus?

Wäre dankbar über jede antwort
Titel: Antw:Bild der Gruppe im Gelände
Beitrag von: ulli76 am 12. November 2011, 15:42:13
Nein man darf dieses Foto nicht in Foren hoch laden. Das würde die Persönlichkeitsrechte der beteiligten Kameraden verletzen.
Es ist nur zur persönlichen Erinnerung gedacht.
Titel: Antw:Bild der Gruppe im Gelände
Beitrag von: Stabsuffz93 am 12. November 2011, 15:43:14
Wenn die aber nix dagegen haben sondern es ebenso hochladen wollen?
Titel: Antw:Bild der Gruppe im Gelände
Beitrag von: ulli76 am 12. November 2011, 15:45:58
Nein, lasst das lieber. Siehe hierzu auch den Thread zu Fotos in Uniform im Allgemeinen.
Außerdem: Solche Fotos verbreiten sich unkontrolliert im Netz, sobald sie einmal hochgeladen wurden. Was mach ihr, wenn es sich einer anders überlegt?
Titel: Antw:Bild der Gruppe im Gelände
Beitrag von: Stabsuffz93 am 12. November 2011, 15:47:18
Hm stimmt. Aber ist das der eine Grund oder gibts mehrere weswegen man es nicht darf?
Titel: Antw:Bild der Gruppe im Gelände
Beitrag von: Oscar Golf Mike am 12. November 2011, 15:59:14
Reicht dir der nicht? Genau genommen, um sicher zu gehen, müsstest du jeden Kameraden ausser dir unkenntlich machen um eben das
zu umgehen was ulli schrieb.
Wenn ich es noch richtig im Kopf habe müsstest du sowieso den S1 oder S2, ich weiß es nicht mehr genau, um Erlaubnis bitten da hier ja im Dienst Fotos gemacht werden.
Man möge mich hier berichtigen ist ein wengerl her.
Titel: Antw:Bild der Gruppe im Gelände
Beitrag von: wolverine am 12. November 2011, 17:21:56
Genau genommen könnte man diskutieren ob die Verwertungsrechte für in der Dienstzeit geschossene Fotos nicht dem Dienstherrn zustehen.